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Ermittlungen gegen Netzpolitik.org wegen Landesverrats ruhen

Ermittlungen gegen Netzpolitik.org wegen Landesverrats ruhen

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Markus Beckedahl DEU Deutschland Germany Berlin 20 08 2014 Markus Beckedahl Blogger Netzaktivi Foto: imago
Die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen die Journalisten von Netzpolitik.org ruhen – vorerst. Zunächst wird noch ein externes Gutachten eingeholt.

Berlin/Karlsruhe. 

Im Verfahren wegen Landesverrats gegen die Journalisten von Netzpolitik.org lässt Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen vorerst ruhen. Seine Behörde verzichte mit Blick auf das hohe Gut der Pressefreiheit vorerst auf nach der Strafprozessordnung mögliche Exekutivmaßnahmen, wie er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mitteilte.

In dem Ermittlungsverfahren sei zunächst zu klären gewesen, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt, erklärte Range. Dazu werde ein externes Sachverständigengutachten eingeholt. Dies konnte laut Range nur in einem förmlichen Ermittlungsverfahren geschehen. „Bis zum Eingang des Gutachtens wird mit den Ermittlungen innegehalten“, erklärte er.

Justizminister Maas sieht Ermittlungen kritisch

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht die Ermittlungen gegen die Netzpolitik-Journalisten kritisch. „Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“, sagte Maas am Freitag in Berlin. Er habe auch Zweifel, „ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt“. Er begrüße daher die Ankündigung von Generalbundesanwalt Harald Range, die Ermittlungen vorerst ruhen zu lassen.

„Der Schutz der Pressefreiheit ist ein hohes Gut“, betonte Maas. „Dieses Verfahren zeigt, wie schwierig die Abwägung zwischen Pressefreiheit und staatlichem Geheimschutz sein kann.“ Deshalb werde zu klären sein, ob die strafrechtlichen Vorschriften zum Landesverrat und dem Schutz von Staatsgeheimnissen im Verhältnis zur Pressefreiheit insgesamt reformbedürftig seien.

Netzpolitik.org hatte über Pläne des Bundesamtes für Verfassungsschutz berichtet, Online-Netzwerke stärker zu überwachen. Dazu veröffentlichte das Blog vertrauliche Unterlagen. Der Verfassungsschutz selbst erstattete Anzeige. Die Journalisten berichten über Datenschutz, Urheberrecht, Überwachung und die Arbeit der Geheimdienste im Netz. (dpa)