Honorarstreit : Erste Ärzte verweigern Patienten die Behandlung

Essen. Der Streit um die Honorarreform für die niedergelassenen Ärzte spitzt sich zu: Krankenkassen berichten von einer wachsenden Zahl von Patienten, denen Mediziner die Behandlung verweigern. Die Kassenärztliche Vereinigung ist empört und droht solchen Ärzten mit dem Entzug der Kassenzulassung.
Einige Krankenkassen an Rhein und Ruhr registrieren zunehmend Beschwerden von Patienten, deren Ärzte ihnen die Behandlung verweigern. Die DAK vermeldet für Nordrhein-Westfalen bereits rund 100 solcher Fälle und einen „sprunghaften Anstieg” der Beschwerden, die KKH spricht von etwa 20 Patienten, die sich an die Kasse gewandt hätten. Die AOK berichtet von sporadischen Beschwerden, rechnet aber laut einer Sprecherin mit einer hohen Dunkelziffer.
Hintergrund dieser Entwicklung ist die umstrittene Honorarreform, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist und die für die niedergelassenen Ärzte eigentlich eine üppige Einkommenssteigerung versprach. Das Gesamtvolumen der Honorarsteigerung beträgt 2,7 Milliarden Euro, und ist ein Grund dafür, dass der Beitragssatz für die gesetzlich Versicherten stark gestiegen ist.
Manche Ärzte mussten Einkommenseinbußen hinnehmen
Von der innerärztlichen Verteilung der Honorarsteigerung profitiert nicht jeder Mediziner. Ein großer Teil des Geldes ist nach Ostdeutschland abgeflossen. Foto: ddp
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Aber: Von der innerärztlichen Verteilung der Honorarsteigerung profitiert nicht jeder Mediziner. Ein großer Teil des Geldes ist nach Ostdeutschland abgeflossen, die Erhöhung für westdeutsche Ärzte fiel entsprechend niedriger aus. Zahlreiche Mediziner müssen laut Kassenärztlicher Vereinigung durch die Reform sogar Einkommenseinbußen von bis zu 30 Prozent hinnehmen. Speziell Fachärzte wie niedergelassene Chirurgen, Neurologen, Orthopäden, Gynäkologen und Hautärzte zählen zu den Verlierern der Reform.
Aus Protest gegen die Honorarreform greifen einige Ärzte jetzt zu äußerst umstrittenen und rechtswidrigen Mitteln: Der NRZ liegt beispielsweise ein Schreiben eines Chirurgen an einen Patienten mit einer Zyste vor. Diese könne nur operiert werden, schreibt der Mediziner, wenn die Krankenkasse zusätzliche Kosten übernehme: „Entweder übernimmt ihre Krankenkasse die Kosten ... oder sie findet für Sie eine Möglichkeit, wo Sie kurzfristig anderweitig operiert werden können.” Ein Unding, meint Ruth Bahners, Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. „Ein Kassenarzt darf keine Zuschläge verlangen.” Sollten der KV solche Fälle angetragen werden, müsse der entsprechende Arzt mit einem Verfahren rechnen, das mit einem Entzug seiner Kassenzulassung enden könne.
Orthopäde weigert sich, Greis zu behandeln
DAK-Sprecher Rainer Lange berichtet vom Fall eines 81-jährigen Mannes aus Remscheid, der nach einer Hüftoperation vor kurzem aus der Reha-Klinik entlassen wurde und von seinem Orthopäden abgewiesen wurde: „Er sollte privat in Vorkasse gehen oder werde nicht behandelt”. Die DAK, so Lange, akzeptiere es nicht, „wenn ein Honorarkampf auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird.” Patienten, denen so etwas widerfahre, sollten sich bei ihrer Krankenkasse melden.
Auch in der Ärzteschaft ist ein solches Vorgehen umstritten: „Wir sind mit so etwas nicht einverstanden. Ärzte haben einen Sicherstellungsauftrag”, sagt Joachim Stier, Sprecher des Deutschen Facharztverbandes.
DGB kritisiert Praxisschließungen
Um gegen die Honorarreform zu protestieren, zogen zudem am Mittwoch rund 300 Fachärzte vor den Landtag in Düsseldorf. Zahlreiche Praxen seien am „gesundheitspolitischen Aschermittwoch geschlossen gewesen”, teilte ein Sprecher der Gemeinschaft der Fachärzte Nordrhein mit. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Praxisschließungen scharf: „Jetzt sollen die Patientinnen und Patienten für Verteilungskonflikte innerhalb der Ärzteschaft herhalten, indem sie vor verschlossenen Arztpraxen stehen oder zur Vorkasse angehalten werden”, so die stellvertretende Landesvorsitzende Birgitt Beier. Immerhin betrage der Honorarzuwachs für dieses Jahr pro Arzt durchschnittlich 17500 Euro, so Beier weiter.
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