Ohrloch für Dreijährige - Eltern verklagen Tattoo-Studio
27.08.2012 | 16:34 Uhr 2012-08-27T16:34:38+0200
Berlin. Kann ein gestochenes Ohrloch eine Körperverletzung sein? Darüber entscheidet am Freitag ein Gericht in Berlin. Die Eltern eines dreijährigen Mädchens haben ein Tattoo-Studio verklagt, das ihrer Tochter Ohrlöcher gestochen hat. Das Kind soll tagelang unter Schmerzen gelitten haben.
Weil ein Tattoo-Studio einem dreijährigen Mädchen Ohrlöcher gestochen hat und sich die Löcher danach entzündet haben, ziehen jetzt die Eltern des Kindes vor Gericht und verlangen Schmerzensgeld. Mit diesem ungewöhnlichen Fall wird sich am kommenden Freitag eine Zivilkammer beim Amtsgericht Berlin-Lichtenberg befassen. Die Eltern des Mädchens hatten stellvertretend für das Kind Klage eingereicht. Allerdings hatten sie selbst eingewilligt, dass ihrem Kind die Löcher gestochen werden.
Im Prozess am Lichtenberger Amtsgericht werde der zuständige Richter deshalb auch überprüfen, inwiefern sich auch die Eltern des Kindes strafbar gemacht haben. Das teilte ein Sprecher des Kammergerichts mit. Es sei zweifelhaft, ob die Einwilligung der Eltern zum Ohrlochstechen dem Wohl des Kindes gedient habe.
Ohrloch soll Trauma ausgelöst haben
Das Mädchen soll sich zum Geburtstag die Löcher gewünscht haben. Die Eltern fordern nun 70 Euro Schadenersatz, weil ihre kleine Tochter langanhaltende Schmerzen erlitten und noch Tage nach dem Eingriff traumatische Reaktionen gezeigt habe.
Das Verfahren weckt Assoziationen an das sogenannte Beschneidungsurteil des Landgerichts Köln , das bundesweit eine Debatte über das Thema ausgelöst hat. Darin war das bei Juden und Muslimen traditionelle Beschneiden der Jungen als Körperverletzung gewertet worden. (dapd)

11:32
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07:23
"Die Eltern fordern nun 70 Euro Schadenersatz"
Wie dumm kann man sein...?
Langeweile?
23:27
dann haben ja die Eltern die "Körperverletzung" in Auftrag gegeben. Direkt das Sorgerecht entziehen.
23:13
Heisst das Kind Chantal oder Jaquline?
...eher "Schantall" oder "Jackeline"!
16:18
Die Eltern wollen nur auf kosten des Kindes Kasse machen ob das vielleicht geplant war ?
14:21
Bitte?????
Man sollte die Eltern verklagen, die auch noch behaupten die 3Jährige hätte es sich gewünscht???? Und wen Sie sich morgen ein Tattoo wünsch,t laufen diese Unfähigen Erziehungsberechtigten dann los und lassen dem Kind WinniPooh stechen???
Ich bin sprachlos über diese ............!!!!!!! Das ist Körperverletzung!!!!
09:30
so wie auch Eltern und Typen bestraft werden müssen, die Beschneidungen durchführen.
Das ganz klar an die Adresse der PR-Agenturen, die hier versuchen eine breiter akzeptierte Körperverletzung gleichzusetzen mit der Verstümmlung von Neugeborenen und Grundschulkindern.
08:08
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22:27
"Weil ein Tattoo-Studio einem dreijährigen Mädchen Ohrlöcher gestochen hat, ziehen jetzt die Eltern des Kindes vor Gericht und verlangen von einem Tattoo-Studio Schmerzensgeld. "
Das ist doch kompletter Unsinn. Die Eltern klagen nicht, weil die Ohrlöcher gestochen wurden, sondern weil es dabei wohl Komplikationen gab.
Die Eltern haben doch die Einwilligung gegeben.
Kann man, wenn man schon dapd-Artkel hier veröffentlciht, nicht wenigstens kurz Korrektur lesen?
21:19
Hier wird etwas vermischt. Ein Ohrloch ist ein Loch im Knorpel vom Ohr.
Bei einer Beschneidung wird ein Teil des Körpers entfernt, welches zudem großen Anteil am sexuellen, emotionalen Empfinden eines Menschen hat.
Anyway: Die Eltern sollten mal darüber nachdenken, was sie da wollten.
Nun zu klagen, ist doch totaler Bullshit. Hoffentlich kommen sie damit nicht durch.
Übrigens: ein Ohrloch wurde früher bei einem dafür ausgebildeten Juwelier "geschossen". Meine Mama hat mir das erst erlaubt, als ich 14 war.
Ein Arschgeweih hätte sie mir sicher nicht erlaubt :)