Jäger wegen Wolf-Abschusses zu 3.500 Euro Geldstrafe verurteilt
17.01.2013 | 16:55 Uhr 2013-01-17T16:55:00+0100
Montabaur. Weil er im Westerwald einen Wolf erschossen hat, muss ein Jäger aus dem Raum Köln eine Geldstrafe von insgesamt 3500 Euro zahlen. Das entschied das Amtsgericht Montabaur am Donnerstag. Der Jäger habe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, weil er ein Wirbeltier ohne Grund getötet habe.
Im Prozess um den Abschuss eines Wolfs im Westerwald ist der angeklagte Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro (70 Tagessätze) verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie das Amtsgericht Montabaur am Donnerstag mitteilte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Wolf ungerechtfertigterweise erschossen wurde. Er habe vor seinem Tod nicht gewildert. Bei dem im April 2012 nahe Hachenburg erlegten Tier handelt es sich um einen Wolf aus der sogenannten italienischen Alpenpopulation. Das hatten Experten des Senckenberg-Institutes in Frankfurt am Main mit einer Gen-Analyse belegt.
Erster gesichteter Wolf im Westerwald seit 1879
Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz wurde den Angaben zufolge allerdings vom Gericht nicht erkannt, weil der Mann nicht damit rechnen konnte, dass das Tier in der Region unterwegs ist. Bei dem getöteten Tier handelt es sich um den ersten gesichteten Wolf im Westerwald seit dem Jahr 1879.
Drei Tage nach dem Fund eines toten Wolfs im Westerwald hat die Polizei den Schützen. Ein 71-jähriger Mann habe sich den Behörden gestellt, gab ein Sprecher der zuständigen Polizeidirektion in Montabaur am Dienstag bekannt. Noch wird untersucht, ob das tote Tier tatsächlich ein Wolf war.
Der inzwischen 72 Jahre alte Jäger hatte das Tier im April 2012 nahe Hachenburg erschossen. Er war nach eigenen Angaben davon ausgegangen, auf einen wildernden Hund anzulegen. Der Fall hatte für Zorn und Protest bei Naturschützern gesorgt. Der Wolf unterliegt dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. (dapd)

19:15
angeben konnte!
Die Strafe ist viel zu gering!
Man sollte solchen Typen den Jagdschein abnehmen, insbesondere in dem Alter, wenn man wohl nicht mehr richtig sehen kann.
Irgendwann hält er noch einen harmlosen Spaziergänger für einen Wolf und knallt den auch noch ab!
19:10
Sonst ist dem halb blinden Jäger nichts passiert der Richter ist wohl auch Jäger ?
18:59
Also wieder nur eine Geldstrafe? Kein Jagdschein weg, keine Waffen abgenommen? Ja, amo 17. das würde mich auch mal interessieren.
18:57
Bei einem eventuel vergleichbaren Verkehrsdelikt wäre wohl der Entzug der Fahrerlaubnis fällig gewesen. Bei einem offenbar so schießwütigen Grünrock erscheint der Entzug der Jagderlaubnis und des Waffenscheins angemessen, da mit einer Schusswaffe und der entsprechenden Unbeherschtheit Schlimmeres anzurichten ist als mit einem Fahrzeug.
17:08
Hat man dem schieswütigem Senior auch seine Waffen abgenommen?