Gericht weist Klage gegen elektronische Gesundheitskarte zurück
28.06.2012 | 10:46 Uhr 2012-06-28T10:46:44+0200
Düsseldorf. Ein Versicherter aus Solingen ist mit seiner Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte gescheitert. Der Mann hatte sich auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung berufen. Das Gericht entschied jedoch gegen ihn. Der Kläger will das allerdings nicht akzeptieren.
Im bundesweit ersten Prozess um die elektronische Gesundheitskarte ist ein
Krankenversicherter in erster Instanz mit einer Klage gegen die neue Karte
gescheitert. Das Sozialgericht Düsseldorf urteilte am Donnerstag, die derzeit
auf der Karte enthaltenen Pflichtangaben seien unbedenklich. Der Anwalt des
Klägers kündigte Berufung an und will das Verfahren bis zum
Bundesverfassungsgericht durchfechten.
In seinem Verfahren gegen die
sogenannte E-Card wird der bei der Bergischen Krankenkasse versicherte
32-jährige Kläger aus Wuppertal von einem Bündnis aus Datenschützern, Patienten-
und Ärzteverbänden unterstützt, zu dem auch der Medizinerverband Freie
Ärzteschaft zählt. Die Gegner der E-Card sehen in der neue Karte den Schlüssel
für eine künftige technische Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken
mit zentralen Servern, die sie vor der Verfassungsgericht stoppen
wollen.
Berufung beim Landessozialgericht in Essen
Unmittelbar nach dem Urteil des Düsseldorfer Gerichts kündigte
Kläger-Anwalt Jan Kuhlmann Berufung beim Landessozialgericht in Essen an. Der
Klage werden zwar auch in zweiter Instanz wenig Chancen eingeräumt, eine
Entscheidung der Essener Richer würde jedoch den Weg zum
Bundesverfassungsgericht freimachen. "Ich schätze, 2013 sind wir in Karlsruhe",
sagte Kuhlmann nach der Düsseldorfer Verhandlung.
Die elektronische
Gesundheitskarte wird seit dem vergangenen Oktober an die Versicherten
ausgeliefert. Derzeit sind auf der umstrittenen Karte nur die üblichen
Stammdaten wie Name, Geburtdatum, Adresse und Krankenversicherungsnummer
gespeichert werden, die auch auf den bisherigen Versichertenkarte enthalten
sind. Neu ist ein Foto des Versicherten, das den Missbrauch der Karte eindämmen
soll. Die Versicherten können künftig auch freiwillig Notfalldaten etwa zu
Vorerkrankungen, Allergien oder Blutgruppe speichern lassen.
Wegen seiner
datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die elektronische
Gesundheitskarte will der Kläger nun vor Gericht durchsetzen, dass er weiter
ohne E-Card medizinische Leistungen von seiner Kasse erhält. Die Düsseldorfer
Sozialrichterin Elke Hagemann begründete die Abweisung der Klage unter anderem
damit, dass die derzeit auf der E-Card gespeicherten Pflichtangaben "komplett
identisch" seien mit den Angaben auf der herkömmlichen
Krankenversicherungskarte.
Befreiung ist gesetzlich
nicht vorgesehen
"Das, was zwingend drauf muss, ist im Grunde
das, was wir heute haben", sagte die Richterin. Durch die Pflichtangaben sei der
Kläger nicht in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Eine
Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Gesundheitskarte sei gesetzlich
nicht vorgesehen. Dies sei auch verfassungsrechtlich unbedenklich. Der
Versicherte bestimme selbst über die Informationen, die auf der neuen Karte
gespeichert würden.
Der Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin
Grauduszus, zeigte sich am Rande des Düsseldorfer Verfahrens von der Niederlage
in erster Instanz nicht überrascht. "Wir haben damit gerechnet, dass das
Sozialgericht so entscheiden wird", sagte Grauduszus der Nachrichtenagentur AFP.
Das Düsseldorfer Urteil sei "kein Rückschlag" für die Gegner der neuen Karte.
"Letztlich wird Karlsruhe die Entscheidung treffen müssen. (afp)

18:19
ich finde solche sachen immer zum kaputtlachen.
denn:
der kläger hat doch bestimmt eine ec oder sogar kreditkarte.
weiß er da überhaupt was dort so alles gespeichert ist????
er nimmt an ja nur seine daten.
nur kann er dies selber überprüfen????
also müßte er auch diese karten abgeben.
desweiteren jedwede karten mit chip.
ob nun der neue ausweis oder reisepass
führerschein
oder öpnv abokarten(ticket 1/2000)
undsoweiter.
selbst den handychip müßte er abgeben.
14:21
"Der Versicherte bestimmt selbst über die Informationen, die die Karte enthält"!? Wer das glaubt, wird selig! Warum wurde die Karte denn überhaupt angeschafft? Sind diese vielen Millionen weggeworfen?