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Dämpfer für Klägerin im Prozess um PIP-Brustimplantate

13.11.2012 | 11:35 Uhr
Dämpfer für Klägerin im Prozess um PIP-Brustimplantate
Die Klägerin fordert im PIP-Prozess Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 bis 30.000 Euro. Foto: Joachim Kleine-Büning/WAZ FotoPool

Karlsruhe.  Es geht um Schadenersatz in Höhe von 20.000 Euro: Vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Prozess um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers PIP begonnen. Die Klägerin hofft auf Entschädigung, weil sie unzureichend informiert worden sei, doch der Richter dämpft ihre Erwartungen.

Im Schadenersatzprozess wegen minderwertiger Brustimplantate des französischen Herstellers PIP hat das Landgericht Karlsruhe der Klägerin einen Dämpfer versetzt. Der Vorsitzende Richter der zweiten Zivilkammer, Eberhard Lang, sprach am Dienstag in seiner zweistündigen Einführung mehrfach von "rechtlichen Problemen" und Zweifeln des Gerichts, ob die geltend gemachten Ansprüche in Betracht kämen.

Die Klägerin fordert Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 bis 30.000 Euro. Nach Angaben ihrer Anwälte handelt es sich um die erste derartige in Deutschland eingereichte Klage. In dem Zivilverfahren müssen sich fünf Beklagte verantworten, darunter der Chirurgen, der der Frau die Implantate im Jahr 2007 eingesetzt hatte. Er habe sie unzureichend aufgeklärt und die Implantate des Produzenten "Poly Implant Prothèse" (PIP) als besonders sicher dargestellt, hieß es in der Klage.

Die PIP-Implantate stehen im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein und schneller zu platzen. Die inzwischen insolvente Firma hatte für die Kissen minderwertiges Industriesilikon verwendet. (dapd)    

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Kommentare
14.11.2012
10:19
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