Ungleichbehandlung
27.11.2008 | 21:55 Uhr 2008-11-27T21:55:05+0100Ob das neue Erbrecht Bestand hat, ist zweifelhaft
Selbst wenn immer noch nicht alle in der CSU mit dem Kompromiss zur Erbschaftssteuer zufrieden sind, der Streit hat sich gelohnt. Nicht nur das sprichwörtliche kleine Häuschen von Oma bleibt im Erbfall in der ganzen Republik vom Fiskus verschont. Bei den meisten Betriebsübergängen in der Familie greift die Steuer ebenfalls nicht mehr zu. So weit so gut. Nach dem Prinzip, es muss etwas geschehen, es darf aber nichts passieren, haben sich Union und SPD aus der Affäre gezogen.Weil das Ergebnis aber nur mit einem Trick erzielt werden konnte, ist keineswegs sicher, dass das neue Erbrecht sehr lange Bestand haben wird. Denn unterm Strich schneidet die Immobilie weiterhin besser ab, als Geld und anderer Vermögensbesitz. Genau diese Ungleichbehandlung jedoch hatte das Verfassungsgericht bemängelt und das alte Recht ausgehebelt. Eines nicht allzu fernen Tages werden die Roten Roben daher erneut zu Gericht sitzen und abwägen, ob Haus oder Eigentumswohnung bei der Erbschaft in der Familie einen gesellschaftlich berechtigten Sonderstatus genießt.
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