Tod im Schönheitssalon
20.08.2008 | 09:08 Uhr 2008-08-20T09:08:00+0200
Paderborn. Eigentlich wollte sie der jungen Frau nur die Beinhaare entfernen. Doch die Kosmetikerin hat ihre Kundin getötet - durch ein Betäubungsmittel, das sie gar nicht spritzen durfte. Die Strafe: Zwei Jahre Haft auf Bewährung - wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Mit Stefanie K. saß auf der Anklagebank des Paderborner Landgerichts diesmal nicht nur eine Täterin, sondern irgendwie auch ein Opfer - des eigenen Leichsinns, der eigenen fahrlässigen Routine, vielleicht auch der eigenen Überheblichkeit. Körperverletzung mit Todesfolge galt es vor der 1. Großen Strafkammer des Paderborner Landgerichts zu verhandeln. Die 43 Jahre alte Kosmetikerin aus Lippstadt war angeklagt, im Januar diesen Jahres ihrer Kundin Carina G. während einer Haarentfernungsbehandlung ein Betäubungsmittel gespritzt zu haben, obwohl dies nur Ärzten oder Heilpraktikern erlaubt ist. Carina G. erlitt einen Zusammenbruch, fiel ins Koma und starb eine Woche später.
Verstoß gegen Heilpraktikergesetz
Das Gericht machte gestern, wohl auch, um der schwer angeschlagenen Stefanie K. einen weiteren Tag zu ersparen, kurzen Prozess. Schon am Abend fiel das Urteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung. Richter Bernd Emminghaus sah es zwar als erwiesen, dass die 43-Jährige ihre 29-jährige Kundin nicht über die Risiken einer Betäubung aufgeklärt hatte. Gleichwohl erkannte das Gericht auf einen minderschweren Fall von Körperverletzung mit Todesfolge und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss die Studioinhaberin je 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung und an die Mutter der Geschädigten zahlen. „Ich habe die Hoffnung, dass sich Berufskollegen diesen Fall zur Warnung dienen lassen”, sagte Staatsanwalt Dietmar Sauerland.
Geradezu gebrochen schien die Angeklagte, als sie zu Beginn weinend den Saal betrat. Das weiche Gesicht mit der modischen roten Brille und die dunkelblonden Haare hinter einem Schal versteckt, die Augen gerötet. Ihr Mann, der mitgekommen war, er musste sie stützen.
Mit Salon einen Traum erfüllt
Stefanie K. hat sich Anfang der 90er Jahre einen Traum erfüllt mit ihrem „Haus der Schönheit”. Ursprünglich war sie Industriekauffrau, doch lieber wollte sie „mehr mit Menschen zu tun haben”, flüsterte sie ihre Aussage. Nach und nach baute sie ihren kleinen Salon aus, zunächst modellierte sie Fingernägel, dann Gesichter, später kam Haarentfernung dazu. Sie ging auf Kongresse und Lehrgänge, arbeitete beim Fachverband mit, baute sich auch einen Kundenstamm auf.
Am 15. Januar 2008 kommt Carina G. um acht Uhr in den Salon. Seit 2005 ist sie bei Stefanie K. in Behandlung, will sich nach und nach lästigen Haarwuchs entfernen lassen. Diese Epilation - die Zerstörung der Haarwurzel durch elektrische Impulse - ist langwierig und schmerzhaft, doch danach ist man die Haare ein für allemal los. Diesmal ist die Leistengegend, die sogenannte „Bikinizone” dran.
Die Einverständniserklärung ist unterschrieben, auch über die Verabreichung eines Betäubungsmittels, oberflächlich in die Haut gespritzt, ist man sich einig. Als Stefanie K. die rechte Leiste der Kundin perforiert, wird ihr „plötzlich komisch”. Dann krampft sie. Notärzte finden zehn Minuten später eine Frau nahezu ohne Vitalfunktionen, die noch eine Woche um ihr Leben ringt.
Rund 40 Mal hat sie Kundinnen betäubt
Xylonest - ein verschreibungspflichtiges lokales Betäubungsmittel - war von der Angeklagten verwendet worden. Das Spritzen sei auf den Kosmetikkongressen ein Dauerthema gewesen, sagte sie gestern aus, dort habe sie Tipps bekommen, wie es funktioniere. Den Rest habe sie „abgeguckt”. Rund 40 Mal habe sie ihre Kundinnen lokal anästhesiert. Die seien froh gewesen, dass sie sich damit den Gang zum Arzt gespart hätten.
Doch nur der darf ein Mittel wie Xylonest spritzen. Dr. Bernd Karger, Sachverständiger der Uni Münster, sagte auch, warum. Der menschliche Körper habe unterschiedliche Fettgewebe. An manchen Stellen sei es ungefährlich, ein Betäubungsmittel „subkutan”, also knapp unter die Haut zu spritzen. An manchen Stellen aber nicht. Gerade in der Leiste verliefen oberflächliche Venen. Er spricht von Spritz-Techniken und Notfallmaßnahmen. Und er erklärt, dass Carina G. wahrscheinlich daran starb, dass die Nadel der Spritze eine Vene verletzte, das Mittel in die Blutbahn gelangte und ein zentrales Hirnversagen hervorrief.
23:33
Ich bin in vergangenheit eine Kunden von Frau K. gewesen.
Mich wundert Ihr auftritt, der mit sicherheit nicht echt war überhaupt nicht.
Überheblichkeit ja eine gewisse Aroganz habe ich von Ihr ausgehend immer gespürt.
Neulich noch lachend, scherzend im Dörflichen Supermarkt und jetzt vor Gericht eine gebrochene Frau?
Das Urteil muß für die hinterbliebenden ein schlag ins Gesicht sein, zu dem Frau K. auch schon seit längerer Zeit wieder Termine annimmt! Ich frage mich ernsthaft wie man nach so einer Tragödie zur Tagesordnung übergehen kann!
Die Strafe ist lächerlich und absolut nicht akzeptabel!
17:05
Beinhaarenfernung mit Betäubungsmittel? Träume ich?
09:16
Dieser Fall macht auf tragische Weise deutlich, wohin Selbstüberschätzung und Leitsinn führen können. Dabei gilt dieser Vorwurf in erster Linie den Leuten, die auf Fachkongressen und Weiterbildungsseminaren, derartige Behandlungsmethoden propagieren und ahnungslose Teilnehmer in die Irre führen. Nicht nur in Kosmetikstudios lauern Gefahren für Leib und Leben, auch in Piercingstudios werden Techniken angewandt, die ausschließlich in die Hand medizinischen Fachpersonals gehören.
Hier werden nicht nur Betäubungsmittel eingesetzt, es werden chirurgische Eingriffe vorgenommen, ohne die nötigen anatomischen und physiologischen Kenntnisse zu besitzen.
Vom erforderlichen Wissen um Nebenwirkungen und vor allem um Wechselwirkungen mit Medikamenten, ganz zu schweigen. Nicht umsonst sind Ausbildungen in medizinischen Berufen langwierig und anspruchsvoll. Die Kosmetikerin ist bedauernswert - Sie wurde von verantwortungslosen Geschäftemachern aufs Glatteis geführt. Aber Ihre eigene Verantwortung darf nicht vergessen werden. Jeder, der Tätigkeiten ausübt, für die er nicht die nötige Qualifikation besitzt, muss sich über die Folgen im Klaren sein und letztendlich die Konsequenzen tragen. Insofern bleibt zu hoffen, dass dieser Fall doch Wirkung zeigt.
DL
06:23
Na, ob das so auf die Kollegen wirkt, wie der Staatsanwalt sich das vorstellt? Bewährungsstrafe und 10000 Euro Strafe? Die Frau wird wohl, nachdem sie ihre Kundin leiden sah, eh nicht mehr spritzen. Aber ob ein Urteil, bei dem man nicht mal ins Gefängnis muss, ANDERE abschreckt, wage ich doch mal zu bezweifeln. Wenn man die Spritzen gibt, lässt sich damit bestimmt zusätzliches Geld verdienen und die Kunden kommen her wieder, weil das Haare entfernen nicht so weh tut. Wer kann und will heute schon auf Einnahmen verichten. Sehr tragisch für Opfer und Familie, auch für die Kosmetikerin, die so etwas sicher weder gewollt noch auchnur im Geringsten erwartet hat. Ein Grund übrigens, warum auch Arzthelferinnen Blutabnehmen und ähnliches LERNEN müssen...Da erfährt man viel über mögliche Gefahren.
23:58
Wenn dieses Verhalten sprich verbotswidriges Spritzensetzen tatsächlich branchenüblich sein sollte, sind strenge Kontrollen notwendig, bevor es ein zweites Todesopfer gibt.
An der Bewährungsstrafe kann ich sehr wohl Zweifel anbringen.
22:31
Und die üblichen Schreier nach höherer Strafe sind auch wieder da. :-(.
Mörder ist nur der, der jemanden absichtlich umbringt. Das ist hier wohl kaum der Fall.
Es ist sehr bedauerlich was passiert ist und unter den Umständen der Tat ist das ein zwar recht mildes, aber ich denke auch ein gerechtes Urteil.
21:30
die gehört eingesperrt die mörderin lebenslänglich