Saure Milchbauern führen Rechtsstreit um Lieferstopp
02.09.2009 | 18:38 Uhr 2009-09-02T18:38:00+0200
Düsseldorf. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf streiten sich der Bund der Deutschen Milchviehhalter (BDM) und das Bundeskartellamt um den Lieferstopp im vergangenen Jahr. Das Kartellamt meint, die Bauern hätten mit ihrem Streik den Wettbewerb behindert. Das Gericht sieht das offenbar ähnlich.
„Wir sind doch nur Spielball!”, empörte sich Romuald Schaber, Vorsitzender des Bundesverbands der Deutschen Milchviehhalter (BDM). Der Verband wehrte sich gestern vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Feststellung des Bundeskartellamts, er habe mit seinem Lieferstreik im letzten Jahr gegen Kartellrecht verstoßen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen ließ durchblicken, dass er dem Kartellamt Recht geben wird.
Sinkende Milchpreise hatten die Bauern 2008 auf die Barrikaden gehen lassen. Die von den Molkereien gezahlten 30 Cent pro Kilo Rohmilch seien kaum kostendeckend, sie forderten mindestens 43 Cent. In einem Schreiben kündigte der BDM an, ab 26. Mai würden viele Milchbauern keine Milch mehr liefern. Eine Presse-Info zitierte BDM-Chef Schaber: „Ich lasse morgen meine Milch zuhause und hoffe, viele machen es genauso.”
"Wettbewerb wird uns diktiert"
„Das ist eindeutig eine Aufforderung zum Lieferstopp”, so der Richter. Damit habe der BDM den freien Wettbewerb gestört. Man könne das sogar als Erpressung werten. Das erntete viel Unmut bei den Milchbauern im Gerichtssaal. „Das ist doch kein normaler Wettbewerb!”, sagten sie. Sie könnten den Preis nicht verhandeln: „Der wird uns diktiert.” Der Handel habe zu viel Macht: „Wir sind das letzte Glied in der Kette.”
Derzeit sei die Lage noch schlimmer, viele müssten ihre Höfe aufgeben: „Wir stehen mit dem Rücken zur Wand.” Ein Verbandsanwalt sagte: „Die Bauern haben ein Recht auf Widerstand.” Birgit Krueger vom Bundeskartellamt erklärte, das sei eine politische Diskussion: Die EU wolle die Liberalisierung des Marktes. Im Wissen um die Probleme der Bauern habe man zunächst auf ein Bußgeld verzichtet. Am 9. September verkündet das Gericht die Entscheidung.
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