Kommunalwahl steht auf der Kippe
04.02.2009 | 19:24 Uhr 2009-02-04T19:24:00+0100Verfassungsgericht hat starke Bedenken gegen den Termin am 7. Juni. Urteil in zwei Wochen.
MÜNSTER. Der Termin für die NRW-Kommunalwahl am 7. Juni steht auf der Kippe. Das Landesverfassungsgericht machte gestern starke Bedenken deutlich, weil zwischen der Wahl der Räte und ihrer Konstituierung viereinhalb Monate liegen. Dabei orientierte sich das Münsteraner Gericht an der Regelung für die NRW-Landtagswahl, die einen Höchstspielraum von drei Monaten zugesteht. Die Wahlperiode der jetzigen Räte und Bürgermeister läuft erst am 20. Oktober ab. SPD und Grüne hatten gegen das Vorziehen der Kommunalwahl auf den Tag der Europawahl am 7. Juni geklagt.
In der mündlichen Verhandlung wertete es ihr Rechtsvertreter als Verstoß gegen das Demokratieprinzip, wenn der Wählerwille nach dem Wahltag nicht „unverzüglich” wirksam werde und die alten Räte noch bis zu 22 Wochen im Amt sind. Auch Gerichtspräsident Michael Bertrams äußerte mehrfach Zweifel, ob die praktisch abgewählten kommunalen Räte noch über eine ausreichende demokratische Legitimation gegenüber dem Wähler verfügen. Die Vertreter von Landtag und Landesregierung sehen in dem Wahltermin dagegen keinen Ver-stoß gegen die Landesverfassung, da der gesetzliche Spielraum für Kommunalwahlen nicht überschritten worden sei. Für die Fraktionsspitzen von SPD und Grünen waren auf Seiten der schwarz-gelben NRW-Koalition politische Gründe ausschlaggebend für das Vorziehen der Wahl. Landtagspräsidentin Regina van Dinther (CDU) sagte dagegen, durch das Zusammenlegen mit der Europawahl habe man der allgemeinen „Wahlmüdigkeit” entgegenwirken wollen. Das Verfassungsgericht verkündet sein Urteil am 18. Februar. (NRZ)
12:34
@theRebel:
1) ist das genau der Grund, die Wahlen maßgeschneidert für die CDU, noch mehr für die FDP - die immer von geringer Wahlbeteiligung profitiert haben- dorthin zu legen
2) wieso wird da was verdoppelt? Einen dritten Wahltermin wirds nicht geben...
11:04
Naja, wirkliche 5 Monate sind es jawohl nicht wirklich. Unsere Politiker treffen sich wohl kaum in den Sommerferien zu Sitzungen. Nicht einmal für Sitzungsgelder. Allerdings würde mich mehr interessieren, ob der Gerichtspräsident Bertrams irgendwie voreingenommen ist. Der läßt doch extrem seine Meinung als Richter durchblicken. Finde ich mehr als unpassend. Ganz egal ob 7. Juni oder später. Gewählt wird sowieso.
Glückauf!
10:03
Man sollte aber auch nicht ganz vergessen, dass:
1) die Bedeutung einer Europawahl in der Bevölkerung eher als unwichtig eingestuft wird und damit die Wahlbeteiligung gering ist , obwohl von dort bindende Gesetzte ausgehen und
2) der Aufwand für die Durchführung dadurch verdoppelt würde, auf Kosten der Steuerzahler!
07:57
Niemand soll mir erzählen, daß hehre Gründe für das Vorziehen der Kommunalwahl bei CDU/FDP ausschlaggebend waren.
Man hat bei CDUFDP bewußt mal wieder Zoff und das Beschäftigen der Gerichte in Kauf genommen.
Aber unsere Regentschaft ist ja mittlerweile bekannt dafür, sich Watschen abzuholen. Und ich denke, daß das Landesverfassungsgericht dies genau so sieht.