Jeder nach seiner Fasson
02.10.2009 | 17:45 Uhr 2009-10-02T17:45:00+0200Die Debatte um das Berliner Schulgebets-Urteil
Jeder soll nach seiner Fasson selig werden. Was 1740 richtig war, ist heute nicht falsch. Die Religionsfreiheit ist ein zu Recht vom Grundgesetz geschütztes Gut. Darf sie aber auch an einem Ort ausgeübt werden, der weltanschaulicher Neutralität verpflichtet ist? Sie darf, hat das Berliner Verwaltungsgericht geurteilt und einem muslimischen Jungen erlaubt, in der Schule zu beten. Ein Einzelfallurteil und noch nicht gerichtsfest, aber schon trefflich als Anstoß erregter Debatten geeignet.
Debatten, die abseits aller populistischen und von Fremdenfeindlichkeit durchsetzten Empörung notwendig sind. Immer häufiger klagen Lehrer über die Erschwerung des Schulalltags, weil Eltern ihren Kindern aus religiösen Gründen untersagen, am Sexual- und Sportunterricht oder an Klassenfahrten teilzunehmen.
Solchen Forderungen fundamentalistischer Eltern - seien es Muslims, seien es Christen – nachzugeben, hieße, falsche Toleranz walten zu lassen. Das widerspräche dem zur Neutralität verpflichteten Bildungs- und Erziehungsauftrag eines staatlichen Schulsystems und würde sämtliche Integrationsbemühungen ad absurdum führen, ja die Ausprägung von Parallelgesellschaften vertiefen. Dasselbe gälte, wenn die Berliner Richter die Schule dazu verpflichtet hätten, einen Gebetsraum einzurichten; ganz abgesehen von pragmatischen Problemen für unter Platznot leidenden Schulen, hätten doch dann auch christliche, hinduistische oder buddhistische Schüler Anrecht auf einen solchen Raum.
Die Richter haben dem Jungen aber lediglich zugestanden, einmal am Tag in einer unterrichtsfreien Zeit in der Schule zu beten. Bei Verfechtern der reinen Lehre von der Trennung zwischen Staat und Kirche mag selbst das Unbehagen auslösen. Tatsächlich aber zeugt es nur von der Akzeptanz gesellschaftlicher Realität und einem feinen Empfinden für das, was die für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft so wichtige Toleranz ausmacht. Nicht zuletzt kann ein solches Urteil Vertrauen in den Staat bei eben jenen Religiösen schaffen, die ihm eher skeptisch gegenüber stehen. Es könnte also durchaus integrationsfördernd wirken. NRZ
16:28
Zitat von Bildungssenator Jürgen Zöllner: „Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Ort von Erziehung und Bildung in einem weltanschaulich und religiös neutralen Rahmen. Dies gilt es sicherzustellen.
Darüber hinaus sei es eine organisatorische Unmöglichkeit, Gebetsräume für alle, für die verschiedensten Religionen zu organisieren. Zitat Ende!
Schöner und treffender kann man es nicht formulieren.
Ich werte dieses Urteil als geglückten Versuch, per Gericht die Neutralität der Schulen auszuhebeln!
20:11
Wir sind so tolerant, dass wir uns sogar die Intoleranz der Anderen zueigen machen!!!
Was für ein dummer, dummer Artikel!!!
19:07
Ach ja? Dann fragen sie mal einen Muslim oder den Koran nach welcher Fasson nur die Menschen seelig werden können!
Toleranz gegenüber Intoleranz ist nicht nur einfach dumm sondern auch lebensgefährlich!
13:06
Wie kann man eigentlich glauben, man könne sich diesem Thema, und dann auch noch auf so falscher Art und Weise, mittels eines Zitates nähern? Indem man diese Aussage aus ihrem Kontext heraus in unsere Zeit zerrt, und multikulturell belegt?
Tatsächlich ging es um rein christliche Flügelkämpfe, Katholiken vs. Christen, in diesem Fall speziell aus Frankreich vertriebene Hugenotten. Folglich würde dieses Zitat schon mehr Sinn machen, wenn es auf das Zusammenleben von Schiiten und Sunniten, und noch weitere islamische Ausrichtungen Bezug nehmen würde.
Und die totalitäre Macht des Landesherren wurde gewiß nicht in Frage gestellt.
Und es ging um Staats- und Machtvergrößerung, die Neuen sollten Preußen vergrößern, und Friederichs Armee vergrößern, damit er sich gegen seine damaligen Erzrivalen und Konkurrenten auf dem europäischen Boden behaupten konnte.
Und genau aus diesem Grund ist auch diese Bemerkung aus jener friederizianischen Epoche auf die heutige Situation bezogen, mehr als fehl am Platz
Gruß