Gülsüms Schwester nimmt den Vater in Schutz
02.12.2009 | 07:50 Uhr 2009-12-02T07:50:00+0100
Kleve. Im Prozess um den Tod der 20-jährigen Gülsüm S. hat die Schwester des Opfers ausgesagt - als einziges Familienmitglied. Die 20-Jährige nahm ihren Vater, der gemeinsam mit dem Bruder und einem Freund der Familie angeklagt ist, in Schutz.
Es kommt nicht so häufig vor, dass hierzulande Richter die Fassung verlieren. Doch der Vorsitzende Christian Henckel fährt bereits kurz nach Sitzungsbeginn aus der Haut, und es ist nicht das erste Mal, dass er im Saal 101 des Klever Landgerichts lauter wird, als er beabsichtigt. „Ich überlege ernsthaft, ob ich die Vernehmung hier abbrechen soll!” poltert er.
Vor ihm sitzt B., mit 21 Jahren die zweitälteste Schwester der am 2. März dieses Jahres im Wald bei Rees erschlagen aufgefundenen Kurdin Gülsum S. (20). Zuerst hatte sich B. auf ihr Zeugnissverweigerungsrecht berufen. Doch dann hat sie sich entschieden, auszusagen. Der Anwalt des Vaters, Siegmund Benecken, präsentiert sie als Zeugin. Sie redet viel. Doch was sie sagt, scheint den Prozess nicht wirklich voranzubringen.
Nächste Woche stehen Plädoyers an
Dabei steht die Beweisaufnahme kurz vor dem Ende, bereits in der kommenden Woche sollen die Plädoyers gehalten werden. Mühselig hat das Gericht Beweise im Verfahren gegen die drei Angeklagten, Gülsüms Vater Yusuf S. (49), ihren Bruder Davut (20) und dessen Freund Miro M. (32) zusammengetragen, hat viele Zeugen gehört, Sachverhalte überprüfen lassen.
Das ging so weit, dass gleich mehrfach geprüft wurde, ob eine Lampe an einem bestimmten Tag durch einen der Hausmeister oder eine Firma in der Wohnung der Familie S. angebracht worden war, was nicht der Fall war. Denn eben jene defekte Lampe spielt eine Rolle, weil sie Grund gewesen sein soll, weshalb Gülsums Vater eine weitere Tochter am Abend kurz vor der Tat noch einmal aus der gemeinsamen Wohnung weggeschickt hatte, um eine Glühbirne zu besorgen. In Wirklichkeit soll Yusuf S. seine Tochter Z. aus der Wohnung gelockt haben, um den Weg frei zu machen für Sohn Davut, der die ahnungslose Gülsüm dann zum Tatort fuhr.
Gülsüm wollte anders leben
Gülsüm musste sterben, weil sie die so genannte „Ehre” ihrer Familie beschmutzt hat, weil sie anders leben wollte, als es ihr bestimmt war. Aber war das wirklich so?
„In meiner Kultur darf man vor der Ehe keinen Geschlechtsverkehr haben”, sagt B. Auch Gülsüm, die einen albanischen Freund hatte und zeitweise bei ihm lebte, habe sich geschämt, als sie 2009 schwanger geworden sei. Heimlich habe sie das Kind in Amsterdam abgetrieben.
"Bei uns war nicht immer alles schlecht"
B. ist eine hübsche junge Frau, die ihrem Vater sehr ähnelt. Die Krankenpflegerin trägt Jeans und Pulli und das rotbraune Haar offen. Sie lebt seit drei Jahren im Schwesternheim. Auf die Familie lässt sie nichts kommen.
Ja, ihr Vater sei streng gewesen. Er habe geschlagen, auch Gülsüm. Aber es habe auch schöne Zeiten gegeben: „Bei uns war nicht immer alles schlecht”, schluchzt sie, und das Gericht versinkt kurze Zeit in Tränen. Der Vater weint, der Bruder auch, die Dolmetscherin wischt sich eine Träne aus dem Gesicht.
Verständnisvoller Vater?
Für Gülsüm habe Vater Yusuf Verständnis gehabt, behauptet B. Die Schwester habe zugestimmt, einen Mann aus der Türkei zu heiraten. Sie habe den Mann geliebt. Doch als sie gehört habe, dass er nur ein Visum für Deutschland haben wollte, habe sie sich enttäuscht getrennt. Die Familien hätten deswegen gestritten, doch der Vater habe ihre Entscheidung akzeptiert: „Dann lass es sein.” Gülsüm, so B., sei über die Sache so traurig gewesen, dass sie einen Selbstmordversuch unternommen hätte. Richter Henckel heftig: „Diese Version höre ich so das erste Mal!” Auch den albanischen Freund habe Gülsüm vorstellen dürfen. Und der Vater sei tief betroffen gewesen, als er gehört habe, dass Gülsüm abgetrieben habe. Nur vor dem Bruder, da habe Gülsüm immer Angst gehabt. Denn der habe zum Thema Sex vor der Ehe gesagt, wenn er wüsste, dass eine seiner Schwestern das machen würden, wäre sie tot...
Familienbande sind stark, B. steht wie ein Fels auf der Seite des Vaters. Zumindest ist dieser schuldfähig, wie der psychiatrische Gutachter Martin Wenzel gestern noch ausführte, auch wenn die Tochter schnell anfügte, er sei oft „vergesslich und durcheinander”. Yusuf S. leide weder an einer Geisteskrankheit, noch an psychischen Störungen oder hirnorganischen Veränderungen wie Demenz. Er sei, trotz mangelhafter Rechen- und Schreibkenntnisse, auch nicht schwachsinnig. Dass es ihm derzeit schlecht gehe, liege an einer „Anpassungsstörung”, wie sie eben vorkomme, wenn Menschen in Haft säßen.