Freie Arztwahl in Europa
02.07.2008 | 18:45 Uhr 2008-07-02T18:45:00+0200GESUNDHEIT. EU-Kommission will die Rechte von Patienten stärken und die Behandlung im Ausland erleichtern – Rechtsanspruch auf Kostenerstattung vorgesehen.
BRÜSSEL/BERLIN. Arztbesuche im Ausland sollen künftig einfacher werden: Wer seine Zähne in Polen behandeln lassen will, muss seine Krankenkasse nicht mehr um Erlaubnis fragen. Geld zurück gibt es in jedem Fall. Die Rechnung müssen Patienten zunächst selbst begleichen, bekommen aber die Kosten erstattet – allerdings nur nach den im Heimatland geltenden Sätzen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat gestern EU-Gesundheitskommissarin Androula Vassiliou in Brüssel vorgestellt.
„Wir wollen klare Rechte für Patienten schaffen“, sagte Vassiliou. Bisher ist eine Kostenerstattung ohne vorherige Genehmigung der Krankenkassen nur bei Reisen, Arbeitsaufenthalten oder in Notfällen vorgesehen. Nun wird das auch bei gezielten Arztbesuchen in einem anderen EU-Land möglich sein. Strengere Regeln gelten für Krankenhausbesuche im Ausland. In diesen Fällen dürfen die Mitgliedsstaaten eine Genehmigung fordern - etwa wenn Patienten sonst massenweise abzuwandern und damit das nationale Gesundheitssystem gefährden könnten.
Im Ausland ausgestellte Rezepte sollen Patienten auch im Inland einlösen können. Außerdem sollen sie in einem anderen Mitgliedsstaat auch solche Medikamente erhalten können, die im Heimatland nicht zugelassen sind.
Das Europäische Parlament und die EU-Regierungen müssen den Plänen noch zustimmen. EU-Abgeordnete warnen vor einer „Aushöhlung des deutschen Gesundheitssystems“: Ungeklärt sei die Frage, wer nach der Behandlung im Ausland für Folgebehandlungen aufkomme. Bisher fällt die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Europa kaum ins Gewicht. Laut EU-Kommission macht sie jährlich ein Prozent aller Ausgaben im Gesundheitswesen aus. (NRZ)
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