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Die Grenzen des Einsatzes

11.08.2009 | 16:21 Uhr
Die Grenzen des Einsatzes

Die Union will die Bundeswehr Polizeiaufgaben übernehmen lassen.

Seit Jahren fordern CDU und CSU immer wieder eine Änderung des Grundgesetzes, um den Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Abwehr von Terrorattacken zu erlauben. Die SPD will dies nur in engen Grenzen zulassen. Jetzt stieß Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) mit seiner Forderung, die KSK-Spezialkräfte der Bundeswehr zur Geiselbefreiung einzusetzen, auf breiten Widerstand. SPD und Opposition werfen dem Verteidigungsminister Wahlkampfpopulismus vor.

Was darf die Bundeswehr?

Der Auftrag der Bundeswehr ist in Artikel 35 und 87 des Grundgesetzes geregelt. Nach Artikel 35 kann die Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unfällen im Inland sogenannte Amtshilfe leisten. Dazu zählt unter anderem technische Hilfe mit schwerem Bergungsgerät oder karitative Aufgaben etwa durch den Sanitätsdienst. Ansonsten darf die Bundeswehr nach Artikel 87 im Inland grundsätzlich nur im Verteidigungsfall eingesetzt werden.

Wo verlaufen die Grenzen für den Einsatz von Soldaten?

Bei der Abgrenzung gibt es immer wieder schwierige Fragen: So darf die Bundeswehr etwa mit ihren Flugzeugen und Wärmebildkameras bei der Suche nach Opfern von Gewaltverbrechen die Polizei unterstützen. Täter suchen darf sie jedoch nicht. Mit Bergepanzern darf die Bundeswehr eingeschlossene Menschen aus Notsituationen retten. Verboten ist der Bundeswehr aber, mit dem gleichen Panzer Personen aus dem Schussfeld eines Amokläufers zu bergen.

Was will die Union?

Ausgelöst durch den Terroranschlag auf das New Yorker World Trade Center am 11. September 2001 fordern Unionspolitiker immer wieder, den Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Abwehr von Terrorattacken aus der Luft oder von See durch eine Änderung des Grundgesetzes zu erlauben. Im Jahr 2005 einigten sich Union und Sozialdemokraten in der großen Koalition auf ein Luftsicherheitsgesetz. Dieses sah vor, dass von Terroristen zum Zweck eines Anschlages entführte Passagierflugzeuge von der Luftwaffe abgeschossen werden durften. Das Verfassungsgericht erklärte diesen Kompromiss jedoch für verfassungswidrig, weil der Staat keine Abwägung Leben gegen Leben treffen dürfe. Seitdem können sich Union und SPD nicht auf eine gesetzliche Neufassung des Einsatzes der Bundeswehr zur Abwehr von Terrorattacken einigen.

Darf die Bundeswehr von Piraten festgesetzte Geiseln befreien?

Ja. Dies hat mit der Diskussion über den Einsatz im Inland nichts zu tun. Eine Änderung des Grundgesetzes wie von Verteidigungsminister Jung gefordert, ist dafür nicht erforderlich. Das Atalanta-Mandat zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Afrikas sieht Gewalt gegen Seeräuber ausdrücklich vor. Für diese Aufgabe steht die Elitetruppe der Bundeswehr, das Kommando Spezialkräfte (KSK), ebenso zur Verfügung wie die GSG 9 Spezialkräfte der Bundespolizei. Das KSK wurde 1996 gegründet, um „deutsche Staatsbürger aus Krisengebieten und Geiselhaft zu befreien”.

Warum wurde das KSK nicht zur Befreiung der Geiseln auf der Hansa Stavanger eingesetzt?

Grundsätzlich unterliegen die KSK-Einsätze der Geheimhaltung. Nur die Bundesregierung und ein kleiner Kreis von Parlamentariern werden über die KSK-Missionen informiert, wie etwa in der Vergangenheit über Aktionen in Afghanistan im Kampf gegen Terroristen und Taliban. Nach Ansicht der Befehlshaber ließ die Lage an Bord der Hansa Stavanger eine Geiselbefreiung jedoch nicht zu. Das Risiko für Leib und Leben der Matrosen war offenbar zu groß. NRZ

Lothar Klein

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