Angeklagte erster und zweiter Klasse
04.03.2009 | 16:51 Uhr 2009-03-04T16:51:00+0100
Graz. Kurz, knapp und heftig kritisiert: Das Verfahren gegen Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus dauerte gerade einmal 40 Minuten. Zwischen Anklageerhebung und Verhandlung lag nur ein Tag. Unter Österreichs Strafrechtlern ist das Eilverfahren sehr umstritten.
So schnell schießen nicht einmal die Preußen: Erst am Montag hatte die Staatsanwaltschaft im steirischen Leoben Anklage gegen Thüringens Ministerpräsidenten Dieter Althaus erhoben. Am Dienstag um 13.30 Uhr beantragte dessen Anwalt Walter Kreissl in der Bezirksstadt Liezen die Hauptverhandlung noch am selben Tag – um 16.30 Uhr. Das Gericht gab dem Antrag in Rekordzeit statt. Um 15.15 Uhr informierte Österreichs Nachrichtenagentur APA die Öffentlichkeit. In das entlegene Städtchen Irdning, wo verhandelt werden sollte, schafften es bis halb fünf gerade eine Lokalreporterin aus Liezen und ein deutscher Journalist. Die Verhandlung dauerte 40 Minuten. Althaus' Verteidiger nahm das Urteil an, der Staatsanwalt hat drei Tage Bedenkzeit.
Gericht: Alles war rechtens
Es sei alles mit rechten Dingen zugegangen, versicherte Sabine Anzengruber, Sprecherin des Landesgerichts in Liezen, und berief sich auf den Paragraphen 451 der österreichischen Strafprozessordnung: „Wird dem Richter zugleich der Beschuldigte vorgeführt”, heißt es darin, und sind „alle Beweismittel zur Hand”, kann der Richter „sogleich” verhandeln und urteilen. Voraussetzung ist, dass alle Prozessbeteiligten zustimmen.
Die Beteiligten sind kurz angebunden. „Einen Kommentar zu dem Verfahren werden Sie von mir nicht hören”, blafft Walter Plöbst, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Leoben. Aber ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft hätte das merkwürdige verkürzte Verfahren von Irdning nicht über die Bühne gehen können. Zustimmen musste auch der Nebenkläger Bernhard Christandl, der Ehemann der bei dem Unfall getöteten Beata Christandl. Dass der Oberst und die Familie Althaus sich gemeinsam um Schadensbegrenzung bemühen würden, ließ sich schon beim Begräbnis der Frau ahnen. Neben Frau Althaus schritt Hermann Schützenhöfer hinter dem Sarg her, der steirische Vize-Landeshauptmann von der CDU-Schwesterpartei ÖVP. Auch die Christandls sind eine in der Region bekannte ÖVP-Familie, Vater Markus war lange Jahre Vorsitzender des ÖVP-Bauernbunds.
Es ging offenbar amikal zu
Bei der Verhandlung ging es offenbar „amikal” zu, wie man in Österreich sagt, freundschaftlich, wie immer, wenn eine unangenehme Geschichte „applaniert” wird – also rasch und geräuschlos aus dem Weg geräumt. Das Urteil, 33 300 Euro Geldstrafe, liegt im üblichen Rahmen.
Unter Österreichs Strafrechtlern ist das Eilverfahren umstritten. Der Sprecher der Strafverteidiger, Richard Soyer, sprach gegenüber der Süddeutschen Zeitung von einer „in Österreich keineswegs üblichen Vorgangsweise”. Es sei eine Verfahrensbestimmung angewandt worden, die „praktisch totes Recht” sei. Unter seinen Kollegen machte Soyer sich mit seiner Kritik nicht nur Freunde. Das verkürzte Verfahren sei „keineswegs totes Recht”, widersprach sein Grazer Kollege Peter Schick. Dass de facto die Öffentlichkeit ausgesperrt wurde, hält der Strafprozessrechtler für „kein Problem”. Bei dem „vergleichsweise leichten Delikt” könne man auf das „Brimborium einer Hauptverhandlung” verzichten. Auch der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs sieht in der Fernhaltung der Öffentlichkeit kein Problem. Die Stellung des Angeklagten als Person der Zeitgeschichte bleibe im Strafverfahren außer Betracht. Vor Bezirksgerichten sei das gewählte Verfahren das normale.
„Zwei-Klassen-Strafrecht”
Tatsächlich ist der Paragraph für Fälle gedacht, in denen der Beschuldigte für die österreichische Justiz später nicht mehr greifbar ist – etwa für Verkehrsunfälle auf der so genannten „Gastarbeiterroute” von Deutschland in die Türkei. Deshalb sieht er auch ausdrücklich vor, dass der Beschuldigte „vorgeführt” werden muss, während er sich ansonsten vertreten lassen kann. Althaus war bei dem Prozess aber nicht zugegen. Trotzdem sei das Verfahren wohl nicht rechtswidrig, sagte Strafrechtler Soyer zur NRZ. Die Justiz signalisiere aber, dass es in Österreich ein „Zwei-Klassen-Strafrecht” gebe. Offenbar verfahre man nicht ohne Ansehen der Person.
Österreichs neue Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hatte bei ihrer Vorstellung im Januar gesagt: „Justitia trägt eine Augenbinde. Ich finde, sie sollte in Zukunft eine Brille tragen.” Jetzt lässt sich ahnen, was die von der ÖVP nominierte Ministerin damit gemeint hat. (NRZ)
04:49
Im Alter von 12 Jahren wurde ich 1982 von einem Pkw in der Nähe einer Schule angefahren. Die Folge war ein schweres Schädel-Hirntrauma mit lebenslanger Behinderung, verlorener Jugendzeit, Sonderschulbesuch etc.. Der Rechtsstreit zog sich über 10 Jahre hin. Insgesamt vier Rechtsanwälte mussten beauftragt werden, weil immer wieder einer Fristen versäumte und das Landgericht Bochum die Klage abgewiesen hat. Der Unfallversursacher, ein Portugiese, war schon längst wieder in Portugal. Schließlich erhielt ich von einer Rechtsschutzversicherung eines Anwaltes 10000 DM, also umgerechnet ca. 5000 EUR. Und da sage noch einer, dass ein Menschenleben das höchste Gut ist.
17:26
Justitia sollte sich mal die Sicherheitsmaßnahmen auf Skipisten in Italien ansehen und den Betreiber der Unglückspiste zur Rechenschaft ziehen. r