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Keine Einigung im Streit zwischen Thomas Anders und seiner Ex

Keine Einigung im Streit zwischen Thomas Anders und seiner Ex

Im Rechtsstreit zwischen dem früheren Modern-Talking-Sänger Thomas Anders und seiner Ex-Frau Nora Balling gibt es weiterhin keine einvernehmliche Lösung. Zwar trafen sich anlässlich eines Verhandlungstermins vor dem Oberlandesgericht Koblenz am Freitag die Anwälte beider Seiten zu einem Gespräch, wie der Vorsitzende Richter Thomas Grünewald sagte.

Koblenz (dapd-rps). Im Rechtsstreit zwischen dem früheren Modern-Talking-Sänger Thomas Anders und seiner Ex-Frau Nora Balling gibt es weiterhin keine einvernehmliche Lösung. Zwar trafen sich anlässlich eines Verhandlungstermins vor dem Oberlandesgericht Koblenz am Freitag die Anwälte beider Seiten zu einem Gespräch, wie der Vorsitzende Richter Thomas Grünewald sagte. Der Einigungsversuch blieb aber trotz der Bemühungen Grünewalds ohne Ergebnis. Anders und Balling selbst waren nicht vor Gericht erschienen.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind Äußerungen des Sängers über seine Ex-Frau in seiner Autobiografie mit dem Titel „100 Prozent Anders“. Balling wirft Anders vor, mit mehreren Aussagen in dem Buch gegen eine Verschwiegenheits-Verpflichtung aus der vor 15 Jahren getroffenen Scheidungsvereinbarung verstoßen zu haben.

Bei Ablehnung des Vergleichs Urteil am 30. November

Der Richter kündigte an, den Parteien in den kommenden Tagen einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zuzuschicken. Über den Inhalt sei Stillschweigen vereinbart worden. Sollte nicht beide Parteien zustimmen, hat der Senat des Oberlandesgerichts für den 30. November ein Urteil angekündigt.

Der OLG-Richter deutete in der Verhandlung am Freitag allerdings bereits an, dass der Senat dem Urteil der Vorinstanz weitgehend folgen werde. Das Landgericht Koblenz hatte den Sänger im März unter Androhung von 100.000 Euro Geldstrafe zu Stillschweigen verpflichtet und war damit der Forderung der Ex-Frau gefolgt. Dagegen hatte Anders Berufung beim OLG eingelegt.

Verschwiegenheitsklausel gilt auch nach 15 Jahren

Dort stellte der Richter nun klar, dass auch eine 15 Jahre alte Verschwiegenheitsklausel noch wirksam sei. Einzelne Passagen der im September 2011 erschienenen Autobiografie des Sängers, in denen Anders sich über Charaktereigenschaften seiner Ex-Frau äußert, stellten insofern durchaus einen Verstoß gegen die Scheidungsvereinbarung dar. Das gelte unabhängig davon, dass in den Medien in der Vergangenheit bereits mehrfach ähnlich über die Klägerin berichtet worden sei.

In einem zweiten Verfahren, in dem die Ex-Frau des Sängers rund eine Million Euro Schadensersatz von Anders fordert, steht ein Urteil noch aus. Ob auch diese Forderungen Teil seines Vergleichsvorschlages sein werden, ließ der Richter offen.

dapd