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Urteil: Berlin und Hamburg müssen Feuerwehrbeamte entschädigen

26.07.2012 | 23:26 Uhr

Hamburg und Berlin müssen ihre Feuerwehrbeamten für zu viel geleistete Arbeit entschädigen. Beamte, die über die zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus Dienst leisten mussten, haben einen Anspruch auf Freizeitausgleich, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschied.

Leipzig (dapd-bln). Hamburg und Berlin müssen ihre Feuerwehrbeamten für zu viel geleistete Arbeit entschädigen. Beamte, die über die zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus Dienst leisten mussten, haben einen Anspruch auf Freizeitausgleich, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschied.

Sei dies nicht binnen eines Jahres ohne Gefährdung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr möglich, müsse der Dienstherr, also das Land, ihnen eine angemessene finanzielle Entschädigung zahlen, hieß es. Auf Hamburg kommen nach ersten Schätzungen Kosten in Höhe von 20 Millionen Euro zu, wie die Innenbehörde mitteilte.

Die Richter entschieden am Donnerstag über 23 Revisionsverfahren. Die Beamten in Hamburg mussten demnach von Januar 1999 bis einschließlich August 2005 zwei Stunden pro Woche länger arbeiten. In Berlin mussten sie von November 2001 bis Dezember 2006 sieben Stunden pro Woche zusätzlich Dienst leisten. Die Entschädigungen können sich in je nach Besoldungsgruppe in Berlin auf bis zu 30.000 Euro für jeden Beamten und in Hamburg auf bis zu 15.000 Euro belaufen.

Das Urteil sei "das Ergebnis schwerwiegender Fehler", sagte Innensenator Michael Neumann (SPD). Neben der Erhöhung der Arbeitszeit im Jahr 1998 sei es versäumt worden, nach deren Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof im Jahr 2005 Ausgleichsleistungen zu gewähren oder eine finanzielle Vorsorge für eine Entschädigung zu treffen. "Hamburg wird die maßgeblichen Urteilsgründe schnell und sorgfältig prüfen, um so zügig wie möglich die Zahlungen leisten zu können", kündigte er an.

(BVerwG 2 C 70.11, 14.11 - 26.11, 28.11 - 36.11 - Urteile vom 26. Juli 2012)

dapd

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