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"Super-Nanny" verstieß laut Jugendschutz gegen Menschenwürde

23.07.2012 | 17:16 Uhr
"Super-Nanny" verstieß laut Jugendschutz gegen Menschenwürde
RTL soll in einer Folge der TV-Reihe "Die Super-Nanny" mit Katharina Saalfrank gegen die Menschenwürde verstoßen haben.Foto: RTL

München.  Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wirft der RTL-Sendung "Die Super-Nanny" vor, in einer Folge gegen die Menschenwürde verstoßen zu haben. Sie habe leidende Kinder für Kommerzzwecke instrumentalisiert, so die KJM. Konkret geht es um den brutalen Umgang einer Mutter mit ihren Kindern.

RTL hat nach Ansicht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) mit einer Folge der Sendung "Die Super-Nanny" gegen die Menschenwürde verstoßen. Darin seien Kinder "in leidvollen Situationen für kommerzielle Zwecke instrumentalisiert worden", teilte die KJM am Montag in München mit. Konkret beanstandeten die Jugendmedienschützer Gewalt- und Leidensszenen, die den "brutalen Umgang einer allein erziehenden Mutter gegenüber ihren drei kleinen Kindern" thematisierten.

Durch die Darstellung wurden die Kinder laut KJM "zu Objekten der Zurschaustellung herabgewürdigt und in ihrem sozialen Achtungsanspruch verletzt". Damit liege ein Verstoß gegen die Menschenwürde vor. Der Fernsehsender muss dennoch nicht mit weiterreichenden Konsequenzen rechnen. Laut KJM hatte RTL die Episode der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegt, die den Inhalt nicht beanstandete. Daher habe RTL abgesehen von der "formalen Beanstandung" mit keinen weiteren Konsequenzen zu rechnen, sagte eine KJM-Sprecherin der dapd.

RTL prüft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht

RTL wies den Vorwurf zurück. "Nach wie vor teilen wir den Vorwurf der Verletzung der Menschenwürde durch Ausstrahlung der benannten Szenen in der beanstandeten Folge der 'Super Nanny' nicht", hieß es in einer Presseerklärung. Der Sender prüfe, ob er gegen die Beanstandung Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben werde. RTL hatte nach eigenen Angaben 2011 für eine andere Folge der "Super Nanny" ein Bußgeld bezahlen müssen.

Auch Sendungen von Pro Sieben, Kabel 1 und RTL 2 stehen in der Kritik

Neben dem Verstoß in der "Super Nanny"-Folge stellte die KJM im zweiten Quartal 2012 noch 15 weitere Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag fest. Mögliche Entwicklungsbeeinträchtigungen habe es für unter 16-Jährige durch eine Folge der Pro-Sieben-Serie "V - Die Besucher" gegeben. Grund sei die Drastik der Darstellung und die realitätsnahe Inszenierung. Drei Sendungen können den Angaben zufolge die unter 12-jährigen Zuschauer in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Namentlich waren dies der Spielfilm "Jim Carroll - In den Straßen von New York" (ausgestrahlt bei RTL 2) sowie eine Episode der Sendung "Die strengsten Eltern der Welt" (Kabel 1) und ein Beitrag bei "Newstime" (ProSieben).

KJM entdeckt jährlich circa sechs TV-Verstöße gegen die Menschenwürde

Neben insgesamt sechs Verstößen im Fernsehbereich stellte die KJM zehn Verstöße im Internet fest. Die Medienaufsicht beschloss nach eigenen Angaben Beanstandungen, Untersagungen und Bußgelder. Nach Angaben der KJM ist die Anzahl der Verstöße im Fernsehen seit Langem unverändert. Sie liegt ungefähr bei sechs Verstößen pro Quartal. Mitglieder der KJM sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige. (dapd)

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Kommentare
24.07.2012
07:31
Falsche Schlussfolgerung
von rumpelstilzchen | #4

@kernow:

Es geht doch gar nicht darum, ob die "sensationsgeilen Mütter" mitwirken, sondern darum, dass die betroffenen Kinder ja wohl kaum Möglichkeiten haben, sich zu wehren.

Helfen würden wohl nur so drastische Geldbußen, dass sie die erzielten Werbeeinnahmen auf mindestens Null reduzieren. Da das nicht passiert, wird es den Sendern wohl eher am Allerwertesten vorbeigehen, was die Jugendschützer sagen.

Die Aussage, man prüfe eine Klage, liest man in diesem Kontext ja bei jedem Vorfall...

24.07.2012
07:09
Verstoß gegen die Menschenwürde
von Kernow | #3

Die ganze Sendung, und alle Sendungen dier Art sind ein Verstoß gegen die Menschwnürde.

Auf der andere Seite müssen diese sensationsgeilen Mütter ja in der Sendung nicht mitwirken.

23.07.2012
20:19
Pucky2 | #1
von Frankfurter | #2

Mit Super-Nanny in " " ist die Sendung gemeint. Mit der Verletzung gegen die Menschenwürde ist auch nicht die Mutter gemeint, sondern die Sendung.Super-Nanny

"...beanstandeten die Jugendmedienschützer Gewalt- und Leidensszenen, die den "brutalen Umgang einer allein erziehenden Mutter gegenüber ihren drei kleinen Kindern" thematisierten. "

Hinzu kommt noch das solche Szenen gestellt (Scripted Reality) werden. Im Beisein von Frau Saalfrank.

23.07.2012
17:55
"Super-Nanny" verstieß laut Jugendschutz gegen Menschenwürde
von Pucky2 | #1

Die Überschrift des Artikels ist irreführend. Nicht Frau Saalfrank hat das Kind misshandelt, sondern die Mutter des Kindes. Besser wäre also gewesen: In Super-Nanny wurde gegen die Menschenwürde verstoßen.

Aber gibt es da jetzt keine Konsequenzen? Warum muss RTL nicht mal ne Mille an den Kinderschutzbund abdrücken?

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