Prozess um Kindesentziehung unterbrochen
28.01.2011 | 17:50 Uhr 2011-01-28T17:50:00+0100
Wegen Kindesentziehung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung muss sich derzeit eine 43-Jährige vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Der erste Verhandlungstag endete damit, dass der Prozess auf unbestimmte Zeit unterborchen wurde. Die Angeklagte soll erst psychiatrisch untersucht werden.
„Ich will, dass die Wahrheit aufgedeckt wird!“ Beata P. (43) bleibt dabei: Das Gericht soll ihre Geschichte neu aufrollen, die ganze Vorgeschichte, die sie dazu brachte, ihren neunjährigen Sohn zu entführen. Sie will den Berufungsprozess vor dem Landgericht Düsseldorf, obwohl der Vorsitzende Richter ihr deutlich macht, dass das Urteil zu ihrem Nachteil ausgehen könnte. Unterstützung hat sie von zahlreichen Zuschauern, die im Gericht mit emotionalen Kommentaren auffallen.
Am 24. Oktober 2008 hat Beata P. ihren Sohn in einer spektakulären Aktion entführt: Sie entriss den Jungen auf der Lorettostraße der neuen Frau ihres Ex-Mannes, zerrte ihn in ein Auto und versteckte sich vier Monate mit ihm in ihrer Heimat Polen.
Dort stellte sie sich in den Medien als Opfer der deutschen Justiz und der deutschen Jugendämter dar. Erst auf Vermittlung eines Journalisten kam es zur Einigung mit dem Vater, seitdem lebt der Junge bei ihm, der Umgang läuft problemlos.
„Kurzschlusshandlung“
Im Mai 2010 verurteilte das Amtsgericht die Mutter zu 14 Monaten auf Bewährung wegen Kindesentziehung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Sie erklärte damals die Entführung als Kurzschlusshandlung, weil sie ihren Sohn so lange nicht gesehen hatte.
Als der Vorsitzende Richter Rudolf Wolff die Kosten erwähnt, die der Vater für die Suche nach dem Jungen hatte, ist lautes höhnischen Lachen aus dem Publikum zu hören. Wolff unterbricht die Sitzung. Er hatte sich bereits am Anfang Kommentare aus dem Publikum verbeten. Jetzt lässt er nur noch Zuschauer zu, die ihren Personalausweis kopieren lassen.
Ordnungshaft angedroht
Er macht deutlich: „Wer noch einmal stört, gegen den verhänge ich drei Tage Ordnungshaft!“ Es folgen empörtes Gemurmel, Fragen: „Dürfen wir gar nichts mehr sagen?“ Drei Personen verlassen den Saal, schimpfen: „Das mache ich nicht mit!“, „Das hat mit Rechtsstaat nichts zu tun!“, „Das ist Diktatur!“
Dann räumt Beata P. ein: „Dass ich meinen Sohn mitgenommen habe, bestreite ich nicht.“ Das sei aber keine Kindesentziehung gewesen: „Ich bin eine Mutter! Ich liebe meinen Sohn!“ Das Urteil in erster Instanz berücksichtige die Vorgeschichte nicht, dass sie „aufs brutalste“ von ihrem Kind getrennt worden sei.
Eine lange Vorgeschichte
Die Vorgeschichte hatte Richter Wolff bereits aus dem Urteil vorgelesen: Eine Liebesgeschichte an der Bielefelder Universität, Heirat, Geburt des Sohnes 1999. Trennung 2002, der Junge bleibt bei ihr. Als sie eine Stelle in Danzig antreten will, beginnt der Streit. Eine Gerichtsentscheidung war noch nicht gefallen, da fuhr sie mit dem Jungen nach Polen, musste ihn zurückbringen.
Das Kind bleibt beim Vater, der zieht nach Düsseldorf. Es beginnen neue Streite, der Junge erleidet einen Zusammenbruch, sie soll ihn nur noch unter Aufsicht sehen. Diese Kontakte finden nicht statt. Drei Jahre später entführt sie ihn auf der Lorettostraße.
„Dass ich die Möglichkeit nicht genutzt habe, meinen Sohn zu sehen, ist eine dreiste Lüge“, empört sich Beata P. Sie habe das Recht nur auf dem Papier gehabt, nie durchsetzen können.
„Wohlwollendes Urteil“ in erster Instanz
Richter Wolff erklärt ihr, dass das Urteil des Amtsgericht sehr wohlwollend gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft habe damals eine doppelt so hohe Strafe gefordert. Wenn die zweite Instanz nun alles nochmal untersuche, müsse das „nicht unbedingt zu Ihren Gunsten ausgehen“. Im ersten Prozess sei ihr ihre Einsicht zugute gehalten worden. Aber Beata P. will den Prozess.
Auch als der Richter ankündigt, er werde sie wohl begutachten lassen. Er deutete an, dass es krankhaft sein könne, Recht nicht zu akzeptieren. Das schreckt Beata P. nicht ab.
Das Gericht unterbricht dann den Prozess, bis die Angeklagte psychiatrisch und psychologisch untersucht ist. Wann der Prozess neu beginnt, steht noch nicht fest.

19:20
Die original ungekürzte Kommentierung, wo die deutsche Justiz offen für ihre Ausländer-feindlichkeit angegriffen wird, können Leser auf Facebook lesen; http://www.facebook.com/#!/profile.php?id=100000703434772
16:24
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15:53
Der Grund der lauten Gelächter im Publikum waren nicht die Kosten des Vaters (er kann den Zweck seiner Ausgaben selbst bestimmen), sondern die unverfrorene Behauptung des Richters, dass die übrigens nicht erschienene Zeugin Frau Kaluza SPD - Leiterin des Referats FAMILIE im Familienministerium Düsseldorf - von der BERECHTIGTEN Aktion der Frau Beata Pokrezptowicz, Monate lang psyschich habe leiden müssen.
Was ist mit der AUSLÄNDISCHEN Mutter, Herr Richter Wolff, der ihrer Kollegen mit niedrigen menschenlischer Ethik und grossen ausländerfeindlichen Potential, das Recht genommen haben, ihr Kind zu sehen, anzurufen, zu lieben, mehr als 3 Jahre lang ?
Herr Wolff Sie sind gefährlich fÜr die Demokratie in Deutschland und in Europa.
Olivier Karrer
CEED Paris
15:08
Der Fall Beata Pokrzeptowicz ist kein Einzelfall, sondern die allegemeine Regel in Deutschland, wenn ein nicht-deutscher Elternteil sich von einem deutschen Elternteil trennt, egal ob er Vater oder Mutter ist, egal ob er Franzose, Amerinkaner, Italiener oder Pole, etc .. ist.
CEED wird dafür die Beweise bringen, warum der für EUROPA und für DEUTSCHLAND gefährliche deutsche Richter sich nach seiner gestrigen Kurzschlusshandlung einer sofortigen psychiatrischen Untersuchung unterziehen muss, wenn er sich später nicht den Vorwurf gefallen lassen, er habe sich gesten wie Herr Roland Freisler verhalten will.
Das was gestern geschah ist eine SCHANDE für die Bundesrepublik Deutschland, die klaren Vorzeichen eines IV ten deutschen Reiches in den Köpfen deutscher Juristen.
Dass der polnische Gerneralkonsul im Saal sitzt reicht nicht aus.
Europa, die europäische Kommission MUSS erfahren, wie deutsche Richter und Staatsanwälte sich verhalten und sich leisten können.
Die Bilder wird CEED den entsprechenden Stellen zur Verfügung stellen, damit man sich weltweit, neutral und ohne Vorurteile eine Meinung machen können.
a Deutsche Juristen werden es begrüssen, denn sie haben ja nichts zu verbergen.
Hier ein Beitrag nicht-deutscher Elternteile vor der EU Parlement ; http://www.youtube.com/watch?v=1c7JFHC-YEc
Olivier Karrer
CEED Paris