Gericht klärt, wer aus Kaugummis Kunst machte
25.08.2010 | 15:48 Uhr 2010-08-25T15:48:00+0200
Düsseldorf.Wer ist nun der Künstler? Der Künstler, der die Idee hatte, Collagen aus Kaugummis zu erstellen, oder die Künstlerin, die für ihn die Collagen erstellte? Francois Morellet oder seine Assistentin? Diese Frage muss das Landgericht Düsseldorf klären.
Sie hat die Kaugummis abgebissen, nicht angekaut. Das ist das wesentliche Argument der Künstlerin (59) dafür, dass sie die wahre Schöpferin der Kaugummi-Collagen
ist, um die sie sich jetzt vor Gericht mit Kunstsammler Carlo Schröter (75) streitet.
Die Klägerin hatte 1971 als junge Kunststudentin im Restaurant Spoerri und der Eat Art-Galerie gearbeitet, wie viele ihrer Kommilitonen. In dem Lokal gingen damals zahlreiche Künstler ein und aus, unter anderem Beuys.
Gründer war der Künstler Daniel Spoerri, sein Partner und Geschäftsführer Carlo Schröter. Die Klägerin sollte damals nach einer Idee des französischen Künstlers Francois Morellet Collagen aus Kaugummi erstellen. Sie klebte weiße Kau-Streifen zu einem abstrakten Muster auf schwarze Leinwände. Einige Kaugummis waren angekaut oder angebissen. Die Bilder wurden 1971 ausgestellt.
Nach Vorgaben gearbeitet
Nach der Schließung von Restaurant und Galerie 1982 übernahm Carlo Schröter viele Kunstwerke in seine Sammlung, auch sechs Kaugummi-Collagen. Im vorigen Jahr zeigte der Kunstverein Malkasten Schroeters Eat Art Sammlung. Da will die Klägerin entdeckt haben, dass die Bilder als Werke Morellets ausgegeben wurden. Und klagte gegen Schröter. Er solle die Zuordnung unterlassen, das Urteil bekannt machen. Am Mittwoch war Verhandlung vorm Landgericht Düsseldorf.
Der Galerist kann es nicht fassen. Für ihn ist klar: „Sie hat nur nach Vorgaben gearbeitet.“ Denn es habe Skizzen von Morellet gegeben. Er hat noch das Plakat zur damaligen Ausstellung, für das sie die handschriftlichen Anweisung des Künstlers sowie seine kleine Skizze verwendet hatten. Das sei ihre Vorlage gewesen. Rahmen, Farbe und Kaugummis seien ihr gestellt worden.
Die Klägerin kam nicht zum Prozess. Ihre Anwältin argumentierte: Ihre Mandantin habe damals selbst entschieden, wie sie die Farbe auftrage und die Kaugummis anordne. Und sie habe einige Streifen nicht gekaut, sondern angebissen.
Käufer sollten selbst kaufen können
Schröter erzählt, dass es schon damals deswegen Ärger gegeben habe. Sie hatte in den Collagen Platz lassen sollen, damit der Künstler selbst oder ein Käufer Kaugummis ankauen kann, um sie dazu zu kleben. „Ein Kunstwerk, an dem der Käufer selbst mitwirken kann, das sollte es sein.“ „Mords-les!“ hieß die Ausstellung damals, „Beiße sie“. Wegen des Streits sei sie auch nicht zur Vernissage gekommen. „Wieso war sie bei der Ausstellung der eigenen Bilder nicht dabei?“ Bei der Eröffnung habe Morellet auch alle Bilder signiert.
Das Gericht muss nun klären, ob der Anteil der Klägerin an der künstlerischen Arbeit ein eigenes Urheberrecht begründet. Das Urteil soll am 8. September verkündet werden.

08:52
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08:52
Wenn die keine andere Sorgen haben.
Nur schade, dass für solche Fälle unsere Gerichte beansprucht werden und andere echte Verfahren entsprechend warten müssen