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Gericht

Behinderter Lehrling klagt nach Kündigung gegen Stadt Düsseldorf

03.05.2011 | 16:54 Uhr
Behinderter Lehrling klagt nach Kündigung gegen Stadt Düsseldorf
Ein 19-Jähriger klagt vor dem Arbeitsgericht. Er wurde kurz vor Ende seiner Probezeit entlassen.

Düsseldorf.   Die Stadt Düsseldorf kündigte einem ihrer Lehrlinge kurz vor Ende der Probezeit. Der 19-Jährige hat das Asperger-Syndrom, eine leichte Form des Autismus. Er klagt. Das Arbeitsgericht muss nun entscheiden, ob ein Fall von Diskriminierung vorliegt.

Hat die Stadt einen Lehrling hinausgeworfen, nur weil er behindert ist? Patrick Meyer (Name geändert, 19) hat das Asperger-Syndrom , eine leichte Form des Autismus. Er klagt vor dem Arbeitsgericht.

Die Stadt hatte ihn eingestellt im Wissen um seine Behinderung. Doch kurz vor Ende der dreimonatigen Probezeit musste er gehen. Er könne die Leistung wegen seiner Behinderung nicht erbringen. Das Gericht muss jetzt entscheiden, ob das ein Fall von Diskriminierung ist und ob die Stadt genug getan hat, um Patrick Meyer zu helfen.

Er glaubt, dass er seine Arbeit gut gemacht hat, doch die Stadt hat viele Vorwürfe aufgelistet. Patrick Meyer findet sie ungerecht: Wenn er andere nicht angesprochen habe, seien das Missverständnisse gewesen. Probleme mit Anweisungen habe er nur bei einem Anleiter gehabt. Das Ansprechen von Fremden und das Verstehen von Erklärungen fällt Menschen mit Asperger typischerweise schwerer.

Das könne man mit Betreuung auffangen, hatte sogar ein Gutachten des Gesundheitsamts ergeben. Die Stadt hält das aber für zu aufwendig. Die Anwältin des 19-Jährigen erklärte, der Landschaftsverband zahle so genannte Arbeitsassistenzen. Sie regte als Vergleich an, dass ihr Mandant seine Lehre mit einem Assistenten neu beginnt. Die Stadt fürchtet aber, sie müsse auch alle Ausbilder schulen.

Zu Kosten und Aufwand will das Gericht nun konkretere Angaben von der Stadt. Zudem müsse geprüft werden, ob ein Assistent genüge. Dann soll der Prozess weitergehen.

Katharina Rüth

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Kommentare
05.05.2011
09:54
Behinderter Lehrling klagt nach Kündigung gegen Stadt Düsseldorf
von tekriemue | #7

@3: Leider wird der Arbeitsbereich des jungen Mannes nicht näher bezeichnet. Es mag dann im Einzelfall ein reines selbständiges Arbeiten nicht möglich sein. Das Aspergersyndrom schränkt aber weder in der körperlichen, noch geistigen Fähigkeit ein. Die Arbeit braucht eher eine stetige Routine.

@5: Asperger zählt zwar nicht zu den körperlichen oder geistigen Behinderungen, wohl aber zu den seelischen (die gerne unter den Tisch gekehrt werden). Die Haupteinschränkung ist bei Asperger die Kommunikation mit anderen.

@6: Die Stadt wusste von der Einschränkung des jungen Mannes. Hier gilt dann ein gewisser Kündigungsschutz und somit muss die Kündigung auch in der Probezeit begründet werden.

04.05.2011
17:13
Behinderter Lehrling klagt nach Kündigung gegen Stadt Düsseldorf
von roschor | #6

Um ein Ausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit zu beenden, bedarf es keiner Kündigung und auch keine Begründungen. Ungeschicktes Verhalten der Verwaltung.

04.05.2011
17:12
Behinderter Lehrling klagt nach Kündigung gegen Stadt Düsseldorf
von Erytrozyt | #5

Soweit ich weiß, stellt das Asperger Syndrom aus medizinischer Perspektive
keine Behinderung dar.
Wir haben an der Uni einen äußerst geschätzten und hochintelligenten Arbeitskollegen mit Asperger. Er wird von uns wegen seiner kühlen und bewundernswerten Logik auch anerkennend Spock genannt.
Von Behinderung keine Spur.

04.05.2011
16:49
Behinderter Lehrling klagt nach Kündigung gegen Stadt Düsseldorf
von EnigmaDO | #4

Ich bin selber mit dem Asperger-Syndrom groß geworden und habe keine besondere Unterstützung bzgl. des Leidens bekommen, leider auch weil meine Eltern sich dafür nicht ins Zeug gelegt haben.

Zum Thema zu kommen: eine Partei, die sich christliche Werte auf die Fahne geschrieben hat, hat die Pflicht, Menschen mit Behinderungen und Erkrankung Hilfe in den Bereichen des Lebens zu erringen. So ein Fall wie der in Düsseldorf zeigt wieder nur mal, dass die eigenen Posten und Gelder wichtiger sind. Pfui Deibel!

04.05.2011
16:43
Behinderter Lehrling klagt nach Kündigung gegen Stadt Düsseldorf
von harkortfieber | #3

Irgendwie kann man aber doch auch verstehen, dass auf Teufel komm raus manche Behinderte nicht beschäftigt werden können, weil sie keine oder nur geringe Leistung erbringen. Dass dann eine Assistenz oder mehrere Betreuer jemanden unterstützen müssen, der vielleicht eine Arbeit im einfachen oder mittleren Dienst verrichteet, erhöht nicht nur die Arbeitskosten und den Aufwand, sondern sperrt auch normale Arbeitnehmer aus, die ggf. diesen Arbeitsplatz ausfüllen könnten. Es ist ja gut und wichtig, dass Behinderte integriert werden und dass ihnen geholfen wird, aber es muss sich doch alles in einem vertretbaren Rahmen und von allgemeinen Nutzen sein. Beschäftigen aus Therapiegründen auf einem richtigen Arbeitsplatz ist doch dann sicher der falsche Weg, zumindest in bestimmten Fällen.

04.05.2011
12:39
Behinderter Lehrling klagt nach Kündigung gegen Stadt Düsseldorf
von tekriemue | #2

Nachtrag für die Autorin: Es heißt richtigerweise Auszubildender mit Behinderung, sowie eben auch (political correct) Menschen mit Behinderung.
In Österreich wäre Lehrling noch richtig...

04.05.2011
12:34
Behinderter Lehrling klagt nach Kündigung gegen Stadt Düsseldorf
von tekriemue | #1

Hier zeigt sich, dass die Stadt mal wieder am falschen Ende in der Vergangenheit gespart hat: Aspergersyndrom kann heilpädagogisch in der Entwicklung des Kindes begleitet werden. Der junge Mann ist ja kognitiv gut aufgestellt, hätte aber durch eine frühere Begleitung u.a. auch mehr Selbstsicherheit erlangen können. Diese Kosten hätte gem. Par. 35a SGB VIII das Jugendamt oder gem. Par. 54 SGB XII das Sozialamt zahlen müssen, welche aber einen Großteil vom Land erstattet bekommen hätten.
Hier ist die Landeshauptstadt leider, genau wie die Heimatstadt der Landeschefin, sehr ablehnend in der Förderung von Kindern mit Behinderungen. Es darf einfach nicht rechtens sein, dass sich eine Kommune gegen Pflichtleitungen eines Bundesgesetzes stellen darf und Leistungen verweigert, besonders wenn Gutachten diese Hilfen einfordern!
So gestaltete sich wahrscheinlich auch die Situation mit dem oben beschriebenen Ausbildungsplatz. Ein Integrationshelfer, wie erwähnt, hätte die Ausbilder gut entlasten können und diese selbst hätten keiner besonderen Schulung bedarft, sondern hätten automatisch in den drei Ausbildungsjahren aus der Praxis gelernt.
Es wäre sicherlich ein gutes Signal, wenn das Gericht den Vorschlag der Anwältin als Auflage für eine Wiedereinstellung macht.
BTW: In der Heimatstadt der MP laufen z.Zt. auch viele Klagen gegen die Stadt. Von den beendeten Prozessen hat die Stadt keinen einzigen gewonnen!

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