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"Gesinnungstest" soll auch inhaltlich geprüft werden

12.10.2009 | 13:57 Uhr

Münster. Der klagende Student und sein Anwalt sind mit dem Urteil zu den "Gesinnungstests" nicht einverstanden. Sie wollen weiter gegen den umstrittenen Fragebogen vorgehen - denn der Test sei aus formalen Gründen zwar abgelehnt, jedoch inhaltlich nicht überprüft worden.

Dass das Verwaltungsgericht Münster den sogenannten „Gesinnungstest” für Ausländer aus formalen Gründen als rechtswidrig verworfen hat - das reicht dem klagenden Studenten aus Marokko und seinem Anwalt Wilhelm Achelpöhler nicht. „Unsere Absicht war, dass der Test inhaltlich von einem Gericht überprüft wird”, sagte Achelpöhler der NRZ. Sollte das Innenministerium den umstrittenen Fragebogen-Test in Reaktion auf das Urteil lediglich mit einer verbesserten Rechtsbelehrung ausstatten und sonst nichts ändern, steht für Achelpöhler fest: „Dann sehen wir uns vor Gericht wieder.”

Fürs Ministerium mag das wie eine Drohung klingen. Immerhin, Achelpöhler hatte ihm schon Anfang 2002 eine empfindliche Niederlage beschert, als das OLG Düsseldorf die Überprüfung von fünf Millionen Menschen in NRW durch die Rasterfahndung für unzulässig erklärte, sofern es sich um deutsche Staatsangehörige handelte. Der „Gesinnungstest”, den Minister Ingo Wolf 2007 als Teil der Terroristenabwehr einführte, verstößt nach Ansicht von Achelpöhler gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ausländer aus 26 meist muslimischen Länder müssen sich ihm stellen, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben oder verlängern wollen. Bei den Fragen geht es z. B. um Kontakte zu El Kaida oder auch darum, ob man mal eine Spezialausbildung zum Bombenbau genossen hat.

Ministerium erstattet Anzeige

„Einige Fragen sind grotesk, andere mögen bei begründetem Verdacht angebracht sein”, so Achelpöhler; gestellt an einen derart pauschalen Adressatenkreis seien sie jedoch eine Zumutung. Bemerkenswert findet der Jurist die Frage, ob man Kontakt zu deutschen Sicherheitsbehörden haben wolle. Achelpöhler: „Wenn Sie das als Deutscher im Ausland mit Ja beantworten, machen sie sich nach Paragraf 99 Strafgesetzbuch strafbar” – Landesverrat.

Die Fragen gelten als geheim, eigentlich. Der Asta der Uni Münster hatte sie im Internet veröffentlicht. Das Ministerium hat den Asta jetzt aufgefordert, den Test aus dem Netz zu nehmen und Anzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Verletzung eines Dienstgeheimnisses erstattet. (NRZ)

Holger Dumke

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Kommentare
12.10.2009
21:26
Gesinnungstest soll auch inhaltlich geprüft werden
von Buchhalter | #7

@ Prinz von hast du nicht gesehen

So einen stuss lese ich immer wider und wieder, dass ich bald brechen muss.

Du gibst hier ein Beispiel von Island dann solltest du bissch grips haben Äpfel nicht Birnen zu vermischen. Wir sind keine AUSLÄNDER mehr. Wann begreift ihr das endlich mal. Nach 40 Jahren kann man doch nicht sagen, dass wir Ausländer sind. Die im Island kommen für 2 Jahre dann müssen sie gehen. Du willst wirklich uns nach 40 Jahren abschieben? Dann erzähl mir nicht das du rechts orientiert bist. Aber ich kann es dir gerne sagen du bist ES. Vielleicht weisst du es ja garnicht. So hat Hitler mit den Juden angefangen den rest kennen wir ja. Ich hasse mehr als Ihr immer wieder von Hilter zu erwähnen aber ihr lässt mir ja garkeine möglichkeit davon nicht zu erzählen.

Wo habt ihr alle euer Gehirn gelassen.

Aber ich bin auch dafür, dass man mal eine Volkabstimmung macht und fragt, ob man die Ausländer ( Moslems ) abschieben soll. Das Ergebnis wird lauten: JA 80 % Nein 10% und die restlichen 10 % weiss ich nicht!!!!

Der moderne Kreuzzug hat begonnen. Euer Gott will es so!!!!!!

ABEND

12.10.2009
12:48
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von Prinz von Savoyen.Carignan | #6

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12.10.2009
12:38
Gesinnungstest soll auch inhaltlich geprüft werden
von indimike | #5

Ich nominiere Innenminister Wolf für den von-der-Leyen-Preis für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des sinnfreien Aktionismus. Für den populistischen Dummschwätzer des Jahres wird es wohl nicht reichen, da haben Sarrazin, Broder und Konsorten einen zu grossen Vorsprung...

12.10.2009
11:04
Blockierter Kommentar.
von Jack Bauer | #4

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12.10.2009
10:50
Gesinnungstest soll auch inhaltlich geprüft werden
von udo.michel | #3

Es ist doch wohl wirklich lächerlich, dass man solche Fragen stellt. Wer beantwortet denn, ja, ich bin ein Terrorist? Für mich ist dies eine provokative Frage nicht mehr und nicht weniger.
[editiert] oder schmeißt uns einfach raus. Dann wüste ich wo ich dran bin und kann mein Leben weiterführen. Weil so weiß ich gar nicht, ob ich wirklich hier erwünscht bin oder nicht (obwohl ich eigentlich ein Duisburger bin!!!!).

12.10.2009
09:35
Gesinnungstest soll auch inhaltlich geprüft werden
von immer noch wieder | #2

Die Fragen gelten als geheim, eigentlich. Der Asta der Uni Münster hatte sie im Internet veröffentlicht. Das Ministerium hat den Asta jetzt aufgefordert, den Test aus dem Netz zu nehmen und Anzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Verletzung eines Dienstgeheimnisses erstattet.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
... die Fragen gelten als geheim ... und es ist eine Anzeige gestellt worden wegen Verdachts auf Verletzung eines Dienstgeheimnisses ...

Oh la la - gegen was soll hier ermittelt werden?
Wenn ein Ausländer mit islamistischem Migrationshintergrund diese Fragen beantworten muss was ist dann da so geheim; er könnte ja hieraus später zitieren.
Nur weil oben drauf steht : VS - Nur für den Dienstgabrauch
Nur weil hier steht : Darüber hinaus führen Sicherheitsbedenken zu einer Versagung des Aufenthaltstitels, wenn vorliegende sicherheitsrelevante Erkenntnisse zwar nicht
einen Regelausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 oder 5a AufenthG begründen, aber
dennoch so schwerwiegend sind, dass sie einer Erteilung bzw. Verlängerung des
beantragten Aufenthaltstitels entgegenstehen.

Insbesonders hier ...
Sollte ich in dieser Befragung frühere Aufenthalte im Bundesgebiet oder in anderen Staaten verheimlichen oder in wesentlichen Punkten falsche oder unvollständige Angaben
über Verbindungen zu Personen oder Organisationen machen, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus verdächtig sind , wird dies in der Regel zu meiner Ausweisung führen (§ 54 Nr. 6 AufenthG).

Wer weiß schon (von uns deutsche Bürger) welche Personen er vor zwei Jahren getroffen hat und die nun aus welchen Gründen auch immer einer kriminellen Neigung nachgehen.
Ob der Antragsteller nach zwei Jahren weiß, was seine seinerzeitige Bekanntschaft nun treibt?

Hier kann von den Schlapphüten alles erdenkliche konstruiert werden um eine Person schon in das terroristische Umfeld einzugruppieren und zu maßregeln.
Darum sind den Ausführungen von RA Wilhelm Achelpöhler nichts gegenteiliges zuzuordnen.

12.10.2009
09:28
Gesinnungstest soll auch inhaltlich geprüft werden
von technikus53 | #1

Der Test verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil sich ihm Ausländer aus 26 meist muslimischen Ländern stellen müssen?

Ja, wieso denn auch nicht?

Grade dieser Glaubenskreis ist nun mal für fast alle weltweiten Terroranschläge verantwortlich.
Diese Erkenntnis hat sich bis ins Innenministerium durchgesetzt.
Hier werden zur Gefahrenabwehr schon die richtigen Leute befragt.

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