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"Fragezeichen"-Streit

08.11.2007 | 08:01 Uhr

Es bleibt rätselhaft. Im Verfahren um Markenrechte an der Buchserie werden weitere Beweismittel verlangt.

DÜSSELDORF. Pünktlich zum Start des ersten Films über die Jugend-Detektive "Die drei Fragezeichen" ging der Streit um die Rechte an den Geschichten der Jugendbuchserie in die nächste Runde. Gestern trafen sich die Anwälte der Verlage Sony BMG und Franckh-Kosmos erneut vor dem Düsseldorfer Landgericht.

Wer die Rechte an den Geschichten um die drei Jungs aus Rocky Beach hat, die zur Verblüffung aller Erwachsenen die kniffeligsten Fälle lösen, bleibt zunächst weiterhin ein ungelöster Fall. Das Gericht forderte die Parteien auf, weitere Beweismittel einzureichen.

Nun muss Sony BMG belegen, dass Serien-Erfinder Robert Arthur die Rechte schon Anfang der 60er Jahre dem US-Verlag Random House übertrug. Als dessen Lizenznehmer hätte dann Sony die Verwertungsrechte. Dem steht die Auffassung des Verlags Franckh-Kosmos entgegen, Arthur habe die Rechte per Testament der Universität von Michigan vermacht. Von dieser hat er die Lizenz erworben.

Jahrelang hatten die Verlage einträchtig die deutschen Fans versorgt: Franckh-Kosmos veröffentlicht seit 1968 die Bücher, Sony BMG seit 1979 die Hörspiele. Doch seit einiger Zeit streiten sich die Unternehmen. Sony BMG hatte zunächst darauf gepocht, dass Arthurs Tochter ihm 2006 die Rechte für Deutschland übertragen habe, ließ Franckh-Kosmos gerichtlich die Herausgabe weiterer Bücher verbieten.

In nächster Instanz wendete sich das Blatt: Franckh-Kosmos hatte ein Testament aufgetrieben, das bewies, dass nicht Arthurs Tochter die Rechte innehatte, sondern die Uni Michigan. Jetzt verweist Sony BMG auf die alternative "Rechtekette" über den Vertrag Arthurs mit Random House.

Parallel zum gerichtlichen Streit verhandeln die Parteien miteinander, noch in der Nacht vor der gestrigen Verhandlung saßen sie bis Mitternacht zusammen. Beide Seiten betonten, dass sie auf eine Einigung hoffen. (NRZ)

KATHARINA RÜTH

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