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Urteil

Debatte um Schulgebet hält an

02.10.2009 | 18:36 Uhr
Debatte um Schulgebet hält an

Essen. Ein muslimischer Schüler darf in der Schule beten. Dieses Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist auch auf den Pausenhöfen an Rhein und Ruhr Gesprächsthema.

Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Gebeten in der Schule hat die Diskussion die Pausenhöfe an Rhein und Ruhr erreicht. Unter den Schülern ist das Thema umstritten. Religionsfreiheit ist den meisten wichtig. Ein Gebetszimmer ausschließlich für Muslime sehen viele jedoch nicht als gangbare Lösung. Konsensfähig ist offenbar: „Wenn schon ein Gebetsraum, dann bitte für alle Religionen” , wie es etwa ein Duisburger Abiturient formuliert.

Schulleiter sehen dagegen skeptisch, was führende CDU-Politiker wie der bildungspolitische Fraktionssprecher im Bundestag, Stefan Müller, fordern: „Muslime sollen an Schulen beten dürfen, soweit der Schulbetrieb dadurch nicht gestört wird.” Sinnvoll seien Räume, in die sich alle Schüler zurückziehen könnten. Ein Essener Direktor reagierte hingegen abwehrend gegenüber der NRZ: „Ich möchte die Diskussion nicht haben, dann fordern hier gleich alle einen Gebetsraum. Dafür haben wir einfach keinen Platz.”

NRW-Schulministerin Barbara Sommer (CDU) indes begrüßte das Urteil: Es bestätige die bisherige Praxis im Land. „Wir wollen den muslimischen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihren Glauben in den Schulalltag zu integrieren.” Sie plädiere für ein Miteinander der Religionen an den Schulen und „ein Klima des gegenseitigen Respekts”.

Das Berliner Verwaltungsgericht sprach am Dienstag einem Moslem das Recht zu, in seiner Schule zu beten. Die Schulverwaltung hatte ihm dies mit Verweis auf die religiöse Neutralität öffentlicher Schulen untersagen wollen. Das Verfahren geht demnächst vors Oberverwaltungsgericht.

Anne Heidrich und Julian Weimer

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Kommentare
19.11.2009
21:13
Debatte um Schulgebet hält an
von buttsche | #20

Religion ist privat. Warum sollte ein Gebetsraum eingerichtet werden? Wo ist denn die Kapelle oder die Synagoge? Welche Hirnis von Richtern erteilen denn im Namen des Volkes solche schwachsinnige Urteile? Heute schon gekifft ????

05.10.2009
15:11
Debatte um Schulgebet hält an
von tetatz | #19

Den Sonntag als freien Tag für Christen, den Freitag für alle Moslems, den Samstag für Juden. 5 Pausen am Tag für Moslems ob am Arbeitsplatz oder in der Schule. Für Christen das Angelusgebet um 12 Uhr mittags. Wie soll eine Industriegesellschaft überhaupt funktionieren. Wer stellt in den Schulen eigentlich den Lehrplan auf? Irgendwelche Mullas oder wer?
Erzkonservative Christen werden gezwungen ihre Kinder zur weltlichen Schule zu bringen. Moslems sagen unsere Kinder (Mädchen) dürfen nicht am Sportunterricht, Aufklärungsuntericht, Schwimmuntericht, Klassenausflügen teilnehmen.
Und schon stehen unsere Integrationsbeauftragten stramm und werben um Verständnis. Wo leben wir denn?

04.10.2009
14:51
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von miriam.lessmann | #18

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04.10.2009
13:14
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von | #17

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04.10.2009
09:53
Debatte um Schulgebet hält an
von Monnemer | #16

Seltsam! Auf ewig bleiben mir die Worte in Erinnerung die einmal ein GF einer Reifenfirma mir sagte: Du wirst einmal Fremder im eigenen Lande sein ... damals erschien mir das lachhaft,
aber heute .....?

04.10.2009
09:44
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von | #15

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04.10.2009
01:03
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von | #14

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04.10.2009
00:38
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von | #13

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03.10.2009
21:17
Debatte um Schulgebet hält an
von WaitWaitWait | #12

@armenier:
Die Rechtslage gibt nicht Onlinemedien (also z.B. der WAZ Mediengruppe) die Freiheit solche Regeln aufzustellen, sondern lässt ihnen prinizpiell gar keine andere Wahl.
Informieren Sie sich mal (gerne auch bei Wikipedia) über den Begriff Providerhaftung. Für die hier geschriebenen Kommentare sind rechtlich NICHT die Verfasser (also Sie, ich, ...) verantwortlich, sondern die WAZ als Anbieter der Internetseite DerWesten.de. Die WAZ ist also beispielsweise aus rechtlicher Sicht dafür zu belangen, wenn hier rechts- oder linksextremistische Dinge stehen, offen zur Gewalt aufgerufen wird usw. usf. - da ist es doch nur logisch, dass die Moderatoren entsprechende Beiträge vereinzelt rauslöschen. Was nun wogegen verstößt usw. usf. liegt immer im Ermessen des Betrachters, das ist klar.

Übrigens kenne ich den Inhalt Ihres ursprünglichen Beitrags nicht und weiß daher nicht, ob er mit den von mir oben genannten Kategorien abgedeckt wird...

03.10.2009
21:13
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von miriam.lessmann | #11

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