Zuviel Glück im Spiel
02.02.2009 | 19:37 Uhr 2009-02-02T19:37:00+0100
Witten/Düsseldorf. Der Wittener Hans-Georg Bär will seine Villa per Gewinnspiel verkaufen und hat jetzt Ärger mit der Bezirksregierung.
Es ist ein „ländliches Anwesen” mit Ruhrtalblick am Stadtrand von Witten, hat drei Etagen, unter anderem zwei Schlaf- und zwei Badezimmer, die Fußböden sind „im gesamten Wohnbereich” aus rustikalem Travertin-Stein, Schränke, Türen und „sämtliche Holzeinrichtungen” sind Sonderanfertigungen, das Dach ist mit Naturschiefer gedeckt, die Fassade rot verklinkert, die Wohnfläche misst 280, das Grundstück 12 000 Quadratmeter – und für 29,90 Euro Einsatz könnte man noch in diesem Jahr Eigentümer werden.
Letzter Ausweg Internet-Quiz
Unter der Überschrift „Gewinnen Sie ein Traumhaus” bietet der Wittener Hans-Georg Bär seine Villa in Witten-Durchholz im Internet an. „Weil sich bisher kein Käufer gefunden hat” und Bär das Geld braucht, „für meine Alterssicherung”; Er setzt den Wert bei „über einer Million Euro an”. Doch die Bezirksregierung Düsseldorf will Bär diesen Weg „nach Prüfung der Website” verbieten: „Das sieht nach einem unerlaubten Glücksspiel aus”, teilte gestern ein Sprecher mit. Denn was Wetten und Lotterien angeht, gilt ein Staatsmonopol.
Bis morgen Mittag soll Bär nun Stellung beziehen und falls er sich nicht an eine Untersagungsanordnung hält, seine Aktivitäten umgehend beenden. Andernfalls droht ihm die Behörde ein Zwangsgeld an, „von bis zu 100 000 Euro”.
Wer ein Haus über ein Internet-Quiz ersteht – sofern das rechtlich zulässig ist - sollte an die Folgekosten denken, sagt Werner Weskamp, Geschäftsführer von Haus & Grund Ruhr.
„Ein Einsatz von knapp 30 Euro klingt verlockend, doch der Unterhalt für ein solches Anwesen, wie das in Witten, ist nicht zu unterschätzen. Für ein Anwesen, wie das in Witten, sei zudem „der Käuferkreis immer kleiner”, als für übliche Einfamilienhäuser: Das sprenge bei vielen das Budget. (NRZ)
Für Bär liegt die Bezirksregierung gründlich falsch, so sehen es seine Anwälte, denn: „Ich mache ein Gewinnspiel ohne Glücksfaktor”. Seine Teilnehmer müssen in einer Art Quiz über drei Runden Fragen beantworten: „Was bringt der Osterhase?” oder „welche Farben hat die deutsche Nationalflagge?”. Am Schluss gewinne der, der am schnellsten antwortet: „Das ist wie beim Jauch im Fernsehen”, meint Bär.
Die Bezirksregierung bewertet das anders: „Die Fragen sind zu leicht, und wer der Schnellste ist, hängt von der Technik ab, die man für die Übermittlung der Antworten zur Verfügung hat. „Da ist der Glücksfaktor nicht auszuschließen”, erklärt Behördensprecher Bernd Hamacher.
Seit Anfang dieses Jahres geht die Behörde bereits gegen acht ähnliche Fälle vor, sagt Hamacher: Gewinnspiele privater Hauseigentümer, die sich von ihrer Immobilie trennen wollen. Der Kölner Frank Knöttgen, 44, verlost von Thailand aus eine dortige Villa. Teilnahmepreis: 39 Euro. Und der Münchner Volker Stiny will das elterliche Eigenheim verkaufen, für 19 Euro Einsatz pro Person. Doch auch er liegt mit den Behörden im Clinch.
Aussicht auf Erfolg
Vorbild sind Verlosungen in England und in Österreich, die im vergangenen Dezember ohne Behördenveto über die Bühne gegangen waren. Während in Österreich privates Glücksspiel erlaubt ist, gilt hierzulande aber das Staatsmonopol. Doch der 2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag steht vor dem EU-Gerichtshof auf dem Prüfstand.
„Das Monopol läuft dem Europarecht zuwider” ist Guido Bongers, Anwalt und Spezialist für Glücksspielrecht, überzeugt. Das Urteil in Luxemburg wird Ende des Jahres erwartet. Solange müsste Hans-Georg Bär nicht warten, meint Bongers. Auch in Deutschland sind die Gerichte unterschiedlicher Ansicht: 25 hätten bis dato auf Klagen privater Wett-Betreiber hin, die ihre Geschäfte hatten schließen mussten, bereits gegen den Staatsvertrag entschieden”, darunter auch Verwaltungsgerichte in NRW.
Hans-Georg Bär will weiter für sein Quiz kämpfen. Noch ist er allerdings weit entfernt von den 48 900 Teilnehmern, die er höchstens zulassen will. „Es haben sich erst ein paar Hundert gemeldet.” Starten würde er den Wettbewerb bei 38 000 Haus-Interessierten, meint der 67-Jährige. Wenn man ihn lässt. Dann hätte er 1,32 Millionen Euro auf dem Konto. Davon müsste Bär aber noch 99 weitere Preise besorgen, die er neben der Villa ausgelobt hat, unter anderem ein Auto, Notebooks und Navigationsgeräte. Und was das Haus angeht: „Steuern und Notarkosten übernehme ich natürlich auch”. (NRZ)
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