Weniger Warnhinweise vor Schulen und Kindergärten
08.09.2009 | 21:38 Uhr 2009-09-08T21:38:00+0200
Essen. Eine Neuerung der Straßenverkehrsordnung sorgt für Verwirrung: Künftig sollen weniger Schilder vor spielenden Kindern warnen. Die Gewerkschaft der Polizei sieht darin einen Appell an die Städte: Bauliche Schutz-Maßnahmen sind wirkungsvoller als Schilder.
Sie soll den Schilderwald lichten, Autofahrern Durchblick verschaffen – am 1. September ist die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Doch im Düsseldorfer Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat die Neufassung erst einmal für Irritation gesorgt: Denn mit der geänderten StVO sind auch neue Verwaltungsvorschriften gültig geworden – eine davon fürs Warnzeichen mit der Nummer 136, das Autofahrer auf spielende Kinder aufmerksam machen soll und das man vor allem in der Nähe von Schulen oder Kindergärten sieht.
Bis Ende August galt noch: „Wo erfahrungsgemäß Kinder häufig auf die Fahrbahn laufen, vor allem dort, wo eine Schule, ein Kindergarten oder ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe ist, sollte das Zeichen aufgestellt werden.” Zuvor sei zu prüfen, ob Absperrungen Kinder fernhalten könnten. Die neue Vorschrift mutet strenger an: „Das Zeichen darf nur angeordnet werden, wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist.”
"Ein Schild alleine reicht nicht aus"
Weniger Warnhinweise vor Schulen und Kindergärten also? Für die Mitglieder des Düsseldorfer Verkehrsausschusses hört sich das genau danach an – schließlich betont die Verwaltungsvorschrift: „Die Anordnung des Zeichens ist in Tempo-30-Zonen in der Regel nicht erforderlich.” Fest steht: „Wir müssen beim Aufstellen von Schildern künftig restriktiver vorgehen”, sagt Claudia Wego, Referentin für Verkehrsangelegenheiten bei der Stadt.
Für Annegret Neumann vom Kinderschutzbund NRW trifft diese Schlussfolgerung nicht den Kern des Problems: „Wir können alle Schilder abschaffen, wenn alle Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen würden”, sagt die Kinderschützerin. Solange das allerdings nicht der Fall ist, müssten andere Mittel greifen: Am besten technische Maßnahmen wie Hubbel oder Ausbuchtungen, mindestens aber eben ein Schild, das Autofahrer warnt.
Genau diese Prioritäten sieht der Deutsche Verkehrssicherheitsrat mit der neuen StVO bereits richtig gesetzt: „Dadurch, dass die technischen Sicherungen – also Absperrungen und dergleichen – erst geprüft werden sollen, wird signalisiert: Ein Schild alleine reicht nicht aus”, so Sprecher Martin Frankenstein.
Eltern fahren selbst zu schnell
Genau diese Erklärung liefert auch das Bundesverkehrsministerium, wo die Umformulierung auf den Weg gebracht wurde: „Der neue Text drückt vor allem eine Präferenz für technische Sicherungen aus - die Schilder wird es weiterhin überall da geben, wo eine solche Sicherung nicht möglich ist”, versichert ein Sprecher.
In den Augen von Herbert Uebler, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in NRW, geht von der neuen Vorschrift ein positives Signal aus: „Die Kommunen werden dazu angehalten, bauliche Vorkehrungen zu treffen und sich nicht mit dem - im Zweifel günstigeren - Aufstellen von Schildern zu begnügen”, so Uebler. „Bei unseren Verkehrsmessungen vor Schulen und Kindergärten zeigt sich immer wieder: Zu schnell fahren nicht Fremde, sondern die Eltern, die es eilig haben”, so Uebler. Also eben jene Autofahrer, die um die Gefahr eigentlich wissen.
So sieht Uebler in der neuen Formulierung des StVO-Paragrafen vor allem einen Appell an die Städte: Statt Schilder aufzustellen, sollten die gerade in verkehrsberuhigten Zonen häufiger bauliche Maßnahmen zum Schutz der Kinder beschließen. „Hinweisschilder sind immer auch ein bisschen das Ruhekissen der Kommunen”, weiß auch Kinderschützerin Neumann. Und neue Vorschriften - so lehrt das Beispiel - sind immer auch ein wenig Interpretations-Spielplatz für Gemeinden.
06:35
Großstadt für Kinder !
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Tja, die wenigsten Buskutscher des ÖPNV nehmen die 30-er Schilder rund um unsere Grundschule überhaupt wahr. Vor ca. 2 Jahren hat sich ein Kind samt Fahrrad unter einem Bus wiedergefunden ! Also : weg mit den Schildern,wenn sich eh keiner dran hält und die Polizei höchstens nach Ferienende kontrolliert. Buskutscher natürlich ausgenommen !