Rot-grünes Risiko
18.03.2009 | 20:20 Uhr 2009-03-18T20:20:00+0100Die Opposition im Düsseldorfer Landtag klagt erneut gegen die Kommunalwahl. Es könnte der eine Schritt zuviel sein.
Die rot-grüne Opposition in NRW zieht also zum dritten Mal in diesem Jahr vor das Verfassungsgericht, weil die schwarz-gelbe Koalition aus ihrer Sicht bei der Kommunalwahl zu manipulieren versucht. Der mäßig interessierte politische Normalverbraucher hat Mühe zu folgen. Denn neben dem Wahltermin, der erneut in Münster angefochten wird, sollen die Richter dem zerstrittenen Parlament auch die Entscheidung darüber abnehmen, ob Stichwahlen für Bürgermeister und Landräte verzichtbar sind oder nicht.
In der Sache erscheint es konsequent, dass SPD und Grüne nach gewonnener Klage gegen den Kommunalwahltermin 7. Juni sich auch mit dem 30. August als Ersatz nicht abfinden wollen. Für sie war der 27. September von Anfang an der einzig logische Wahltag. Er liegt am Ende der Wahlperiode der jetzigen Räte und Bürgermeister und verspricht durch Zusammenlegung mit der Bundestagswahl eine hohe Beteiligung. Beim Versuch, diesen Doppelwahltag zu verhindern, haben sich CDU und FDP verrannt. Sie wollten weniger Wahltage, produzierten aber einen mehr. Sie wollten Geld sparen, geben aber zusätzliche Millionen aus.
Dennoch gehen SPD und Grüne mit der neuerlichen Klage ein Risiko ein. Scheitern sie in Münster, werden sie erkennen müssen, dass weniger in diesem Fall mehr gewesen wäre. Und eine Niederlage im zweiten Versuch würde auch die Wirkung der ersten, erfolgreichen Klage schmälern.
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