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Neue Verordnung soll in NRW das Kindeswohl schützen

31.07.2009 | 09:34 Uhr
Neue Verordnung soll in NRW das Kindeswohl schützen

Bielefeld. Wer sein Kind nicht regelmäßig zum Arzt schickt, bekommt in NRW künftig einen blauen Brief von der "Zentralen Stelle Gesunde Kindheit". Die neu gegründete Behörde soll darüber wachen, dass die Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen werden, Versäumnisse werden den Jugendämtern gemeldet.

„Leicht kann im Alltagsgeschehen ein Termin auch einmal in Vergessenheit geraten...”: Mit diesen freundlichen Worten werden Eltern in NRW ab dem 1. August daran erinnert, ihre Kinder zur Früherkennungsuntersuchung zum Kinderarzt zu bringen. Die Post kommt aus Bielefeld, genauer: von der „Zentralen Stelle Gesunde Kindheit” (ZSGK).

Etwa 390 Briefe verschickt die neu geschaffene Behörde in Zukunft täglich, die nicht allein der Vergesslichkeit von Eltern entgegenwirken sollen. Gegründet wurde sie vor allem, um Kindesmisshandlungen oder Vernachlässigungen zu entdecken. „Wenn ein Kind nicht pünktlich zur Untersuchung erscheint, schicken wir erst eine Erinnerung an die Eltern, drei Wochen später eine Meldung ans zuständige Jugendamt”, erklärt Martin Heuermann, Chef der ZSGK, das Verfahren.

Rund 90 000 Briefe im Jahr

Heuermann ist Herr über eine immense Datenmenge, die anfangs für erhebliche Probleme sorgte: 150 000 Kinder werden jährlich in NRW geboren, 900 000 Früherkennungsuntersuchungen müssen durchgeführt werden. Bei der ZSGK laufen nun die Daten der Einwohnermeldeämter und die der Kinderärzte zusammen – ein Computer gleicht sie ab und ermittelt, welche Kinder nicht pünktlich zum Check-Up erschienen sind. „Mit Karteikarten wäre das nicht möglich”, sagt Heuermann.

Erfahrungsgemäß erscheinen etwa zehn Prozent der Eltern zu spät oder gar nicht zur Frühuntersuchung. Foto: Ulrich von Born

Da etwa zehn Prozent der Eltern erfahrungsgemäß zu spät oder gar nicht zur Frühuntersuchung erscheinen, rechnet der ZSGK-Chef mit etwa 90 000 Briefen, die seine Behörde im Jahr an Eltern verschicken muss – hinzukommen dann noch die Meldungen an die Jugendämter.

Viele Diskussionen hat es im Vorfeld über die von der Landesregierung eingebrachte Neuerung gegeben. Statt gezielt gegen Kindesmisshandlungen vorzugehen stelle die Verordnung Eltern unter Generalverdacht, fürchteten Kritiker. Heuermann sieht das anders: „Es ist doch völlig normal, dass so eine Untersuchung im Alltag einmal untergeht”, sagt er, „unser Brief sollte als Erinnerung, nicht als Mahnung verstanden werden.”

Da es de facto auch nichts zu mahnen gibt: Die Früherkennungsuntersuchungen sind nicht verpflichtend, wer sein Kind nicht zum Arzt bringt, kann dafür erst einmal nicht belangt werden.

Dennoch liefern die Briefe aus Bielefeld wichtige Hinweise für die örtlichen Jugendämter. „Wenn wir einen solchen Brief bekommen, schreiben wir in einem ersten Schritt die Eltern an, danach gibt es einen Hausbesuch”, so Duisburgs Stadtsprecherin Anja Huntgeburth.

Beim Essener Jugendamt plant man ein ähnliches Vorgehen: „Ich bin zuversichtlich, dass wir den Großteil der Eltern durch den persönlichen Dialog erreichen”, glaubt Ulrich Engelen, Abteilungsleiter des sozialen Dienstes. Nur wenn darauf keine Reaktion komme, müssten weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Thomas Fischbach, Kinderarzt in Solingen und Vorstand des Landesverbands der Kinderärzte in NRW, hält die neue Regelung für „grundsätzlich sinnvoll”. Vor allen in strukturschwachen Familien kämen Kinder zu selten zu den Früherkennungsuntersuchungen. „Eltern haben vom Gesetz her eine Erziehungspflicht”, so Fischbach, „da ist es in Ordnung, dass der Staat darüber wacht.” Dennoch müsse man aufpassen, dass die Erinnerungsbriefe freundlich formuliert seien: „Nicht, dass der Eindruck entsteht, da schreibt das Finanzamt oder die Polizei.”

Vorgaben stammen aus den 70er-Jahren

Für Fischbach liegt die Schwierigkeit nicht in den Überprüfungen, sondern vielmehr bei den Untersuchungen selbst: „Die Vorgaben dazu stammen aus den 70er-Jahren und sind längst nicht mehr aktuell”, bemängelt der Mediziner. Denn bei den Kindern würde vor allem auf die Gesundheit der Organe geschaut, nicht auf die soziale Entwicklung. „Es ist auch wichtig zu sehen, welche Bindung das Kind zur Mutter hat und wie es mit anderen Kindern umgeht”, meint Fischbach.

Seit Jahren schon wird die Reform der Untersuchungsvorgaben diskutiert - bislang ohne Erfolg. Dass Kinderärzte wirkliche Misshandlungen immer feststellen könnten, glaubt er nicht: „Wer sein Kind schlägt, geht nicht am nächsten Tag zum Arzt.”

Maike Jansen

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Kommentare
21.08.2010
13:19
Neue Verordnung soll in NRW das Kindeswohl schützen
von Nanni_79 | #9

Also diese Briefe funktionieren wirklich super!
Heute, am 20.08.10 habe ich so ein Ding im Briefkasten und falle fast vom glauben ab über die Empfehlungsworte!
Zitat..... sofern wir eine schriftliche Bestätigung des Arztes über die durchgeführte Untersuchtung nicht erhalten, sind wir GESETZLICH verpflichtet, in 6 Wochendie für Sie zuständige Gemeinde zu informieren.
HAAALLLOOOO???? Geht´s noch gut?
Mein Sohn war pünktlich am 07.07.10 zur U5 mit Brief und Siegel!
Was sagt uns das? Da sitzen wieder irgendwelche Voll-Honks die sich überhaupt keine Mühe machen und den tatsächlichen Stand der Dinge beurteilen. Wieder einmal eine Verschwendung von Steuergeldern die durchaus sinnvoller anzusetzen wären (Kindergärten, Spielplätze,...)Wo haben die Ihre Info´s her? Aus der Lotterie.
Generell halte ich das ganze ja für eine richtige Sache - aber dann muss man seinen Job auch richtig machen.

31.07.2009
16:25
Neue Verordnung soll in NRW das Kindeswohl schützen
von immerNett | #8

Ich wünsch mir darüber hinaus eine Kontrolle wie und zu welchem Zweck das Kindergeld ausgegeben wird.

31.07.2009
15:55
Neue Verordnung soll in NRW das Kindeswohl schützen
von kriesenmanager | #7

„Es ist auch wichtig zu sehen, welche Bindung das Kind zur Mutter hat und wie es mit anderen Kindern umgeht”

Na ich kenne keine Kinderarztpraxis die das leisten kann, weder zeitlich noch qualitativ.

Eine Erinnerung für die U Untersuchungen finde ich gut, machen aber auch manche Krankenkassen.

31.07.2009
15:13
Neue Verordnung soll in NRW das Kindeswohl schützen
von Der einzig wahre Rüdiger | #6

Um das Wohl des Kindes zu schützen müßte eigentlich schon im Vorfeld festgestellt werden, ob die Erzeuger überhaupt in der Lge sind, ein Kind groß zu ziehen!
Für jeden Kack braucht man in Deutschland einen Nachweis egal ob Autofahren, Wellensittiche züchten, Fische angeln. Aber Kinder, die kann jeder Dödel in die Welt setzen.
Arme Kinder!

31.07.2009
13:33
Neue Verordnung soll in NRW das Kindeswohl schützen
von Sarah79 | #5

Ich würde mal grundsätzlich und prinzipiell niemanden vom Jugendamt in meine Wohnung lassen. Nicht weil ich nichts zu verbergen habe, sondern aus Prinzip nicht. Denn eines ist ja wohl klar, die meisten Fälle wo es um Kindermißhandlung und Vernachlässigung geht sind dem Jugendamt doch bekannt. Sie haben nur nicht auf diese Hinweise reagiert. Das ist doch aus den Berichten in den Medien klar zu erkennen. Die Jugendämter sollten auf die Hinweise reagieren die sie bekommen und dann bei den Hausbesuchen schneller und auch besser reagieren. Dann würde es sicher viel weniger Elend geben.

31.07.2009
11:52
Neue Verordnung soll in NRW das Kindeswohl schützen
von kdi | #4

Ich kann mir schon vorstellen, wie das abgehen wird.

1.) Schreiben kommt; keine Reaktion
2.) Ermahnungschreiben; keine Reaktion
3.) 2-6 Jahre später, das Jugendamt erscheint
4.) Frage: Ihr Kind war nicht bei der Vorsorge.
5.) Antwort: Richtig
6.) Dürfen wir das Kind sehen und reinkommen
7.) Antwort: Nein.
8.) Entschuldigung für die Störung.
9.) Möglicherweise Beantragung eines richterlichen Beschluß; Hinweis auf Kindesmisshandlung etc.
nicht bekannt; also erledigt
10.) Kosten des Ganzen: einige TEUR /Fall.

Also mal wieder blinder Aktionismus. Rechtlich könnte man nur vorgehen, wenn die Voruntersuchungen rechtlich verpflichtend wären, hier würde sich der Gesetzgeber aber weit aus dem Fenster lehnen.

31.07.2009
09:55
Neue Verordnung soll in NRW das Kindeswohl schützen
von Ella_B | #3

Das ist doch mal wieder nichts Halbes und nichts Ganzes! Wie sollen Jugendämter denn bitte schön auf Einlass drängen (Hausbesuche durchführen), wenn Untersuchungen nicht Pflicht sind?

Wie kann eine freiwillige Untersuchung, die zurzeit nur ein Gratis-Angebot an Eltern ist, wie ein Hinweis auf Kindeswohlgefährdung behandelt werden, wenn sie nicht durchgeführt wird?

31.07.2009
09:51
Neue Verordnung soll in NRW das Kindeswohl schützen
von taxpit | #2

es ist zum Kotzen.....Eine weitere Behörde zur Überwachung der Bevölkerung.

31.07.2009
08:21
Neue Verordnung soll in NRW das Kindeswohl schützen
von Borbeck66 | #1

Bei der ZSGK laufen nun die Daten der Einwohnermeldeämter und die der Kinderärzte zusammen... - Bekommen die USA auch gleich diese Daten übermittelt? Bei dieser Regierung weiß man ja nie???

Die Früherkennungsuntersuchungen sind nicht verpflichtend, ... - ABER - Nur wenn darauf keine Reaktion komme, müssten weitere Maßnahmen eingeleitet werden. - Hä, was ist? Nicht verpflichtend, aber Maßnahmen ergreifen? Was ist den hier los???
Macht die U1 bis U9 zur Pflicht, und gut ist! Das hat nichts mit Überwachung zu tun, sondern dient dem Wohl des Kindes! Aber dieser Mist, ist doch mal wieder unter aller Kanone!

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