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Zweifel an Verfassungsmäßigkeit von EU-US-Fluggastdatenabkommen

14.12.2011 | 13:15 Uhr

Brüssel (dapd). Am geplanten Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und den USA gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bewertete am Mittwoch die geplante Speicherdauer der Passagierdaten von mehreren Jahren als "sehr, sehr lange" vor dem Hintergrund, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei einer Verwendung derart sensibler Daten "maximal an sechs Monaten" orientiere.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte am Dienstag eingeräumt, dass datenschutzrechtliche Einwände Deutschlands nicht ausreichend hätten ausgeräumt werden können. Deshalb hatte Deutschland - sowie offenbar auch Österreich - angekündigt, sich bei der Abstimmung enthalten zu wollen. Da die Länder aber nicht aktiv dagegen stimmten, gilt das Abkommen damit aber als vom Rat angenommen. Nun muss nur noch das Europaparlament zustimmen.

Ob es dort durchgewunken wird, ist offen. Zwar äußerte sich Friedrich am Dienstag zuversichtlich, dass das EU-Parlament dem Abkommen zustimmt. Doch daran haben Parlamentarier von FDP und Grünen so ihre Zweifel. Auch kritisierten sie das Abkommen als nicht verfassungskonform.

"Meiner Meinung nach ist es nicht mit dem EU-Datenschutzrecht vereinbar", erklärte FDP-Europaparlamentarier und Mitglied im FDP-Bundesvorstand Alexander Alvaro, "und auch nicht mit der deutschen Verfassung". Es sei "eine Frechheit" dem Parlament ein solches Abkommen zur Abstimmung vorzulegen.

Der Grünen-Europaparlamentarier Jan Philipp Albrecht kündigte an, sich juristisch gegen das Abkommen zu wehren, sollte es das Europaparlament passieren. Die Bundesregierung habe durch ihre Enthaltung "billigend einen Verfassungsbruch in Kauf genommen", kritisierte er, "in dem Wissen, dass es unglaublich schwer ist, sich dagegen zu wehren". Er warf Deutschland vor, seine Vorbehalte nicht geäußert zu haben. Hätte Deutschland vor dem Rat nur gesagt: "Wir sind nicht sicher" hätte automatisch der Europäische Gerichtshof das Vorhaben unter die Lupe genommen, betonte er. "Damit waschen wir eigentlich rein, was wir über Jahren an der Terrorbekämpfung der USA kritisiert haben."

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dapd

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