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Nachzahlung für Leiharbeit

Nachzahlung für Leiharbeit

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Foto: imago stock&people
Gericht kassiert Christliche Tarife für Leiharbeits-Branche – Tipps für Lohnnachforderungen.

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Aller Voraussicht nach können rund 200 000 Leiharbeiter für drei Jahre rückwirkend mehr Lohn verlangen. Hoffnung machen darf sich jeder, der bei einem der 1600 Verleiher beschäftigt ist oder war, die nach dem Tarif der Christlichen Gewerkschaften (CGZP) bezahlt haben. Die Gewerkschaften IG Metall und Verdi bieten den Betroffenen dabei Hilfe an.

Das Bundesarbeitsgericht hatte der CGZP im Dezember die Tariffähigkeit abgesprochen. Damit haben die Leiharbeiter Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie die Stammkräfte. Die nun veröffentlichte Urteilsbegründung legt nahe, dass auch rückwirkend höhere Löhne gefordert werden können. Denn laut BAG war die CGZP nach ihrer Satzung nicht berechtigt, Tarifverträge abzuschließen. „Wenn die Satzung 2009 nicht tariffähig war, dann 2005 erst recht nicht, denn sie wurde im Laufe der Jahre noch nachgebessert“, sagt Thomas Klebe, Justiziar der IG Metall.

Demnach könnten die Leiharbeiter für drei Jahre Lohn nachfordern. Es sei denn, ihre Verträge haben eine Klausel, die Ansprüche nach drei Monaten verfallen lässt. „Steht das nicht explizit drin, können bis Januar 2008 Nachforderungen geltend gemacht werden“, sagt Klebe.

Vier Jahre rückwirkend Beiträge nachfordern

Die Sozialversicherungen können sogar für vier Jahre rückwirkend Beiträge nachfordern, wodurch auch die Rentenansprüche der Leiharbeiter steigen. Laut Rentenversicherung kommen allein dadurch Nachforderungen von gut zwei Milliarden Euro auf die Verleiher zu. Das könnte jedem zweiten der 1600 Verleiher die Existenz kosten, heißt es in der Branche.

Leiharbeiter sollten laut Klebe zunächst versuchen, sich außergerichtlich zu einigen: „Man kann die Nachzahlung in Raten oder einen Vergleich anstreben.“ Verdi hält es zudem für sinnvoll, sich mit mehreren Kollegen gemeinsam an seine Verleihfirma zu wenden, so eine Sprecherin.

Sollte eine Klage nötig werden, bieten beide Gewerkschaften ihren Mitgliedern Rechtsschutz an. Die IG Metall rät, in der Verwaltungsstelle vor Ort Rat zu suchen. Dort hält die Gewerkschaft Formblätter zur Entgeltnachforderung bereit. Auch für Nichtmitglieder offen ist die Verdi-Hotline zur Leiharbeit: 0180/2220066 (Festnetz 6 Cent/min., mobil 42 Cent).