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Wettermoderator Jörg Kachelmann auf freiem Fuß

29.07.2010 | 12:15 Uhr
Wettermoderator Jörg Kachelmann auf freiem Fuß
Moderator und Meteorologe Jörg Kachelmann.

Karlsruhe.Der Wettermoderator Jörg Kachelmann ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag angeordnet. Er wird beschuldigt, seine langjährige Freundin vergewaltigt zu haben.

Nach rund vier Monaten ist TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann nun doch aus der Untersuchungshaft freigelassen worden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte am Donnerstag überraschend den Haftbefehl gegen den 52-Jährigen aufgehoben. Damit war die Haftbeschwerde des Schweizers der wegen schwerer Vergewaltigung vor dem Landgericht Mannheim angeklagt ist, erfolgreich. Das Landgericht hatte seinen Antrag noch vor wenigen Wochen als unbegründet verworfen. Mittlerweile hat Kachelmann das Gefängnis verlassen.

Chronik
Der Fall Kachelmann

8./9. Februar: Kachelmann soll in der Nacht seine langjährige Freundin nach einem vorangegangenen Beziehungsstreit in ihrer Wohnung in Schwetzingen gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Danach zeigt sie ihn an.

25. Februar: Das Amtsgericht Mannheim erlässt Haftbefehl.

20. März: Der Wettermoderator wird bei seiner Einreise aus Kanada am Frankfurter Flughafen von der hessischen Landespolizei verhaftet. Der Vollzug des Haftbefehls wird mit Fluchtgefahr begründet.

22. März: Kachelmanns Anwalt, Reinhard Birkenstock, bezeichnet die Vorwürfe der Frau als frei erfunden. Auch der Schweizer beteuert seine Unschuld.

24. März: Kachelmann bestreitet bei einem Haftprüfungstermin weiterhin die Tat. Der Haftrichter entscheidet, dass er weiter in Haft bleiben muss.

5. Mai: Kachelmanns Anwalt beantragt eine Aufhebung des Haftbefehls. Eine Entscheidung vertagt der Haftrichter, es müssten zunächst weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.

15. Mai: Das mutmaßliche Opfer korrigiert in einer zweiten Vernehmung einem „Spiegel“-Bericht zufolge ihre Darstellung aus der Tatnacht. Sie nimmt dabei zwei Punkte ihrer Aussage zurück, den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.

17. Mai: Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage wegen Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

5. Juni: Laut einem „Spiegel“-Bericht zweifelt die Psychologin, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellte, an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Die Schilderung der Vergewaltigung erfülle „nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz“, hieß es.

25. Juni: Das Landgericht Mannheim setzt für den 2. Juli einen Haftprüfungstermin an, bei dem Kachelmann gehört werden soll.

29. Juni: Kachelmanns Anwalt legt beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Haftbeschwerde ein.

1. Juli: Das Landgericht Mannheim lehnt Kachelmanns Entlassung aus der Untersuchungshaft ab und erklärt, seine Einlassungen seien wenig plausibel. Dagegen werde die Aussage des mutmaßlichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft. Das OLG Karlsruhe muss nun über die Haftbeschwerde Kachelmanns entscheiden.

7. Juli: Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beantragt, die Haftbeschwerde von Kachelmanns Verteidiger als unbegründet zu verwerfen.

9. Juli: Das Landgericht Mannheim lässt die Anklage zur Hauptverhandlung durch die zuständige Strafkammer in vollem Umfang zu. Kachelmann muss sich ab dem 6. September vor dem Gericht verantworten.

29. Juli: Das OLG Karlsruhe hebt den Haftbefehl auf, damit war die Haftbeschwerde Kachelmanns erfolgreich. Der Moderator kommt bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß. In der Begründung heißt es, es stehe „Aussage gegen Aussage“. Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden.

Der Dritte Strafsenat begründete seine Entscheidung vom Donnerstag damit, dass die Nebenklägerin die einzige Belastungszeugin sei und deshalb „Aussage gegen Aussage“ stehe. Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden. Sie habe bei der Anzeigeerstattung und im Ermittlungsverfahren teils unzutreffende Angaben gemacht. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich die Verletzungen selbst beigebracht habe, hieß es. Nach all dem bestehe kein dringender Tatverdacht, so dass der Haftbefehl aufzuheben sei.

Zweifel an Opfer-Aussagen

An der Aussage des vermeintlichen Opfers waren früh Zweifel aufgekommen. Bei ihrer Anzeige hatte sie angegeben, erst am Tag der Tat von einer anderen Beziehung Kachelmanns erfahren zu haben. Später stellte sich jedoch heraus, dass sie seit längerem eingeweiht war und einen Brief der Nebenbuhlerin an sich fingiert hatte. Anfang Juni warf ein Glaubhaftigkeitsgutachten neue Zweifel an der Aussage auf. Darin bemängelte eine Bremer Psychologin, dass die Frau die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben könne. Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien. Außerdem habe die Frau erst in der vierten Vernehmung Lügen hinsichtlich des Verhaltens vor der Tat eingeräumt.

Trotz dieser Vorbehalte gegenüber dem mutmaßlichen Opfer hielt die Staatsanwaltschaft an ihrer Auffassung fest und erhob Anklage. Kachelmann blieb in Untersuchungshaft, da auch das Landgericht Mannheim seine Haftbeschwerde in der Vorinstanz als unbegründet verworfen hatte. Auch die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Fortdauer der Haft gefordert. Das Karlsruher OLG wandte sich mit seiner Entscheidung nun dagegen.

Der Strafsenat erklärte , dass ein Unterschied zwischen Haftbefehl und Anklage bestehe. Für einen Haftbefehl sei der dringende Tatverdacht Voraussetzung, für eine Anklage der einfache Tatverdacht.

Kachelmann bleibt bis zum Prozessbeginn auf freiem Fuß

Bis zu seinem Prozessbeginn wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung am 6. September bleibt Kachelmann nach seiner noch für Donnerstag erwarteten Entlassung aus der U-Haft nun auf freiem Fuß. Er war am 20. März auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Laut Anklage soll er seine langjährige Freundin in der Nacht zum 9. Februar 2010 bei einem Streit in ihrer Wohnung in Schwetzingen mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Kachelmann selbst bestreitet die Vorwürfe.

Die Verteidigung sieht - nicht zuletzt unter Berufung ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft - starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin. Sie spricht von einer falschen Beschuldigung und hatte daher Haftbeschwerde eingelegt. Diese richtet sich gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 1. Juli, mit dem der Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zurückgewiesen wurde. Die Fünfte Große Strafkammer hatte die Aussagen der Ex-Freundin Kachelmanns als glaubwürdig bezeichnet. Da ihm bei einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahre drohe, bestehe ein erheblicher Fluchtanreiz. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe trat dem Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls entgegen.

Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts setzte sich aber am Donnerstag die Verteidigung durch.

„Auferstehung der Unschuldsvermutung und Rückkehr der Rechtsstaatlichkeit“

Kachelmanns Anwalt, Reinhard Birkenstock, begrüßte, dass der Beschluss des OLG einem „Justizskandal Grenzen gesetzt“ habe. „Ihm verdanken wir in diesem Verfahren die Auferstehung der Unschuldsvermutung und die Rückkehr der Rechtsstaatlichkeit“, hieß es in einer Mitteilung. Gemeinsam mit dem 52-Jährigen werde nun weiter konzentriert die Hauptverhandlung vorbereitet, der man zuversichtlich entgegensehe.

Der Jurist dankte darüberhinaus allen, die den Moderator und seine Verteidigung auf dieser „harten Strecke der ungerechten Haft und der persönlichen Verunglimpfung“ unterstützt hätten, den Sachverständigen, deren Gutachten die Wahrheit ans Licht gebracht habe, sowie den Mitgefangenen und Mitarbeitern der JVA Mannheim für die „faire Behandlung“.

Schweiz würde Kachelmann nicht ausliefern

Wettermoderator Jörg Kachelmann würde von der Schweiz nicht an Deutschland ausgeliefert werden. In der Bundesverfassung sei der Grundsatz verankert, eigene Staatsangehörige nicht auszuliefern, sagte der Sprecher des Schweizer Bundesamts für Justiz, Folco Galli, am Donnerstag der Nachrichtenagentur ddp in Bern. Sollte der am Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassene Kachelmann also in seine Heimat zurückkehren und nicht zum Prozessauftakt in Mannheim erscheinen, wäre er dem direkten Zugriff der deutschen Justiz entzogen.

Galli zufolge würden in diesem Fall „theoretisch“ zwei Alternativen bleiben. Die deutschen Behörden könnten die Schweiz ersuchen, das Verfahren gegen den 52-Jährigen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung stellvertretend im eigenen Land zu führen. Ferner besteht dem Justizsprecher zufolge die Möglichkeit, ein in Abwesenheit Kachelmanns gefälltes Urteil eines deutschen Gerichts in der Schweiz vollstrecken zu lassen.

Kachelmann war am Donnerstag ohne Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er darf somit auch ins Ausland reisen. (apn/ddp/ap)

DerWesten

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Kommentare
29.07.2010
20:20
Wettermoderator Jörg Kachelmann kommt frei
von suendenbock | #39

Schade für den ermittelnden Staatsanwalt, keine Medien mehr, keine Pressekonferenzen, keine Sonderkommission, keine Ermittlungen in Kanada... es war doch so ein schöner Täter...

29.07.2010
19:13
Wettermoderator Jörg Kachelmann kommt frei
von viereckstein | #38

jetzt wird auch das Wetter wieder besser

29.07.2010
19:04
Wettermoderator Jörg Kachelmann kommt frei
von Theodor Rand | #37

Das der Kachelmann wieder draußen ist, das merkt man sofort am Wetter:
Seit der Kachelmann kein Wetter mehr machte hatten wir fast nur noch Sonnenschein und 35 Grad.
Kaum ist der wieder draußen: Regen, Wind, kalt!
Sperrt den auf ewig Weg, ich will ins Freibad!!!
(ganzjährig!!!)

29.07.2010
17:40
Wettermoderator Jörg Kachelmann kommt frei
von haltestelle | #36

#11 Chevalier57
Diesen Auftritt vor der Presse im gestreiften T-Shirt,
grüner Minna und Ich bin unschuldig hatte Kachelmann - aus welchen Gründen auch immer - selber inszeniert. Er hätte auch von den Medien unbemerkt im Knast verschwinden können.

29.07.2010
17:33
Wettermoderator Jörg Kachelmann kommt frei
von Atheist | #35

Zitat aus Artikel :
Der Dritte Strafsenat begründete seine Entscheidung vom Donnerstag damit, dass die Nebenklägerin die einzige Belastungszeugin sei und deshalb „Aussage gegen Aussage“ stehe. Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden.

Aha, ist ja nicht uninteressant. Und um zu dieser lapidaren Erkenntnis zu kommen, braucht es also ein Oberlandesgericht. Die Richter eines Landgerichtes sind zu solchen Schlüssen also nicht in der Lage.
Dass man sich auf unsere Politiker nicht mehr verlassen kann ist ja nun unbestreitbar, dass aber die Kontrollinstanz im Staate in Form der Gerichte und ihrer Richter ihre Reputation und ihre Glaubwürdigkeit seit Jahren auch immer mehr in den Dreck fahren, das ist mehr als dazu geeignet, auch den restlichen Glauben in unseren Staat zu verlieren.

29.07.2010
17:04
Wettermoderator Jörg Kachelmann kommt frei
von Demokratorius | #34

Meine Antwort zu :#24 von Compromises , am 29.07.2010 um 16:19

... eigentlich treffend geschrieben. Jedoch sind die meisten Leute - unabhängig ihres Schulabschlusses - dem Mainstream aufgesessen. Leider.

Auch das Reflexionsvermögen einiger Hochschulabsolventen - Staatsanwälte, Richter - (Unrechtbewußtsein) halte ich für fragwürdig.
Wenn man in diesem Staat mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet ist, verliert man leicht den Boden unter den Füßen. Oft ist der Instanzenweg wegen der Tatsachengerichte abgeschnitten, so dass Recht nicht immer durchsetzbar ist.

Der Bundesgerichtshof oder das Verfassungsgericht haben schon oft Nachhilfeunterricht in Sachen Recht (Menschenrecht) gegeben. Das finde ich traurig. Denn auch die Beteiligten in den unteren Instanzen haben das Jurastudium absolviert. So unterschiedlich dürfte Recht eigentlich nicht auslegbar sein.

Im Zweifel für den Angeklagten bzw. Beschuldigten scheint vermutlich aus subtilen Beweggründen in diesem Rechtsstaat nicht zu funktionieren. Zumal in diesem Fall eine hohes mediales Interesse besteht. ro

29.07.2010
17:00
Wettermoderator Jörg Kachelmann kommt frei
von FRED4712 | #33

Hoffentlich kommt die Ex wegen Falschaussage in den Knast.

29.07.2010
16:53
Wettermoderator Jörg Kachelmann kommt frei
von wiewo | #32

Fakt ist doch, dies wurde auch vom Gericht so ausgedrückt, es steht Aussage gegen Aussage.

Anders gesagt, bei uns reicht es, irgendjemanden irgendeiner Tat zu beschuldigen, und schwupps sitzt man in Untersuchungshaft.

Und ich dachte die Zeit der Hexenprozesse sei vorbei.

Man wagt garnicht daran zu denken was passiert, wenn irgend ein Pippimädchen jemanden zu unrecht beschuldigt es unsittlich berührt zu haben.

Das dadurch ganze Existenzen für immer zerstört werden, scheint den sensationsgeilen Pöbel nicht weiter zu stören.

29.07.2010
16:40
Wettermoderator Jörg Kachelmann kommt frei
von Walter Sparbier | #31

Ich habe mich schon gefragt, warum es hier seit heute morgen kachelt.
Der Mann muss unbedingt zurück ins Loch....ins Sommerloch!

29.07.2010
16:19
Wettermoderator Jörg Kachelmann kommt frei
von Compromises | #30

Es ist eine wirkliche Schmierenkomödie und hat, ob schuldig oder nicht, Kachelmanns weitere öffentliche Karriere beendet.
Jeder, der hier in Bildzeitungsmanier einen Menschen vorverurteilt, ohne wirkliche Fakten zu kennen, sollte sich an die eigene Nase packen, seinen Hauptschulabschluss nachholen und einmal versuchen, die träge Hirnmasse zum Denken zu nutzen. (Wirklich, das Hirn ist nicht nur dafür da, den kürzesten Weg zu McDoof zu finden. Ahh..sorry, dafür gibts ja auch schon Navis)!

Ob Herr Kachelmann mehr Freundinnen hatte als andere Menschen Verwandtschaft, geht doch niemanden etwas an. Das ist weder strafbar noch in irgendeiner Form von anderen zu beurteilen.
Wenn das sein Leben ist, ist es halt sein Leben. Punkt.

Natürlich: sollte an den Vorwürfen der Frau etwas dran sein und Kachelmann sich sträflich verhalten haben, gehört er dazu verurteilt. Und nur dazu. Nicht für seine Lebenseinstellung.

Aber ich schätze, das verstehen die vermehrt auftretenden Kleingeister leider nicht.
Ist auch nicht dramatisch, solange ihr nicht über andere richten müsst.

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