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Verfahren gegen Polizisten fast immer eingestellt

15.06.2011 | 18:33 Uhr
Verfahren gegen Polizisten fast immer eingestellt
Foto: Getty

Essen.Mehr als 1400 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten sind in NRW im vergangenen Jahr eingeleitet worden. Zu einer Verurteilung kam es nur in 17 Fällen. Amnesty International sieht eklatante Mängel bei den Ermittlungen und fordert unabhängige Untersuchungen.

Amnesty International fordert angesichts aktueller Zahlen zur Polizeigewalt in NRW unabhängige Untersuchungen.1434 Verfahren gegen Polizisten sind im vergangenen Jahr eingeleitet worden. In lediglich 17 Fällen kam es zu einer Verurteilung, unter anderem wegen Beleidigung, Körperverletzung, Unterschlagung und Aussageerpressung. Das teilte am Mittwoch die Landesregierung auf Anfrage der Linksfraktion im Landtag mit. Im Jahr 2011 gab es demnach bisher 593 Ermittlungsverfahren. Zwei Polizeibeamte wurden wegen Körperverletzungsdelikten angeklagt.

„Die Ermittlungen sind unzureichend“, bemängelt Andreas Schwantner, Sprecher der Fachkommission Polizeirecherchen von Amnesty International. Die Menschenrechtsorganisation sieht eklatante Mängel bei den Untersuchungen der Fälle. „Die Staatsanwaltschaft arbeitet ständig eng mit der Polizei zusammen und ist abhängig von ihr. Da kommt es schnell zum Interessenskonflikt“, erklärt Schwantner.

„Die Täter gehen am Ende straffrei aus“

Die Konsequenz liegt für Amnesty International auf der Hand: „Vielfach ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft bei Anzeigen gegen Polizisten nicht konsequent.“ Die Organisation wirft den Behörden vor, Verfahren zu verschleppen, Beweise zu spät oder gar nicht zu sichern. Ergebnis: „Die Täter gehen am Ende straffrei aus.“ Darum fordert Amnesty International unabhängige Untersuchungen der Fälle, damit nicht mehr „Kollegen gegen Kollegen ermitteln müssen.“

In der Vergangenheit sorgte der Tod von Adem Özdamar , der 2008 nach einem Verhör auf der Polizeiwache in Hagen gestorben war, für Schlagzeilen. Die Ermittlungen gegen die elf Beamten wurden allerdings eingestellt. Mysteriös bleibt der Fall des Afrikaners Oury Jalloh , der 2005 im Dessauer Polizeigewahrsam verbrannte. (Mit Material von dapd)

Annika Rinsche

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Kommentare
30.07.2011
02:48
Verfahren gegen Polizisten fast immer eingestellt
von Juliusfritz | #106

Ach JollyGreenGiant, wo haben Sie denn die Straftat her?.
Als normaler Bürger steht mir nur der Weg über eine Anzeige offen, eine OWi kann ich ´nicht einleiten.
Mir bleibt nur der beschrittene Weg und der endet in den meisten Fällen in einer Sachgasse, wenn es um Polizeibeamte geht. Wir können hier noch tagelang versuchen, dass für und wider abzuklopfen, jeder einfache normale Bürger wird schon wegen eines abstrakten Vorfalls zur Kasse gebeten, die Polizei genießt nun mal den Schutz der Organisation und der ist schwerlich zu knacken.
Ein Versuch scheitert immer irgendwo im Getriebe.
Danke, bis zum nächsten Forums-Thema.

30.07.2011
01:22
Verfahren gegen Polizisten fast immer eingestellt
von JollyGreenGiant | #105

Ach so, entgegen dem Eingangstext liegt also gar keine Straftat vor. Eine simple Ordnungswidrigkeit im Verwarngeldbereich fällt gar nicht in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Demnach liegt also auch gar kein Fehler der Sta vor. Eine konkrete Gefahr konnte bislang bei dem geschilderten Fall offensichtlich auch nicht begründet werden. Wo also ist der Zusammenhang mit den im Artikel eingestellten Ermittlungsverfahren, da es doch gar keins gab und bereits die rechtlichen Voraussetzungen nach eigener Aussage dafür auch gar nicht da waren.
Es ist also wie so oft, eine tolle Geschichte, die sich bei näherem Hinsehen als Seifenblase entpuppt. Grundsätzlich könnte man jetzt noch einige Aussagen zu einigen offensichtlich nicht bekannten oder bewußt verdrängten elementaren Eckpfeilern der Rechtsprechung einflechten. Dies unterlasse ich aber, da ich keine Stichworte für weitere langatmige und wenig substanzvolle Beiträge generieren möchte.

29.07.2011
10:33
Verfahren gegen Polizisten fast immer eingestellt
von Juliusfritz | #104

Hallo JollyGreenGiant, Sie sprechen hier immer von einer Straftat, ich hingegen von einer Owi, die ich bei der Polizei zur Anzeige brachte.
Die zuständige Verkehrsdirektion in D,dorf hat das Verfahren an die StA Duisburg angegeben und die haben eingestellt.
Also, zuerst OWi.
Die Vorschrift des § 18 StVO bezweckt ein Halteverbot auf allen Teilen der Autobahn, die der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen (vgl. OLG Braunschweig, VRS 32, 475 [476] ). Hierzu gehören auch die Zu- und Abfahrten, welche z.B.die durchgehende Fahrbahn mit Parkplätzen und Rastanlagen verbinden.
Das Versäumnis der StA ist, einen konkreten Verstoß gegen die StVO als eine subjektive Perspektive herunter zu spielen.
In den meisten Fällen geht von einer OWi eine abstrakte Gefahr aus, aber der Normalsbürger wird auch für die abstrakte Gefahr verurteilt.
Ich kenne einen Fall wo einen Fahrzeugführer ein Bußgeld auferlegt wurde, weil er für eine halbe Stunde, nachts um 2:00 Uhr im Winter sein Fahrzeug mit zwei Rädern auf einem 2,5m breiten Bürgersteig parkte. Begründung, er hätte eine Behinderung für Mütter mit Kinderwagen und Behinderte im Rollstuhl erzeugt.
Ich darf Sie bitten, welche Mutter mit Kinderwagen z.B, fährt im Winter um 2:00 U´hr nachts durch eine einsame Straße.
Es gibt hier tausend ähnliche Fälle.
Aber wie gesagt abstrakte Ordnung .

29.07.2011
00:14
Verfahren gegen Polizisten fast immer eingestellt
von JollyGreenGiant | #103

Bevor ich etwas erkläre, was die Hälfte der Leser hier gar nicht interessiert und die andere nicht mal ansatzweise versteht / Verstehen will, wie wäre es mit Antworten auf meine bereits gestellten Fragen.
Hier nochmal:
Welche Straftat liegt in dem geschilderten Fall vor?
Welchen Fehler hat die StA konkret gemacht, wo genau liegt ihr Versäumnis?
Welche konkrete Gefahr wurde hier verursacht?
Bitte kein Herumreden und keine Antwort kann auch als eine verstanden werden.

28.07.2011
23:07
Verfahren gegen Polizisten fast immer eingestellt
von Juliusfritz | #102

Hallo JollyGreenGiant, es überzeugt mich nicht.
Ich habe die Verwaltungsvorschriften durchgeackert und finde trotzdem keine Rechtfertigung für das Zustellen von Nottreppen und Nothaltebuchten.
In der Verwaltungsvorschrift wird immer Bezug darauf genommen, ich sage es mal grob, Sie werden mich eh wieder korrigieren, dass auf die öffentliche Sicherheit weitestgehende Rücklsicht genommen werden muss.
Es wäre auch ein Unding, wenn es eine STVO gibt und nur der normale Bürger sich den Regeln zu unterwerfen hätte.
Sonderrechte für die Behörde ja, aber nur wenn es keine andere Möglichkeit der Handlung gibt.
Aber Sie werden es sicherlich dem Leser wieder mit wohlgesteilten Worten erklären. oder ??

28.07.2011
10:50
Verfahren gegen Polizisten fast immer eingestellt
von JollyGreenGiant | #101

Ändert sich denn rechtlich etwas an den 4 Kilometern alternativen Messraumes oder muß immer noch ein Messfahrzeug im Bereich einer BAB aufgebaut werden, was nach wie vor ein verkehrsrechtlicher Verstoß im Sinne von §18 StVO wäre?
Ich warte immer noch auf das Bennen eine konkreten Straftat, mit der sich die StA beschäftigen sollte.
Zur Interpretation des §35 StVO empfehle ich die dazugehörigen Verwaltungsvorschrifte oder einen guten Fachkommentar zu konsultieren.
Wenn ansonsten über die bereits mehrfach von mir angesprochen Sachfragen hinaus kein neue Fakten auftauchen war es das hier für mich.

28.07.2011
04:15
Verfahren gegen Polizisten fast immer eingestellt
von Juliusfritz | #100

Hallo JollyGreenGiant,
ich werde alt....
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

28.07.2011
04:07
Verfahren gegen Polizisten fast immer eingestellt
von Juliusfritz | #99

§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
JollyGreenGiant, Sie haben wieder das dringend vergessen, was in meinem Text soviel heißt, wie unaufschiebbar, an keinem anderen Ort durchführbar usw.
In dem von mir beschrieben Fall, waren vier Kilometer alternativer Messraum zur Verfügung.
Ich bin nun mal gespannt, wie Sie wieder dringend interpretieren, im Sinne der Rechtsverdrehung.
Sind Sie vielleicht selbst ein Polizist, der im Schutz der Anonymität des Forums, das häufige Fehlverhalten der Polizei zu Rechtfertigen sucht.
Ich habe Ihre Beiträge in den letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Themen verfolgt, die haben immer den gleichen Drall zur Selbstbestätigung.
Wer kein Recht hat schafft sich welches.

28.07.2011
03:34
Verfahren gegen Polizisten fast immer eingestellt
von Juliusfritz | #98

Hallo JollyGreenGiant, der Gelsenkirchener Richter wird immer gegenwärtiger in Ihren Aussagen.
Es tut mir leid, aber Sie entwickeln sich hier zu einem Erbsenzähler, mit der Tendenz zum Erbsenspalter.
Sie finden für jeden Topf einen Deckel, ob er paßt oder wackelt ist ihnen gleich.
Hauptsache scheint mir, Sie haben Gelegenheit sich zu artikulieren und Ihr Wissen unter Beweis zu stellen.
Sie haben Recht, mit einem Schälmesser auf einen unbewaffneten Dauertexter´ einzustechen, ist auch nicht meine Art.

28.07.2011
02:05
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von JollyGreenGiant | #97

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