Union, FDP und SPD über Antrag zu Beschneidung einig
18.07.2012 | 18:06 Uhr 2012-07-18T18:06:17+0200Union, FDP und SPD haben sich auf einen gemeinsamen Antrag zur Zulässigkeit von rituellen Beschneidung verständigt. Demnach wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, "der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist".
Berlin (dapd). Union, FDP und SPD haben sich auf einen gemeinsamen Antrag zur Zulässigkeit von rituellen Beschneidung verständigt. Demnach wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, "der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist". Zu berücksichtigen seien dabei die Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung. Das geht aus dem Entwurf für den Antrag hervor, welcher der Nachrichtenagentur dapd vorliegt.
Ob die Grünen die Resolution mittragen, soll in der Fraktionssitzung am Donnerstag entschieden werden. Die Linkspartei war an den fraktionsübergreifenden Gesprächen der vier anderen Fraktionen nicht beteiligt. Unklar war noch, ob sich der Bundestag am Donnerstag in seiner Sondersitzung zu den Hilfen für die spanischen Banken mit dem Thema befasst.
Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung als strafbare Körperverletzung gewertet. Das Urteil löste weltweit bei Juden und Muslimen Proteststürme aus. Die Bundesregierung will nun Rechtsklarheit schaffen.
Jüdisches und muslimisches religiöses Leben in Deutschland müsse weiterhin möglich sein, heißt es in dem Antrag weiter. Die Beschneidung von Jungen habe für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Auf der anderen Seite stelle die Beschneidung einen irreversiblen Eingriff in die körperliche Identität des Kindes dar, geben die Abgeordneten zu bedenken.
Eine klare Absage erteilten die Abgeordneten der weiblichen Genitalverstümmelung. Diese sei mit der "weltweit sozial akzeptierten" Beschneidung von Jungen nicht vergleichbar und daher zu verurteilen.
dapd
08:36
Religionsfreiheit ist ja schön und gut, aber sie muß auch Grenzen haben !
In etlichen Kulturen war und ist Brauch, daß die Herrschenden die Frauen deflorieren. Auch das ist Religionsfreihei. Auch das müssen wir dann legitimieren
18:37
"Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig"
Und - die ca. zwei Wochen Wundheilungsschmerz, die die beschnittenen Männer, die ich kenne, mit "es war die Hölle" titulieren, das sind dann... was? "Nötige Schmerzen"...???
Nicht, dass ich es daran festmachen wollte, und dem Rumschnippeln an Genitalien bei Männer die Absolution erteilen würde, gäbe es keinen Wundheilungsschmerz; aber immerhin reden wir hier von echten Schmerzen an echten Kindern, so dass das zumindest _auch_ eine Rolle spielt (spielen sollte).
Hat ein einziger dieser PolitikerInnen sich überhaupt in Ansätzen informiert? Kaum.
18:35
"Eine klare Absage erteilten die Abgeordneten der weiblichen
Genitalverstümmelung. Diese sei mit der "weltweit sozial akzeptierten"
Beschneidung von Jungen nicht vergleichbar und daher zu verurteilen."
Aha. Ganz klar: Selbstverständlich sollte das ausgeschlossen sein. Nur warum "um Gottes Willen" soll dieser Vorgang bei Jungen dann erlaubt sein? Die "Milde Sunna", die Beschneidung der Clitoris-Vorhaut, ist unter allen Aspekten (Probleme, freiwillige Durchführung bei Erwachsenen, Studien über angebliche Vorteile, Existenz einer medizinischen Indikation unter besonderen Umständen) vergleichbar. Wer ohne Verstoß gg. Art. 3 GG eine Beschneidung von Jungen wie diskutiert straffrei stellt, wird dies auch für die Milde Sunna tun. Bei Mädchen haben die Deutschen scheinbar gelernt, dass man da nicht aufgrund von Kultur, Glaube & Überlieferung zwischen den Beinen herumzuschnippeln hat. Bei Jungen scheint man von dieser Erkenntnis noch etwas entfernt zu sein...
18:20
Bin dagegen.