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Unerlaubte Telefonwerbung - Gesetz greift nicht

01.07.2010 | 16:38 Uhr
Unerlaubte Telefonwerbung - Gesetz greift nicht

Bonn. Die Verbraucher werden offenbar weiterhin mit unerlaubter Werbung am Telefon belästigt. Trotz Gesetzesverschärfung ebben die Beschwerden darüber nicht ab. Auch wurden bislang gerademal neun Bußgelder gegen Firmen verhängt.

Das im August 2009 verschärfte Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung greift offenbar nicht. Die Bundesnetzagentur bestätigte am Donnerstag einen Vorabbericht des ARD-Magazins Panorama, wonach seit Inkrafttreten der Regelung im August 2009 über 57.000 Beschwerden eingingen. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beklagte eine hohe Zahl von Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe.

Trotz der vielen Beschwerden wurden nur neun Bußgelder verhängt, wie der Sprecher der Bundesnetzagentur AFP sagte. Grund dafür sei der schwierig zu führende Nachweis, dass die Unternehmen ohne Einwilligung des Betroffenen angerufen hätten. Acht der neun Firmen hätten Widerspruch gegen die Bußgelder eingelegt. Darüber müsse nun zunächst das Amtsgericht Bonn entscheiden. Es sei zu erwarten, dass die grundlegenden Rechtsfragen dann über den Instanzenweg vor dem Oberlandesgericht Köln geklärt werden. „Danach besteht dann die große Chance, dass sich Unternehmen, die einen Namen zu verlieren haben, an Recht und Gesetz halten“, sagte der Sprecher.

Ausdrückliche Einwilligung notwendig

Der Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sagte Panorama, das Gesetz habe bislang nicht gegriffen. Er forderte, eine schriftliche Bestätigung von am Telefon abgeschlossenen Verträgen einzuführen. Der vzbv will am 14. Juli einen Zwischenbericht über eine umfassende Untersuchung zu unerlaubten Werbeanrufen vorstellen.

Nach dem im vergangenen August in Kraft getretenen Gesetz ist Telefonwerbung nur bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung durch die Verbraucher zulässig. Bei Verstößen müssen Unternehmen mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Werbeanrufer dürfen zudem nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken, damit unerwünschte Gespräche leichter nachverfolgbar werden. Unternehmen, die dagegen verstoßen, drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro.

Verbraucher haben zudem mehr Möglichkeiten, telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Dies gilt auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lotto-Verträge. Für einen Widerruf ist es dabei gleichgültig, ob ein Vertrag bei einem erlaubten oder unerlaubten Werbeanruf abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt zwischen zwei und vier Wochen und beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. (afp)

DerWesten

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Kommentare
02.07.2010
09:43
Unerlaubte Telefonwerbung - Gesetz greift nicht
von So ist Deutschland | #8

Es gibt eine ganz eifache Lösung !

Neue Tel.-Nr. geben lassen, darauf achten das man nicht mehr im Telefonbuch steht.

Dann hat sich das mit der Werbung erledigt.

01.07.2010
21:23
Unerlaubte Telefonwerbung - Gesetz greift nicht
von MANFREDM | #7

Einfach auflegen hilft auch. Die rufen inzwischen sogar mit Namen und sichtbarer Nummer an.

Bundestag = Idioten

01.07.2010
21:00
Unerlaubte Telefonwerbung - Gesetz greift nicht
von DerRheinberger | #6

Wie wärs mit einer Hupe am Telefon? Na gut, die Beschäftigten in Callcentern tun mir leid, weil sie für einen Sklavenlohn eine nicht erlaubte Tätigkeit machen müssen und dafür von Arbeitsämtern auch noch gezwungen werden! Aber für Spanner mit obszönen Anrufen-JEDERZEIT !!!

Es hilft auch die Mitteilung, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, darf man zwar nicht, aber wer sich selbst nicht an Gesetze hält, da glaube ich darf man das!

01.07.2010
20:47
Unerlaubte Telefonwerbung - Gesetz greift nicht
von DerRheinberger | #5

Ich habe manchmal den Eindruck, dass selbst Betrüger sich ihre Gesetze in Deutschland selber machen!

01.07.2010
19:04
Unerlaubte Telefonwerbung - Gesetz greift nicht
von hanelore | #4

ihr nasen

01.07.2010
18:27
Unerlaubte Telefonwerbung - Gesetz greift nicht
von computerprinzessin | #3

Erst kürzlich rief mich jemand an, angeblich von der Firma Nivea, die mir Produkte im Wert von 150 Euro zuschicken wollte, die sollte ich testen und einen Fragebogen ausfüllen. Dafür sollte ich 100 Euro bekommen. Das klang ja erst einleuchtend, aber als sie meine Bankverbindung wissen wollten, schrillten die Alarmglocken. Ich verneinte und der Call-center-boy wollte mich mit seinem Chef verbinden. Sofort versicherte mir die 2. Stimme, es sei doch nicht möglich, von meinem Konto Geld abzuheben, ohne meine Unterschrift,usw usw. Ich habe dankend abgelehnt und aufgelegt. Die Abzocker denken sich immer neue Fallen aus!

01.07.2010
17:43
Unerlaubte Telefonwerbung - Gesetz greift nicht
von Ehl | #2

Wenn ich eine MP3-Datei runterlade, werde ich von Urheberrechtschützern über den ganzen Erdball verfolgt und angeklagt.
Und hier scheinen die Call-Center in einer unglaublichen Anonymität zu agieren.
Irgendwas läuft hier verdammt falsch...

01.07.2010
17:42
Unerlaubte Telefonwerbung - Gesetz greift nicht
von Labbecker | #1

kann ich bestätigen. Bekomme immer noch Anrufe mit unterdrückter Nummer. Weise dann darauf hin, dass das nicht erlaubt ist, und frage nach Namen des Callcenters, damit ich mich bei der Regulierungsbehörde beschweren kann. Höre dann meist gelächter, und man legt auf....

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