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Teilerfolg für Kloster Andechs in Prozess gegen Molkerei Scheitz

14.02.2012 | 22:37 Uhr
Teilerfolg für Kloster Andechs in Prozess gegen Molkerei Scheitz  (dapd)
Teilerfolg für Kloster Andechs in Prozess gegen Molkerei Scheitz (dapd)

Im Dauerstreit um Markenrechte mit der Molkerei Scheitz hat das Kloster Andechs vor dem Landgericht München einen Teilerfolg erzielt: Die im oberbayerischen Andechs ansässige Molkerei darf den Namen "Andechser" nicht exklusiv für sich beanspruchen, sondern hat lediglich Rechte an der Marke "Andechser Natur", wie aus einer Entscheidung des Gerichts vom Dienstag hervorgeht.

München (dapd). Im Dauerstreit um Markenrechte mit der Molkerei Scheitz hat das Kloster Andechs vor dem Landgericht München einen Teilerfolg erzielt: Die im oberbayerischen Andechs ansässige Molkerei darf den Namen "Andechser" nicht exklusiv für sich beanspruchen, sondern hat lediglich Rechte an der Marke "Andechser Natur", wie aus einer Entscheidung des Gerichts vom Dienstag hervorgeht. Ein Kloster-Sprecher zeigte sich erfreut über das Urteil: "Wir haben lange gegen diese Markentäuschung gekämpft und sind heute einen wichtigen Schritt vorangekommen." Damit sei ein "großes Stück Klarheit" für die Gäste und Kunden des Klosters geschaffen.

Der Streit drehte sich um die Position des "R"-Symbols in der Marke "Andechser Natur". Dem Urteil zufolge darf die Molkerei das als Wertmarke registrierte "R" nicht mehr direkt auf den Begriff "Andechser" beziehen, wie eine Gerichtssprecherin auf dapd-Anfrage sagte. Das Zeichen darf demnach bei Milch und Milcherzeugnissen der Marke "Andechser Natur" nur für die gesamte Bildmarke verwendet werden und nicht einzelne Bestandteile herauslösen.

Eine weitere Klage des Klosters gegen die Angabe "seit 1908" auf den Produkten der Molkerei wurde als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Den Angaben zufolge fehlt die Begrenzung auf eine konkrete Verletzungshandlung.

Das Kloster Andechs produziert und vertreibt neben Bier auch eine Frischkäsezubereitung und betreibt eine Klostermetzgerei. Zudem vergibt es seinen Namen für Lizenzprodukte wie Brot, Schnupftabak und Speck. Die "Andechser Frischkäsezubereitung" war bereits Gegenstand einer vorhergehenden Verhandlung, in der die Molkerei versucht hatte, gegen das Produkt vorzugehen.

Mit dem Urteil vom Dienstag zeigten sich beide Seiten zufrieden. Kloster-Sprecher Martin Glaab erklärte, man lasse "nicht zu, dass unser ureigenster Name von Dritten monopolisiert wird". Die Niederlage hinsichtlich des zweiten Klageantrags will das Kloster "eingehend analysieren". Glaab sagte, für das Kloster stehe fest, "dass die Molkerei auf keine über 100-jährige Geschichte zurückblicken kann, sondern erst 1980 im Ortsteil Erling gegründet wurde".

Molkerei-Geschäftsführerin Barbara Scheitz äußerte sich erfreut, "dass das Gericht in weiten Teilen unserer Argumentation gefolgt ist". Die Angabe "seit 1908" sei zu keiner Zeit infrage gestellt worden. Das "R"-Symbol habe man bereits seit 2011 nicht mehr direkt hinter dem Wort "Andechser" platziert. Die vom Gericht zur Änderung der Position des Symbols eingeräumten sechs Monate wolle man nutzen, um diese endgültig festzulegen.

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