Targobank bekommt in Rechtsstreit um Falschberatung Recht
10.03.2011 | 15:14 Uhr 2011-03-10T15:14:00+0100
Frankfurt. Im Streit um die Beratung von Kunden hat die Targobank einen Etappensieg errungen. Ein Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass die Bank beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten falsch beraten hat.
Im Streit um die Beratung von Zertifikate-Anlegern hat die Targobank einen Etappensieg errungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat dem Institut am Donnerstag in zweiter Instanz in vier Fällen Recht gegeben. Damit muss die Bank Anlegern, die sich beim Kauf von Zertifikaten des inzwischen insolventen Emittenten Lehman Brothers schlecht beraten fühlten, keine Entschädigungen zahlen.
Zur Begründung verwiesen die Richter auf ein Musterurteil des OLG vom 16. Dezember 2010. Darin war es um einen Streit zwischen einer Anlegerin und der Targobank gegangen. Die Anlegerin hatte sich - wie in den am Donnerstag entschiedenen Fällen - schlecht beim Kauf von Lehman-Zertifikaten beraten gefühlt. Das OLG hatte in diesem Fall ein Urteil des Landgerichtes Düsseldorf bestätigt. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Schadenersatz zu, weil die Targobank ihre Beratungspflichten nicht verletzt habe.
Bruchteil einer Klagewelle
Die vier Targobank-Fälle sind nur ein Bruchteil einer Klagewelle. Als die US-Bank Lehman Brothers insolvent wurde, verfielen zahlreiche Zertifikate dieser Emittentin wertlos. Davon waren auch deutsche Anleger betroffen. Viele von ihnen hatten daraufhin gegen die Banken, die ihnen die Zertifikate verkauft hatten, geklagt. Die bisherigen Urteile haben teils den Banken und teils den Anlegern Recht gegeben. (rtr)
01:07
@ #7 RANRW
Vielen Dank für den Link. Da kamen dann die Fakten auf den Tisch. Das war sogar für mich, als Nichtjuristen, sehr interessant, wenn auch mühsam. Das Lesen des Urteils zeigt, wie grottenschlecht (Tschuldigung an den Verfasser/die Verfasserin) der Artikel ist. Aus dem Urteil ist die Höhe des Verlustes, auch im Verhältnis zu sonst von der Klägerin angelegten Summen, klar erkenntlich. Auch ihr sonstiges Anlageverhalten wird detailliert und eindeutig besprochen. Warum findet das keinen Niederschlag im Artikel? Das hätte höchstens eines Satzes oder zweier Anmerkungen bedurft.
Also nochmals Danke für den Link.
10:32
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 16.12.2010 (Az. I-6 U 191/09 - , abrufbar unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2010/I_6_U_191_09urteil20101216.html) gerade nicht das vorangegangene Urteil der 10. Zivilkammer des LG Düsseldorf bestätigt, sondern vielmehr das der Klage stattgebende Urteil des LG abgeändert und die Klage abgewiesen. Die 10. Zivilkammer des LG Düsseldorf hat in mehreren sehr gut begründeten Entscheidungen den Klagen von Bankkunden stattgegeben. Das letzte Wort wird aber sowieso der BGH sprechen.
23:53
Früher hieß die CityBank mal Kundenkreditbank:
KKB, oder im Volksmund, Kackebank.
21:32
Ich bin seit fast 20 Jahren (Guthaben-) Kunde bei dieser Bank und habe noch nie Probleme gehabt. Wenn die Leute richtig gelesen hätten und nicht so gierig gewesen wären, hätten Sie sich einiges finanzielles Leid ersparen können.
20:49
Man sollt eben nichts abschließen, das man nicht versteht.
19:11
Ich kann nur Jedem - aber wirklich jedem - raten, diese Bank zu meiden. Sofort weg !!! - Ich hatte nur schlechte Erfahrungen mit der CityBank - jetzt TargoBank!
16:52
Nichtssagender, substanzloser Artikel.
Über beide Fälle, wird nichts wesentliches ausgesagt.
Um welchen Summen ging es?
Wieso hat die Bank ihre Beratungspflichten nicht verletzt bzw. verletzt? Gab es Protokolle, Aktennotizen o.Ä. über die Beratung?
Was ist mit dem Urteil aus Münster?
Da stellen sich mir die gleichen Fragen.
Stand Aussage gegen Aussage?
Wer war die Klägerin?
z.B. ein Profi oder eine Oma, die Teile ihrer Rente für die Enkel anlegen wollte?
mfg
Zsach
15:38
KKB-City-Bank ist allgemein bekannt...
Bevor man zu dieser Bank wechselt sollte man sich erst im Internet informieren.