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Vor der Kommunalwahl

Finnentroper SPD geht in die Offensive

Finnentrop, 12.06.2009, Peter Plugge
Finnentrop. Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, nach der die Kommunalwahl ansteht, wird die Finnentroper SPD aktiv und stellt ein ganzes Bündel von Anträgen für die Tagesordnung der am Dienstag, 30. Juni, stattfindende Sitzung des Gemeinderates.

Dabei geht es um den Rückbau der Mobilfunksendeanlage im Schulzentrum, Maßnahmen zur Stärkung des Standortes Finnentrop sowie die Einrichtung eines Jugendparlaments und eines Seniorenrates in der Gemeinde.

Rückbau prüfen

Zum Thema Mobilfunkmast beantragt die SPD das Bauamt der Gemeinde aufzufordern, „sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, um einen Rückbau der Mobilfunksendeanlage ... einzuleiten”. Weiterhin soll die Verwaltung im Flächennutzungsplan positive Standortzuweisungen für Mobilfunksendeanlagen vornehmen, um so „den verbleibenden Planungsraum von solchen privilegierten Anlagen freihalten zu können”. Nur so könne „eine in Gänze unkontrollierte Errichtung von Handymasten auf dem Finnentroper Gemeindegebiet” verhindert werden.

Bei der Festlegung der Standorte, „die fernab von Schulen oder Wohngebieten zu definieren sind”, müssten aber die „technischen Erfordernisse für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung Berücksichtigung finden”, so die SPD in ihrem Antrag.

Mit gleich vier Anträgen möchte die SPD auf die Herausforderungen durch ökologische, soziale, arbeitstechnische und demografische Veränderungen reagieren und den Standort Finnentrop stärken. Um weitere Firmen und damit Arbeitsplätze an zu locken, soll die Gemeinde Unternehmen, die sich neu ansiedeln, in den ersten zwei Jahren 30 Prozent der von ihnen gezahlten Gewerbesteuer erstatten.

Darüber hinaus soll die Gemeinde nach dem Willen der SPD im Rahmen eines Ausbildungspaktes jeder Firma, die zusätzlich Lehrstellen schafft, für die ersten zwölf Monate der Ausbildung den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung erstatten.

Jeder Familie, die neu die Gemeinde zieht, will man „eine einmalige Startunterstützung in Höhe von je 2 000 Euro je Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs, 1 000 Euro je Kind zwischen dem 7. und 10. Lebensjahr und 500 Euro je Kind vom 11. bis 15. Lebensjahr” gewähren. Jede Familie soll weiter bei der Geburt eines Kindes einen Zuschuss zur Babyerstausstattung von 200 Euro erhalten.

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