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Mehr Schutz vor Pädophilen

Mehr Schutz vor Pädophilen

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Foto: imago stock&people

Essen. 

Um Kinder besser vor sexuellemMissbrauch zu schützen, will Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) Beschäftigte im Kinder- und Jugendberich stärker überprüfen. Künftig soll es Pflicht werden, dass Jugendämter und freie Träger von Bewerbern ein erweitertes Führungszeugnis verlangen, sagte Ministeriumssprecher Hanno Schäfer der WAZ.

Es war erst vor gut einem Jahr, als das – damals noch schwarz-rote – Bundeskabinett beschloss, für Stellenbewerber im Kinder- und Jugendbereich ein erweitertes Führungszeugnis einzuführen. Ab Mai dieses Jahres soll demnach das Bundeszentralregister, das die Führungszeugnisse ausstellt, auch Sexualstraftaten im untersten Strafbereich speichern.

Dazu gehören künftig also auch Verurteilungen wegen der Verbreitung von Kinderpornographie oder wegen Exhibitionismus. Bislang konnte ein Arbeitgeber von einer solchen Verurteilung nichts erfahren. Künftig kennen die Arbeitgeber – vor allem die Jugendämter und freien Träger alle einschlägigen Vorstrafen – allerdings nur, wenn sie ein solches erweitertes Führungszeugnis verlangen.

„Das Bundeszentralregistergesetz hat bis jetzt noch keine bindende Wirkung für die Kinder- und Jugendhilfe“, erklärt Hanno Schäfer , Sprecher der Familienministerin. Das bedeutet: Jugendämter und Träger können ein erweitertes Führungszeugnis verlangen, müssen aber nicht.

Eben dies soll künftig anders sein. In der Neufassung des Kinderschutzgesetzes will Kristina Schröder Arbeitgeber verpflichten , sich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen, wenn der Bewerber im Kinder- und Jugendbereich arbeiten will. Dafür will die Ministerin den entsprechenden Paragrafen des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) ändern, das bisher schon den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe untersagt, einschlägig vorbestrafte Bewerber zu beschäftigen.

Das erweiterte Führungszeugnis erhalten nicht nur Erzieherinnen und Erzieher. Auch Tagesmüttern, Privatschullehrern, Schulbusfahrern, Bademeistern, Jugendsporttrainern oder Leitern von Jugendfreizeitgruppen wird es ausgestellt – selbst dann, wenn die Bewerber nur ehrenamtlich arbeiten wollen.