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Deutschland ignoriert Rechte Behinderter

Deutschland ignoriert Rechte Behinderter

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Foto: WAZ FotoPool

Düsseldorf. 

Behindertenbeauftragte und der UN-Beobachter werfen Bund und Ländern schwere Versäumnisse bei der Integration von Behinderten in den normalen Schulunterricht vor.

Im März 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben. Geschehen ist seitdem praktisch nichts. „Wo ist die Wende in der Lehrerausbildung? Wo ist der rechtliche Rahmen für eine Umsetzung der Konvention? Behörden und Gerichte wissen zu wenig darüber“, sagt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, dieser Zeitung.

Aichele wird 2011 der UNO Bericht erstatten, welche Fortschritte es in Deutschland gibt. Heute sagt er: „Eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention kann man erwarten, dass in den Ländern Pläne vorliegen, die den Weg zur Umsetzung beschreiben. Die sind aber die Ausnahme.“

Recht auf gemeinsames Lernen

„Es ist nicht genug geschehen“, sagt auch Norbert Killewald (SPD), der Behindertenbeauftragte der Landesregierung. Killewald sieht NRW dennoch auf gutem Weg. „Im Koalitionsvertrag steht, dass wir Inklusion schaffen.“ Inklusion heißt: Behinderte und Nicht-Behinderte haben das Recht auf gemeinsames Lernen. Killewald kritisiert Lehrerverbände: „Man kann den Eindruck haben, dass einige Mitglieder kein echtes Interesse daran haben, dass die UN-Konvention praktisch umgesetzt wird. Es gibt das Recht Behinderter auf einen regulären Schulbesuch.“

Interessenvertreter von Behinderten ärgern sich besonders über ein Positionspapier der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Umsetzung der Konvention. „Der KMK geht es offenbar darum, möglichst billig aus der Sache rauszukommen“, sagt Ulrike Hüppe vom Elternverband „Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen NRW“. In dem Papier ist unter anderem vom „Vorhalten unterschiedlicher Förderschulformen in den Ländern“ die Rede. Behinderte Kinder sollen „so weit wie möglich“ mit anderen unterrichtet werden. Hüppe: „Es geht um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag. Er erfordert das Umstellen des Systems und nicht das Fortbestehen zweier Systeme, eines für Behinderte und eines für Nicht-Behinderte.“