Behandlungen gegen Vorkasse : Ärzte in NRW weisen Patienten ab

Essen. Den Ärger der Ärzte über das neue Honorarsystem bekommen auch in NRW immer häufiger die Patienten zu spüren. Sie klagen, nicht oder nur gegen Bargeld behandelt worden zu sein.
Nach einigen Fällen in Bayern wurde nun eine ganze Reihe von Abweisungen von Patienten in NRW bekannt, deren anonym gehaltene Dokumentation der WAZ vorliegt.
Ein Patient erhielt von seinem Hautarzt gleich nach der niederschmetternden Diagnose „Verdacht auf Hautkrebs” den Hinweis, die Entfernung sei nur gegen private Kostenübernahme möglich. Selbst zahlen sollte auch ein Hexenschuss-Patient bei seinem Orthopäden. Der habe erklärt, die von der Kasse für ihn gezahlte Pauschale sei ausgeschöpft. In Vorkasse gehen sollten auch die Eltern eines Kleinkindes für die Hüftbehandlung mit einer Spreizhose. Die nötige mehrmalige Kontrolle sei nicht durch die Quartalspauschale gedeckt.
Pro Kopf und Quartal einen festen Betrag
Allein die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein geht derzeit rund 100 solcher Fälle nach. Seit dem 1. Januar erhalten niedergelassene Ärzte pro Kopf und Quartal einen festen Betrag, der alle Regelleistungen abdeckt. In fast allen strittigen Fällen verwiesen die Ärzte darauf, diese Pauschale sei ausgeschöpft. Zu Unrecht, wie die KV klarstellt. „Die Pauschale begrenzt nicht die Behandlung”, so Sprecherin Ruth Bahners. Im Klartext: Der Arzt muss seine Patienten so oft behandeln, wie es nötig ist, auch wenn er dafür keinen Cent mehr erhält.
Minister will keine Vorkasse dulden
Viele Ärzte wollen sich damit nicht abfinden. Für einen Ratinger Augenarzt hat das bereits eine Disziplinarstrafe zur Folge: Er darf vorerst keine Kassenpatienten behandeln. Mehrere Patienten hatten berichtet, er verschreibe Augentropfen nur noch, wenn sie vorher eine selbst zu zahlende Leistung durchführen ließen. Eine seiner Patientinnen machte auch beim nächsten Augenarzt kehrt: Der wollte sie nur gegen eine Gebühr von 50 Euro behandeln.
Minister Laumann will Vorkasse beim Arzt in keinem Fall dulden. „Sollte ein solcher Vorgang in NRW auftreten, werde ich mit aller Vehemenz als Aufsichtsbehörde einschreiten.”
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