Pfandbon-Kassiererin zieht wegen Entlassung vors Verfassungsgericht
25.03.2009 | 22:12 Uhr 2009-03-25T22:12:00+0100
Berlin. Die Kassiererin, die wegen Diebstahls von 1,30 Euro entlassen wurde, will vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Ihr Anwalt argumentierte, das Landesarbeitsgericht, das ihre Entlassung zuvor für rechtmäßig erklärt hatte, habe vor allem die Interessen des Arbeitgebers berücksichtigt.
Der Anwalt der wegen einer angeblichen Unterschlagung von 1,30 Euro fristlos entlassenen Kaiser's-Kassiererin hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ziel sei es, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts vom Februar aufhebt und eine neue Interessenabwägung ermöglicht, sagte der Anwalt von Barbara E., Benedikt Hopmann, am Mittwoch in Berlin. In den ersten beiden Instanzen sei nur das Interesse des Arbeitgebers «ausführlich gewürdigt» worden. Die Interessen seiner Mandantin seien dagegen nicht angemessen berücksichtigt worden.
Fristlos gekündigt wegen Pfandbons
Die 50-jährige E., die unter dem Namen «Emmely» bekannt wurde, hatte 31 Jahre lang für einen Supermarkt gearbeitet, der inzwischen der Kette Kaiser's Tengelmann AG gehört. Im Februar 2008 wurde ihr fristlos gekündigt, weil sie angeblich zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent unterschlagen hatte. Sowohl das Arbeitsgericht Berlin als auch das Landesarbeitsgericht Berlin wiesen ihre Kündigungsschutzklage mit Verweis auf eine sogenannte Verdachtskündigung zurück. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Auch dagegen will Anwalt Hopmann vorgehen und vor dem Bundesarbeitsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Ein ganzes Arbeitsleben sei durch diese Kündigung zunichte gemacht worden, sagte er. Sowohl die fristlose als auch eine fristgemäße Kündigung seiner Mandantin seien unverhältnismäßig. Eine Abmahnung hätte ausgereicht. In den beiden ersten Instanzen sei nicht genügend gewürdigt worden, dass E. 31 Jahre lang unbeanstandet in ihrem Unternehmen gearbeitet hatte. Hier sei eine Neubesinnung notwendig. (afp)
14:40
Hi Emmely , das hast Du nun davon: Du hast einfach nicht den Dreh gefunden, wie man von 1,30 € Miese und Strafe zu Millionen Abfindungen durch Milliarden bei der Geldverbrennung kommt... Viel Erfolg für die berechtigte Klage. Möge es Richter geben, die nicht nur viel gelernt, sondern auch ne Menge begriffen- und viel Ehre im Leib haben. Gruß Günter
11:05
Sicher wird manches durcheinander geworfen, wer stiehlt oder unterschlägt, auch wenn es nur 1,30€ sind gehört gestraft.
Nur hier hat es den bitteren Beigeschmack, es ist nur ein *Verdacht* und womöglich sind andere Gründe für die Kündigung ausschalggebend (Gewerkschafsarbeit) . Das sollte von den Gerichten mehr gewürdigt werden
09:37
# 31ZivilerUngehorsam
Interessant. Wenn ich auf Grund dieser Info, au f den Gedanke käme, die Richterin Fr. Rebr ist / war befangen, liege ich da so falsch???
09:26
#31 von ZivilerUngehorsam
Und es ist ja bis dato nicht auszuschließen, dass sich die Verantwortlichen der Kaisers-Tengelmann-Gruppe nicht vorher von der allerhöchst ehrenwerten Richterin haben schulen lassen, wie - und mit welchen Methoden - sie ihrer treuen Mitarbeiterin gerichtsfest kündigen können.
Dieser ganze Sachverhalt und insbesondere das Urteil dieser Richterin stinken bestialisch zum Himmel. So lässt sich der Ruf eines Rechtsstaats leicht ruinieren.
Ich verfolge die Spruchpraxis des BVerfG seit Jahren und bin höchst zuversichtlich, dass dieses Schandurteil dort keinen Bestand haben wird.
09:09
Werden die Jungs eigentlich für ihre dämlichen Kommentare von Tengelmann bezahlt?
Gemeine Diebin, nicht zu fassen, tzzzz...
Hoffentlich hat sie Erfolg und setzt ein Zeichen für tausende andere, die von ihren Arbeitgebern benutzt und verarscht werden. In Frankreich geht`s doch auch.
08:52
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22:44
Wenn ich all die Selbstgerechten Kommentare au f dieser Seite lese, dann kommt mir das Abendessen hoch. Hey, noch nie VERSEHENTLICH
einen Kugelschreiber mitgehenlassen, vielleicht schon mal zu viel Wechselgeld herausbekommen und stillschweigend eingesteckt, mal eine paar Schrauben im Blaumann mit nach Hause genommen oder die berümten Büroklammern im Jackett, die Arbeitshandschuhe mit nach Hause genommen für die Gartenarbeit sind sie noch gut, ich könnte noch vieles aufzählen, belasse aber dabei. Um was es geht ist die VERHÄLTNISMÄßIGKEIT, wie es ja auch eindeutig dargestellt wird. Hier besteht seitens des Gesetzgebers ein dringender Handlungs- bzw. Klärungsbedarf wie sich ja wohl unschwer erkennen läßt. Es wird Zeit das die Arbeitsgerichte Gesetze an die Hand bekommen, die solche Urteile wie im geschilderten Fall ausschließen.
22:22
#26 von quatschkowsky
Ist schon klar, Quatschkowsk.. Die hier interessierende Arbeitnehmerin findet in Deiner garantierten rechnerischen Regelmäßigkeit an jedem Arbeitstag 2 Pfandbons, die Kunden verloren haben und versäumt es in verwerflicher Weise, diese Pfandbons arbeitstäglich zum örtlichen Fundbüro zu bringen...
In der Tat: Du wirst Deinem Namen voll gerecht! Danke für Deine beeindruckende Aufhellung des Sachverhalts.
21:51
Mit welchem Recht beansprucht der Arbeitgeber die 1,30 Euro? Wenn überhaupt, gehören sie doch wohl dem Verlierer. Der Arbeitgeber hat die Bons im Prinzip dem Fundbüro zu übergeben.
21:50
@quatschkowsky:
Der Name ist Programm, oder?