„Ossis“ sind kein eigener Volksstamm
15.04.2010 | 16:25 Uhr 2010-04-15T16:25:00+0200Stuttgart.Die Ostdeutschen sind keine eigene Ethnie. Das hat das Arbeitsgericht Stuttgart entschieden. Damit verstößt es auch nicht gegen das Antidiskriminierungsgesetz, wenn Bewerber aus diesem Grund abgelehnt werden. Eine Bewerberin hatte mit dem Hinweis Minus-Ossi eine Absage erhalten.
Ostdeutsche können einem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart zufolge nicht gegen eine auf Grund ihrer regionalen Herkunft abgelehnten Stellenbewerbung wegen Diskriminierung klagen. Ostdeutsche seien kein eigener Volksstamm und könnten sich in solchen Fällen nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
„Unter ethnischer Herkunft ist mehr zu verstehen als nur regionale Herkunft“, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Geklagt hatte eine gebürtige Ostberlinerin, die sich diskriminiert fühlt, weil sie bei einer Stellenbewerbung angeblich aufgrund ihrer Herkunft abgelehnt wurde.
Firma lehnt Vergleich ab
Zuvor hatte die beklagte Firma am Donnerstag einen Vergleich zur Zahlung von 1650 Euro an die abgelehnte Bewerberin abgelehnt. Der Vorsitzende Richter kündigte daraufhin an, bei seiner Entscheidung Berufung zuzulassen. Auch die nächste Instanz werde mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ Revision zulassen. Dadurch werde der Rechtsstreit „bis zu einem Jahr dauern“ und möglicherweise bis zum Bundesarbeitsgericht gehen.
Der beklagte Arbeitgeber hatte den Vergleich abgelehnt, weil er keine Schuld bei sich sieht. Geschäftsführer Rainer E. verwies darauf, dass dem Unternehmen durch die mediale Aufmerksamkeit „ein Riesenschaden“ entstanden sei. Es habe bereits weniger Aufträge. Zudem seien bis zu 100 beleidigende Anrufe auch bei ihm zu Hause eingegangen. Er bezeichnete das öffentliche Austragen des Falls als „Hexenjagd“ auf die Firma. Der Anwalt der Klägerin, Wolfgang Nau, zeigte sich enttäuscht und erwägt, Berufung einzulegen.
Gleichstellungsgesetz greift nicht
Im Kern musste das Gericht entscheiden, ob die Ostdeutschen ein eigener Volksstamm sind. Geklagt hatte eine gebürtige Ostberlinerin, die sich diskriminiert fühlt, weil sie bei einer Stellenbewerbung angeblich aufgrund ihrer Herkunft abgelehnt wurde. Die Frau macht einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geltend, wonach niemand wegen seiner ethnischen Zugehörigkeit benachteiligt werden darf.
Gabriela S., die seit 22 Jahren im Großraum Stuttgart lebt, hatte sich im vergangenen Sommer bei dem Stuttgarter Fensterbauer beworben. Die 48-Jährige wurde abgelehnt. Auf den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen hatte die Firma handschriftlich ein Minuszeichen vermerkt und dahinter das Wort „Ossi“.
E. zufolge wurde die Frau allein wegen ihrer mangelnden Qualifikation abgelehnt. Das Minus auf der Bewerbung sei ein Zeichen für die „fehlende Qualifikation“ gewesen. Der Ausdruck „Ossi“ sei positiv gemeint gewesen. Das Unternehmen habe „sehr gute Erfahrungen“ mit Mitarbeitern aus Ostdeutschland. Die rein „interne Notiz“ sei versehentlich an die Klägerin gelangt. Das Unternehmen habe sich damals telefonisch umgehend dafür entschuldigt.
Verständnis für die Klägerin
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, äußerte „absolutes Verständnis“ für die Klägerin. Sie sagte im SWR, Menschen dürften nicht aufgrund ihres Geburtsortes benachteiligt werden. Zur Vermeidung solcher Klagen müssten aber nicht unbedingt die Kriterien des Gleichbehandlungsgesetz erweitert werden. Probleme dieser Art seien zu vermeiden, wenn in Bewerbungsverfahren künftig „anonymisierte Lebensläufe“ vorgeschrieben würden. Ohne Angabe von Namen, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand und ohne Foto-Beilage könne einer voreiligen Diskriminierung vorgebeugt werden.
Gabriela S. kann nun binnen eines Monats gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berufung einlegen, über die das Landesarbeitsgericht Stuttgart zu entscheiden hätte. (ddp/afp/apn)
03:12
Käme sie aus Sachsen und Sachsen wäre auf ihrer Bewerbung makiert, ginge das in Ordnung. Sachsen sind nämlich ein Stamm!
Ansonsten stimmt alles, was ihr gegen Ossis schreibt. Wir beschäftigen schon lange keine mehr. Sie sind anbiedernd, in den Fernzügen als Personal untragbar, da herrische Art, achten genau auf die Arbeits- und Pausenzeiten.......
Ich könnte noch lange fortfahren, würde mir aber einen Beleidigungsprozess einhandeln.
21:19
. . . aber ein bischen anders sind s schon , gell !
03:59
Wie ich auf Rügen Urlaub machte, dachte
ich schon in einer anderen, fremden Welt
gelandet zu sein. Komisches Volk.
23:50
#13 Bemüe mal die Vergangenheit - Ihr hattet jetzt 20 Jahre Zeit Euch was abzugucken und zu lernnen dass das Wirtschaftswunder den Wessis ganz bestimmt nicht in den Schoss gefallen ist. Aber ihr habt immer noch Schwierigkeiten Euch von dem maroden DDR-Arbeitstakt zu lösen. Ohne Ossis hätten wir weniger Arbeitslose, gefüllte Krankenkassen, gefüllte Rentenkassen, weniger Schlaglöcher und marode Städe. Ich bin sicher dass ich ab sofort den Soli N U R noch an den Westen bezahle, denn der brauchts jetzt, da wir bald auf dem Niveau der ehemaligen DDR sind aber wir jammern nicht soviel sondern packen es an. Also - lernen und graue Zellen bemühen!
23:39
für alle, die gerne wissen wollen, wieviel spaß wir haben im schönen brandenburg, der gehe mal zu youtube.com und gebe brandenburg lied von rainald grebe ein..
viel spaß beim hören..;-
23:30
Alles was ich hier lese von Ossis geschrieben -Ihr habt heute noch nicht verstanden dass man selbst in der Demokratie mit Niederlagen in diesem Fall Absagen leben muss. Alles, aber auch alles was nicht nach Eurem Ost-Kopf geht entflieht Eurer Intelligenz. Ich bin es so leid diese ewige Lanetiererei - vielleicht würde es helfen wenn Ihr mal anfangen würdet Euch anzupassen und dazuzulernen. - und es sind nicht nur die Wessis - lest auch mal Kommentare unserer Europäischen Nachbarn über Ossis - vielleicht kommt Ihr dann nach 20 Jahren mal ins Grübeln.
22:33
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20:54
Also darf man gegen Moslems wettern - aber nicht gegen Türken....
Oder gegen Araber.....oh oh- nein nur gegen Moslems.... das ist kein eigener Volksstamm !
Die sind doch bescheuert hier - wenn das keine Diskriminierung gegen Ossis ist ....
19:35
Aha,
und demnächst ist Deutsch kein EIGENER VOLKSSTAMM mehr, sondern geh`n im Multi-Kulti UNTER...
18:42
Grundgesetz Art.3, Abs.3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wo steht da, dass es sich um die ethnische Herkunft handeln muß?
Die Bezeichnung Ossi reicht schlicht aus um Heimat und Herkunft zu bezeichnen. Seit wann können nachgelagerte Gesetze, wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz das Grundgesetz aushebeln? Eine Revision bis zum Bundesverfassungsgericht, wo nach dem Grundgesetz entschieden werden muß, hat somit gute Aussicht auf Erfolg.
Im Übrigen, wieso beschwert sich die beklagte Firma über die negative Publicity, wenn sie selbst einem Vergleich nicht zustimmt?
Längst würde kein Mensch mehr darüber sprechen. Das haben sie sich selbst zuzuschreiben.
Hoffentlich geht die Klägerin in Revision. So arroganten Schnöseln sind noch mehr negative Schlagzeilen zu gönnen...