Opferverband Weißer Ring wirft Behörden Versagen bei Sextätern vor
15.07.2011 | 16:10 Uhr 2011-07-15T16:10:00+0200
Dortmund. Nach dem Rückfall zweier Kinderschänder in NRW wirft die Opferschutz-Organisation Weißer Ring den Behörden Versagen vor. Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert: „Gefährliche Täter müssen für immer hinter Schloss und Riegel.“
„Wegsperren, am besten für immer!“ – mit diesem Satz sprach Altkanzler Schröder einst vielen aus der Seele. Jetzt könnte er neue Anhänger finden. Denn in NRW sind zwei Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden und haben wieder zugeschlagen. In beiden Fällen hatten Polizei und Justiz eine günstige Prognose abgegeben. Sie sahen kein hohes Rückfallrisiko mehr und lockerten die Überwachung. Ein Freifahrtschein für die Täter: Sie vergriffen sich kurze Zeit später wieder an Kindern. Der Mann aus dem Kreis Steinfurt fand sein fünfjähriges Opfer sogar im selben Wohnhaus. Der Dortmunder soll eine Siebenjährige in eine Tiefgarage gelockt und dort missbraucht haben.
„Die zuständigen Behörden haben versagt“, klagt Veit Schiemann, Sprecher der Opferschutz-Organisation Weißer Ring. „In beiden Fällen gab es eine krasse Fehleinschätzung der Täter.“ Er fordert die Behörden zu mehr Sorgfalt bei der Prüfung der Gefährdung durch ehemals Sicherungsverwahrte auf. „Der Schutz der Bevölkerung muss höchste Priorität haben“, sagt Schiemann. Zudem bestehe großer Zweifel daran, ob eine Überwachung ausreiche. Der Für-immer-wegsperren-Fraktion möchte sich der Weiße Ring jedoch nicht anschließen.
„Das sind tickende Zeitbomben“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft wird dagegen deutlicher: „Eine dauerhafte Überwachung dieser Personen ist angesichts des Personalmangels bei der Polizei unmöglich“, sagt der Bundesvorsitzende Rainer Wendt gegenüber DerWesten. Er drängt die Regierung vielmehr zu schnellem Handeln: Schwerverbrecher, die wegen der europäischen Rechtsprechung derzeit auf freiem Fuß seien, müssten so schnell wie möglich wieder hinter Schloss und Riegel, so Wendt. „Das sind tickende Zeitbomben. Die meisten sind nicht therapierbar.“
Im deutschen Strafrecht gilt die Sicherungsverwahrung als die schärfste Sanktion. Denn die Betroffenen bleiben auch nach Absitzen ihrer Haftstrafe weiter im Gefängnis eingesperrt. Die Zahl der Häftlinge in Sicherungsverwahrung in Deutschland - meist gefährliche Sexual- oder Gewaltverbrecher - ist im vergangenen Jahrzehnt von 257 im Jahr 2001 auf inzwischen rund 500 gestiegen und hat sich damit fast verdoppelt. Die Vorschrift zur Sicherungsverwahrung gelangte schon unter den Nationalsozialisten in das deutsche Strafgesetzbuch. (dapd)
Doch bis dahin könnte es noch eine ganze Weile dauern. Das Bundesverfassungsgericht hat die Sicherungsverwahrung erst im Mai für verfassungswidrig erklärt. Bund und Länder sind nun aufgefordert, bis Mai 2013 grundlegende Reformen zu erarbeiten. Das Ziel: mehr Freiheiten, mehr Therapie. Allein in NRW müssen demnach 117 Sicherungsverwahrte neu begutachtet und womöglich freigelassen werden.
18 Sicherungsverwahrte in NRW freigelassen
Bereits 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die in Deutschland geltende Praxis als „menschenunwürdig“ verurteilt. Hierauf haben sich schon einige Betroffene vor Gericht berufen und bekamen Recht. „In NRW wurden inzwischen 18 Sicherungsverwahrte freigelassen, sechs von ihnen werden als gefährlich eingestuft“, sagt Johannes Mocken, Sprecher des Justizministeriums. Bis 2013 werden voraussichtlich 20 weitere Personen in die Freiheit entlassen.
Ob die aktuellen Vorfälle den Entscheidungsprozess beeinflussen könnten, dazu will das Justizministerium sich noch nicht äußern. „Wir müssen abwarten, was uns der Bundesgesetzgeber vorgibt. Die Länder sind lediglich für die Umsetzung zuständig“, sagt Mocken. Man werde das jedoch im Auge behalten und auf die aktuelle Entwicklung reagieren, versichert er.
„Internet-Pranger besser als misshandelte Kinder“
„Solange diese gefährlichen Personen noch frei herumlaufen, muss die unmittelbare Nachbarschaft sofort informiert werden, damit sie sich schützen kann“, fordert Wendt. Dafür ist ihm jedes Mittel recht: „Ich habe lieber einen Internet-Pranger als misshandelte Kinder.“ Im Fall des Missbrauchs im Kreis Steinfurt hatte die ahnungslose Mutter den Kinderschänder sogar mehrmals in ihre Wohnung gelassen.
Der Weiße Ring beklagt zudem einen weiteren Missstand: „Bisher wissen viele Opfer nicht, wenn der Täter freigelassen wird“, sagt Schiemann. Sie müssen einen Antrag bei den Justizbehörden stellen, um informiert zu werden. Wenn nicht gehandelt wird, da ist Wendt jedenfalls überzeugt, sei die Gefahr groß, dass die Bürger bald selbst das Recht in die Hand nehmen würden.
18:47
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
12:30
@Menschen die schon so weit sind das sie sich an kleine Kinder vergehen und sie ermorden, sind in meinen Augen nicht therapierbar.
Ich verstehe auch den Europäischen Gerichtshof nicht der das Wohl eines Mörders und Kinderschänder über das Allgemeinwohl stellt.Eins steht doch wohl fest,dieser Mensch hat eine schlimme Tat begangen,ob jetzt eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ausgesprochen worden ist oder nicht, er darf nie wieder frei kommen.Nur wegen eines Formfehlers läßt man solche Monster wieder auf kleine Kinder los.Wer solche Taten begeht ist nicht heilbar,.
Genau!
11:57
Sowohl diese Umstände, als auch die Untätigkeit der verantwortlichen Politiker ( Frau Leutheuser- Schnarrenberger sieht “ aktuell keinen Handlungsbedarf “ ) bestärken die Bürger in ihrer Annahme, dass die Bundesregierung überhaupt nicht Willens ist unsere Kinder wirksam zu schätzen, sonder vielmehr die Rechte der Täter stärkt.
Daneben beklagt Familienministerin Schröder eine rückläufige Geburtenrate in Deutschland!!
Ein Schelm, wer darin einen Zusammenhang sieht !!
17:06
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
13:20
#28 und #33 haben vollkommen recht.Die in Berlin und Düsseldorf sitzen doch hinter ihren Glaskästen.Die meinen doch nur: Ich höre weg,ich sehe weg und ich sage überhaupt nichts mehr,ohne den EU-GH.
VIELEN DANK dafür.
Berlin und Düsseldorf:
SCHÜTZT ENDLICH UNSERE KINDER!!!!!!!!!!!!!!!!
08:51
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
08:04
Kernkraftwerke haben ein Restrisiko.
Sexualstraftäter haben ein Rückfallrisiko.
Kernkraftwerke schalten wir ab.
Sexualstraftäter lassen wir frei.
Cheers
Maggie
07:09
Was immer verkannt wird, ist die bisherige rechtliche Regelung in unserem Land, die zu Recht von den europäischen Richtern beanstandet wurde und zu dieser unseligen Freilassung von Sexualstraftätern geführt hat.
Zum einen wusste unsere Bundesregierung lange vorher was auf uns zukommt, wenn nicht endlich klar zwischen, ich will es mal einfach als Knast ausdrücken und Sicherungsverwahrung in einer speziellen Einrichtung unterschieden wird. Nur darum und um die Rechtmäßigkeit einer nachträgliche Verfügung der Sicherungsverwahrung geht es. Selbstverständlich muss es möglich sein, bei einem Sexualstraftäter auch noch nachträglich die Verwahrung wenn nötig auch lebenslänglich anzuordnen. Nur die rechtliche Seite muss in allen Fällen absolut „wasserdicht“ sein, sonst laufen wir, unsere verantwortlichen Politiker, immer wieder in Gefahr vorgeführt zu werden. Damit hier kein Missverständnis aufkommt, für mich hat der Schutz der Bevölkerung insbesondere der Kinder absoluten Vorrang vor dem Täterschutz.
01:56
Wegsperren lebenslänglich.
Anders sind unsere Kinder nicht zu schützen.
Und sich über EU-Vorgaben hinwegzusetzen, müsste möglich sein. Immerhin haben wir auch noch ein Deutschland und unser Rechtssystem.
Wegsperren lebenslänglich.
23:58
Ex-Bundeskanzler Schröder (SPD) sah das genau richtig - so wie über 90 % der Deutschen - wegsperren, und zwar für immer und ewig.
Vielleicht muss in Deutschland aber auch erst einmal ein Gutachter, Richter oder verantwortlicher Politiker gedrenkmannt werden, bevor sich da etwas bewegt?