Verfassungsgerichtshof
NRW-Städte wehren sich gegen Kita-Kosten
07.09.2010 | 20:54 Uhr 2010-09-07T20:54:00+0200
Münster. Mit einer Verfassungsbeschwerde wehren sich NRW-Städte gegen Zusatzkosten in Kindertagesstätten. Sie wollen, dass derjenige die Musik bezahlt, der sie auch bestellt hat. In diesem Fall das Land NRW. Die Chancen der Städte stehen gut.
Es geht um Geld, viel Geld. Bis 2013 müssen die Städte für 35 Prozent aller Mädchen und Jungen einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter einrichten. Dies sieht das seit Dezember 2008 geltende Kinderförderungsgesetz vor. Mit einer Verfassungsbeschwerde wehren sich 21 kreisfreie Städte und zwei Kreise in NRW dagegen, allein die Kosten dafür tragen zu müssen. Ihre Chancen stehen nicht schlecht.
Am Dienstag beschäftigte sich das Gericht des Landes, der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster, mit der Beschwerde, der sich unter anderem Oberhausen, Mülheim, Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Herne angeschlossen haben. Sie alle sehen darin einen Verstoß gegen das sogenannte Konnexitätsprinzip, wonach der die Musik bezahlen muss, der sie auch bestellt hat. Im Klartext: Das Land dürfe nicht den Kommunen zusätzliche Aufgaben übertragen, ohne für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen.
Rechtsanspruch auf Kita-Platz
So müsste die Stadt Münster, ab 2013 mehr als 800 zusätzliche Betreuungsplätze einrichten und dafür etwa 3,8 Millionen Euro pro Jahr mehr ausgeben. In Duisburg, etwas weniger als doppelt so groß und völlig überschuldet, wären es laut Stadtsprecherin Anja Huntgeburth etwa 9,5 Millionen Euro. In Oberhausen wiederum, seit Jahren Spitzenreiter bei der Pro-Kopf-Verschuldung, weiß man schon heute, dass 800 zusätzliche Betreuungsplätze eingerichtet werden müssen, um dem Rechtsanspruch zu genügen.
400 Plätze könnten durch eine Umstrukturierung der vorhandenen Kitas geschaffen werden, für 180 weitere Kinder müsste man Tagesmütter finden. Die restlichen 220 Plätze ließen sich nur durch Anbauten oder sogar völlig neue Einrichtungen garantieren. Oberhausens Pressechef Rainer Suhr: „Das sind zwei neue Kindergärten.“
Vor dem Verfassungsgerichtshof hatten beide Seite hochkarätige Verfassungsrechtler aufgeboten. Für das Land machte Prof. Thomas Mayen geltend, das es sich hier um eine Fortführung bereits bestehender und nicht um eine gänzlich neue Aufgabe handle und sprach von der „Beibehaltung alter Regelungsbereiche“. Als Vertreter der klagenden Kommunen sprach Kölner Staatsrechtler Prof. Wolfram Höfling von einem „unlösbaren Gehorsamsdilemma“, durch das die Städte durch den ,massiven Ausbau der Kinderbetreuung“. Durch den Rechtsanspruch entstünden „verschärfte Bedarfskriterien. Und: „Die Kommunen müssen bestimmte Plätze für bestimmte Eltern anbieten.“ Zusätzlich belaste auch eine Regelung, nach der die Städte sich zur Hälfte an den Kosten der Krankenversicherung für die Tagesmütter beteiligen müssten, die städtischen Etats. Die Verfassungsrichter wiederum ließen durch kritische Anmerkungen und Fragen erkennen, dass sie mit dem Standpunkt des Landes so ihre Probleme hatten. Das Land habe bei der Übertragung der Kinder- und Jugendhilfe schon gewusst, dass dabei enorme Kosten entstehen würden. „Man musste sich darüber im Klaren sein, welche Konsequenzen und Gefahren der Ausbau bedeutet“, sagte Gerichtspräsident Michael Bertrams. Es sei deshalb schwer nachvollziehbar, wie man in diesem Fall am Konnexitätsgrundsatz vorbeikommen wolle.
Am 12. Oktober will das Gericht seine Entscheidung verkünden. Die Gesichter vieler Rechtsamtsleiter der beteiligten Städte, die dabei waren, spiegelten Zuversicht wider.
12:29
Kitas sind der Anfang der Bildung. Aber sobald es Geld kostet, hört der Spuk auf. Politik labert nur und nimmt die Förderung der Bildung nicht ernst. So ist nun mal Deutschland. Hauptsache, die Atomlobbyisten sind jetzt gut bedient. Schalten und walten ohne Wettbewerb als Monopolisten. Wo ist eigentlich die EU???
11:40
@somjotien
Es stimmt. Eine Entlastung im SGB für die Kommunen hat stattgefunden, aber wohl nicht bei den Kitas angekommen. (Siehe bei dem Bericht von Fam. Ministerin Schröder vor ca. 6 Wochen).
Nur trotzdem ist der Ausbau zu gering gerechnet und die Kommunen, die neue Kitas bauen müssen erhalten nur ca. 15% über U3-Förderung investiv. Über die Förderung der Betriebskosten kann man im Kibiz nachlesen, wer den Löwensanteil der teuren U3-Plätze zahlen muss.
09:51
Was ist eigentlich los in Deutschland. Seit 1980 gibt es ein von der Politik festgestelltes Manko an Quantität und Qualität der Kitas. Seitdem werden Gesetze zur Verbesserung gemacht, die nicht eingehalten werden. Jüngst kritisierte die OECD die Bildungsmisere in Deutschland. Auch dieses Mal: Business as usual. Am Ende leiden wir alle mit den Kindern darunter, weil auch die Berufstätigkeit von Frauen davon beeinträchtigt wird. Und die Herren Journalisten und Politiker streiten um des Kaisers Bart auf eine Weise, die nur noch zum Draufhauen ist. Wo bitte schön ist die Recherche der Journalie: Wieso soll das Kinderförderungsgesetz allein ein Gesetz des Landes NRW sein?
Auf der Seite des BMFSFJ ist nachzulesen:
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 16. Dezember 2008 in Kraft trat, bildet eine gute Grundlage, um den Ausbau der Kindertagesbetreuung konsequent fortzusetzen. Das Gesetz setzt Meilensteine für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für mehr Bildung für alle Kinder und für bessere Zukunftsperspektiven in Deutschland. Bis zum Jahr 2013 wird es b u n d e s w e i t im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben - rund ein Drittel der neuen Plätze werden in der Kindertagespflege geschaffen. Im gleichen Jahr wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben.
Also für mich ist das Kinderförderungsgesetz ein Bundesgesetz. Wer überzeugt mich vom Gegenteil?
PS: Zur Finanzierung (weil der Bund die Musik bestellt hat) gibt der Bund an: Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Finanzierung des Ausbaus mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz auf eine seriöse Grundlage gestellt. Von den insgesamt 12 Milliarden Euro, die für den Ausbau benötigt werden, trägt der Bund mit 4 Milliarden Euro rund ein Drittel. Davon stehen bis zum Jahr 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionsmittel bereit.
Die restlichen 1,85 Milliarden Euro des Bundes entlasten die Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Diese Änderung des Finanzausgleichgesetzes ist im KiföG geregelt und gilt bis 2013. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dann dauerhaft mit jährlich 770 Millionen Euro an der Finanzierung der Betriebskosten.
Stimmt das oder stimmt das nicht. Kommt zu wenig Geld in den Ländern an? Das wäre es wert, darüber zu berichten. Dann trägt der Bund die Schuld an der Misere und nicht das Land. Also was ist eigentlich los?
02:46
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01:20
@5 von C-L ,
SInnvoll mag das ja sein. Aber es geht doch nicht an, dass die einen (in diesem Fall Landesregierung) Gesetze machen und sich dafür feiern lassen und die andern (in diesem Fall Kommunen) die Zeche bezahlen müssen.
Der Protest der Kommunen ist absolut gerechtfertigt.
00:28
Da ist mal was sinnvolles aus der Politik gekommen, schon prügeln sich die Politiker darum wer die Kosten bezahlen soll. Eigentlich gehören die in die Kita, aber da würden sie den Kindern ja nur die Plätze wegnehmen.
23:35
#3:
Nein, diese Änderung erlaube ich Ihnen n icht!
Aber erlauben Sie mir festzustellen, daß die neue Regierung (ich könnte mich bepi..en Vor Lachen, angesichts der Chargen, die glauben, sie hätten den Stein der Weisen gefunden) keineswegs diejenige ist, die die Schulden von Schwarz und Gelb bezahlen muß!
Das ist allein der Bürger!
Aber der hat zusätzlich auch für die Schulden von Rot und Grün aufzukommen!
Denn die Schulden, die die grünen Pharisäer, insbesondere diese grauhaarige Ökomutti, die damals als Umweltministerin unter dem karnevalsgeilen Vesper dilletierte, kommen für den für den Bürger zusätzlich zun dem Blödsinn, den die jetzige schöne neue Regierung dem Bürger zumutet!
Ich hoffe inständig und bete dafür, daß dieser Spuk möglichst schnell an uns Bürger mit möglichst wenig zusätzlichen Belastungen vorbeigeht!
22:50
#2:
Erlauben Sie mir eine Änderung Ihres Pseudonyms hier im Forum: wegmitschwarz?
Ich hoffe, Sie gehören nicht zu der Sorte Schwarz, die lautstark schimpfen, wenn die neue NRW-Regierung die Rechnung von Schwarz und Gelb bezahlen muss.
21:51
Der Gedanke und das vorhaben sind nicht schlecht!
Das möchte ich in vielen Fällen, in denen ich als Normalbürger für den Unfug, den unsere sehr geehrten Damen und Herren Politiker verzapfen auch!
Aber meine Chancen mit einer Klage dagegen durchzukommen schätze ich eher als schlecht ein!
20:55
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