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Nebenklage attackiert im RAF-Prozess das Bundesinnenministerium

18.06.2012 | 12:10 Uhr

Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 hat die Nebenklage in ihrem Plädoyer die Bundesregierung scharf kritisiert. "Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Chance nicht genutzt, einen Dreifachmord aufzuklären", sagte einer der Anwälte von Nebenkläger Michael Buback.

Stuttgart (dapd). Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 hat die Nebenklage in ihrem Plädoyer die Bundesregierung scharf kritisiert. "Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Chance nicht genutzt, einen Dreifachmord aufzuklären", sagte einer der Anwälte von Nebenkläger Michael Buback, dem Sohn des Opfers, am Montag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Er begründete dies unter anderem damit, dass das Bundesinnenministerium teilweise die Einsicht von wichtigen Unterlagen des Verfassungsschutzes verboten habe. Der Anwalt sagte weiter: "Man kann sich die Frage stellen: Was soll vertuscht werden?" Die Bundesanwaltschaft fordert wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für Becker. Buback, der am Montag während der Plädoyers seiner Anwälte zunächst nicht anwesend war, verlangt hingegen keine Strafe für die heute 59-Jährige.

dapd

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