Monopol bei Sportwetten unter Vorbehalt zulässig
25.11.2010 | 08:09 Uhr 2010-11-25T08:09:00+0100
Berlin.Das staatliche Sportwettenmonopol darf in Deutschland nur weiterbestehen, wenn es ausschließlich die Bekämpfung von Spielsucht zum Ziel hat. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Das staatliche Sportwettenmonopol darf in Deutschland nur weiterbestehen, wenn es ausschließlich die Bekämpfung von Spielsucht zum Ziel hat. Diese Regelung muss auch für andere Arten des Glücksspiels gelten, wie das Bundesverwaltungsgericht am Mittwochabend in Leipzig entschied. (Aktenzeichen: BVerwG 8 C 13.09, 14.09, 15.09) Nur dann sei das Monopol mit europäischem Recht vereinbar. Ob in Deutschland die verschiedenen Glücksspielarten unterschiedlich behandelt werden, muss jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen. Dorthin verwiesen die Leipziger Richter zwei der drei Klagen von privaten Wettbüro-Betreibern zurück. Die dritte Klage wurde abgewiesen.
Der führende private Wettanbieter in Kontinentaleuropa, Bwin aus Österreich, begrüßte das Urteil. Die einzige mögliche Antwort darauf sei eine „kontrollierte Marktöffnung mit einheitlichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer unter staatlicher Kontrolle“, sagte Bwin-Direktor Jörg Wacker.
Der Europäische Gerichtshof hatte Zweifel
Der Europäische Gerichtshof hatte Anfang September festgestellt, dass die deutsche Regelung über Sportwetten eine Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union ist. Der Glücksspielstaatsvertrag von 2008 erreiche auch nicht das Ziel des Staatsmonopols, die mit dem Spielen verbundene Suchtgefahr zu bekämpfen. Grundsätzlich bestätigte das Gericht aber, dass ein staatliches Wettmonopol zum Schutz von Verbrauchern gerechtfertigt sein kann, wenn durch die Begrenzung der Angebote Spielsucht bekämpft wird.
In Deutschland dürfen Glücksspiele nur von den Lottogesellschaften der Länder angeboten werden. Die Bundesländer finanzieren mit den Einnahmen aus Lotterien soziale, kulturelle und sportliche Projekte. Im vergangenen Jahr waren das 2,8 Milliarden Euro, davon kam ein Bruchteil von Sportwetten. (rtr)
11:03
Die Spielsucht wird rigoros dadurch bekämpft, daß der Monopol-Betreiber für seinen Laden kräftig Reklame gemacht und sich dumm- und dämlich verdient. Aha. Ich habe immer schon behauptet, daß mancher Richter in diesem unserem Land nicht ganz von dieser Welt ist. Es sei denn, man hat nur das Urteil verkündet, was vom Bundesfinanzminister in Berlin formuliert wurde.
10:49
ein unspektakuläres verwaltungsgerichtsurteil mit dennoch weitreichenden folgen . im zentrum steht , ebenso wie beim EUGH-urteil , erstmals die GESAMTKOHÄRENZ . ALLE glücksspiele müssen in bezug auf die SUCHTBEKÄMPFUNG GLEICH behandelt werden , um das EINZIGE argument für ein staatsmonopol zu rechtfertigen . da das automatenspiel aber unter BUNDESRECHT fällt (mit allen folgen , besonders den fiskalischen) und hierin das SUCHTPOTENZIAL erwiesenermaßen und absolut unstrittig am größten ist , sollte das ende der fahnenstange der repressalien besonders in BOCHUM und MÜNSTER erreicht sein ,da eine verstaatlichung der spielautomatenindustrie ausgeschlossen erscheint .
09:14
Solange es irgendwo in der EU die Möglichkeit gibt zu wetten, ist es über das Internet immer möglich Sportwetten abzuschließen..Und da ist auch gut so.
08:59
Wie mein Vorredner schon sagt. Jeden Tag permanent im Radio WestLotto der Weg zum Glück Das Ziel ist jawohl eindeutig, möglichst viele zum Lottospielen zu bringen, damit der Staat viel Geld verdient.
08:54
Schon wieder was zum Lachen. Wo bitte bekämpft denn ein staatlicher Monopolist die Spielsucht? Der Riesenwerbeaufwand für Lotto beweist doch das Gegenteil. Es geht um Einnahmen für den Staat, und eine willfährige Justiz unterstützt ihn dabei.