Metaller schnüren Jobpaket
12.02.2010 | 07:19 Uhr 2010-02-12T07:19:00+0100
Düsseldorf.IG Metall und Arbeitgeber haben sich für die 700 000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in NRW weitgehend auf ein neues Modell zur Beschäftigungssicherung geeinigt. Mit neuer Kurzarbeit und Arbeitszeitverkürzung sollen Entlassungen bis Mitte 2011 verhindern.
IG Metall und Arbeitgeber haben sich für die 700 000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in NRW weitgehend auf ein neues Modell zur Beschäftigungssicherung geeinigt. Eine für die Arbeitgeber günstigere Kurzarbeit und eine Arbeitszeitverkürzung auf bis zu 28 Stunden mit Teillohnausgleich sollen Entlassungen in der kriselnden Branche verhindern.
„Wir sind auf einem guten Weg, das Jobpaket zu schnüren”, sagte Oliver Burkhard, NRW-Chef der IG Metall, dieser Zeitung. Ungeklärt sei die Frage nach der Lohnerhöhung. Zwar steht sie für die Gewerkschaft nicht vornan, doch Burkhard betont, dass es keine Nullrunde geben werde. „Dass im Jobpaket auch Geld sein wird, ist seit der ersten Verhandlungsrunde klar.”
Noch haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. Offen sei auch, ob es eine Einmalzahlung oder einen Prozent-Aufschlag gebe. Das wird Thema in der zweiten und womöglich bereits letzten Runde am Aschermittwoch sein.
Das Jobpaket namens „Zukunft in Arbeit” steht dagegen in weiten Teilen. Es enthält ein ausgeklügeltes Modell mit mehreren Phasen von Kurzarbeit und verkürzter Arbeitszeit, während der die Arbeitnehmer nicht entlassen werden dürfen. NRW ist mit Baden-Württemberg als Pilotbezirk für den Rest der Republik vorgesehen. Die verbesserte Kurzarbeit könnte zudem Vorbild für die gesamte Wirtschaft werden, weil die Bundesregierung dafür die Förderbedingungen der Bundesagentur ändern muss. Die Metaller vernehmen aus Berlin Signale, dass ihre Idee umgesetzt wird.
Details im Überblick
Das Jobpaket folgt der Devise „Kurzarbeit so lange wie möglich, Arbeitszeitverkürzung so lange wie nötig”. Die Details im Überblick:
Wer vor 2010 mit Kurzarbeit begonnen hat, kann damit 24 Monate überbrücken, wer erst dieses Jahr beginnt, nur noch 18 Monate. Die Sorge ist, dass viele Betriebe so lange gar nicht durchhalten. Das Problem: Obwohl der Staat die Sozialbeiträge übernimmt, bleiben den Unternehmen Restkosten. Sie müssen das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld weiter zahlen. Nun sollen nach zwölf Monaten regulärer Kurzarbeit auch diese Restkosten von der Bundesagentur gezahlt werden. Der Trick: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht auf einmal gezahlt, sondern als Raten zum Monatsgehalt hinzugerechnet. Damit fließen auch sie für die Zeit der Freistellung in das Kurzarbeitergeld ein. Die Arbeitsagentur zahlt 67 bzw. 60 Prozent (Kinderlose) des Nettolohns. Kurzarbeitern entgehen also 33 bis 40 Prozent, auch ihrer Zulagen.
Ein Beispiel: Wer 2400 Euro brutto verdient (Steuerklasse 3) und fünf Stunden pro Woche in Kurzarbeit geht, hatte bisher Einbußen von 58 Euro im Monat. Im neuen Modell verliert er zusätzlich 27 Euro. Sein Arbeitgeber spart dagegen 46 Euro an Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das die Arbeitsagentur übernimmt. Das Modell der Metaller macht die Kurzarbeit für den Staat also teurer.
Als Gegenleistung dürfen die Arbeitgeber Kurzarbeiter in dieser Zeit nicht entlassen. Je nachdem, ob sie bereits im vergangenen oder erst in diesem Jahr in Kurzarbeit gegangen sind, können sie so sechs bis zwölf Monate überbrücken, ohne gekündigt zu werden. Doch auch danach werden sie nicht arbeitslos. Arbeitgeber, die Kurzarbeiter zu diesen neuen Bedingungen beschäftigen, müssen sie mindestens weitere sechs Monate in der nächsten Stufe des Jobmodells im Betrieb halten: der Arbeitszeitverkürzung mit Teillohnausgleich.
Absenkung auf 30 Stunden ohne Lohnausgleich
Besonders in der Automobil- und Zulieferindustrie, die seit anderthalb Jahren in der Krise steckt, läuft die Kurzarbeit im Laufe dieses Jahres bereits aus. Sie können, wenn das Jobpaket steht, für mindestens sechs Monate die Arbeitszeit von 35 auf bis zu 28 Stunden pro Woche verkürzen. Bisher ist eine Absenkung auf 30 Stunden ohne Lohnausgleich möglich. Die IG Metall strebt nun einen Lohnausgleich an, der oberhalb der 30-Stunden-Grenze beginnt und mit jeder Stunde darunter größer wird.
Wer auf 28 Stunden heruntergeht, soll 29,5 Stunden bezahlt bekommen. Wer 30 Stunden arbeitet, erhielte immerhin noch eine halbe Stunde mehr bezahlt. In unserem Beispiel wären das immerhin 45 Euro mehr im Monat im Vergleich zur heutigen Regelung. Er hätte also seine Einbußen aus der neuen Kurzarbeit-Regelung mehr als wettgemacht.
Wer dieses Jobpaket nutzt, dafür reicht eine Betriebsvereinbarung, schließt Entlassungen bis mindestens Mitte 2011 aus. „Wir wollen, dass keiner entlassen wird”, sagt Burkhard.
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