Keine Chance für Alkoholverbot in Düsseldorfer Altstadt
28.07.2009 | 14:39 Uhr 2009-07-28T14:39:00+0200
Düsseldorf/Freiburg. Nach der Aufhebung des Alkoholverbots in der Freiburger Innenstadt durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sieht Düsseldorfs Polizeipräsident Herbert Schenkelberg vorerst keine Möglichkeiten, Alkohol-Exzesse in der Düsseldorfer Altstadt wirksam einzuschränken.
Düsseldorfs Polizeipräsident Herbert Schenkelberg bedauert die Aufhebung des Alkoholverbots in einem Freiburger Kneipenviertel. «Die Entscheidung bedeutet einen herben Rückschlag für die Stadt Freiburg, da das Alkoholkonsumverbot zu einer erheblichen Verbesserung der Situation geführt hat», sagte Schenkelberg am Dienstag in Düsseldorf.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hatte das Alkoholverbot als eine nicht gerechtfertigte Freiheitseinschränkung gerügt und für unwirksam erklärt. Es müssten hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass alle, die an den Wochenendnächten in dem Viertel mitgebrachten Alkohol konsumierten, regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne man nicht ausgehen.
Kein Alkohoverbot in Düsseldorfer Alstadt
Derzeit könne die Stadt nur mit «dem herkömmlichen polizeilichen Instrumentarium» wie Platzverweisen und Aufenthaltsverboten gegen Störer vorgehen und «öffentliche Massenbesäufnisse» untersagen. Die Stadt Freiburg hatte den starken Anstieg von Gewaltdelikten bekämpfen wollen und ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Alkoholverbot in öffentlich zugänglichen Flächen für Wochenendnächte erlassen.
Für Schenkelberg bedeutet die Entscheidung auch, dass Düsseldorf in absehbarer Zeit kein Alkoholkonsumverbot verhängen darf. Dies wäre aber eine geeignete Möglichkeit gewesen, um die Arbeit der Polizei erheblich zu unterstützen und die Gefahrensituationen weiter zu minimieren, kritisierte er.
In den vergangenen Monaten war es immer wieder zur Randale und Schlägereien von Gaststätten-Besuchern in der Düsseldorfer Altstadt gekommen. So wurden im Mai bei Krawallen nach einem Fußballspiel 47 Menschen verletzt.
Alkoholverbot muss von Gesetzgeber kommen
Die Richter des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim urteilten in zwei Normenkontrollverfahren, ein allgemeines Alkoholverbot auf öffentlich zugänglichen Flächen sei von der Generalermächtigung des Polizeigesetzes nicht gedeckt. Die enthemmende Wirkung von Alkohol könne zwar zu aggressivem Verhalten führen, aber nicht typischerweise bei jedem.
Diskutieren Sie mit anderen DerWesten-Lesern
Der VGH stellte klar, dass das Eingreifen der Polizei in Einzelfällen gerechtfertigt ist, wenn es zu alkoholbedingten Ausschreitungen kommt. Solle allerdings schon im Vorfeld dem Alkoholmissbrauch in städtischen Brennpunkten entgegengewirkt werden, müsse der Gesetzgeber tätig werden. Derzeit bleibe der Stadt Freiburg nur die Möglichkeit, mit dem herkömmlichen polizeilichen Instrumentarium wie Platzverweisen und Aufenthaltsverboten im Einzelfall gegen Störer vorzugehen. Öffentliche Massenbesäufnisse könnten untersagt werden.
Ebenfalls für unwirksam erklärten die Richter den sogenannten Randgruppenparagrafen. Danach ist das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freischankflächen oder Einrichtungen wie Grillstellen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses verboten, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen. Diese Regelung ist nach dem Urteil der Richter zu unbestimmt. Es sei keine hinreichend eindeutige Abgrenzung zwischen dem verbotenen und dem erlaubten Verhalten möglich.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteile durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Gewerkschaft plädiert für Alkoholverbot in Innenstädten
Die Gewerkschaft der Polizei plädiert derweil für ein Alkoholverbot in Innenstädten. Das Verbot sei wegen der zunehmenden Gewalt in der Gesellschaft notwendig, sagte Gewerkschaftschef Konrad Freiberg am Dienstag im SWR.
Es sei die Situation, «dass die Gewalt in unserer Gesellschaft zunimmt, dass Körperverletzungen auf öffentlichen Wegen und Plätzen im letzten Jahr drastisch zugenommen hat». Und hier spiele Alkohol ein ganz zentrale Rolle. Nahezu in der Hälfte der Fälle von Körperverletzung sei Alkohol mit Auslöser: «Und deswegen muss man überlegen, was kann man dagegen machen, um Menschen zu schützen.» Und da sei ein tatsächlich lokal begrenztes Alkoholverbot zu gewissen Zeiten ein legitimes Mittel.
(Aktenzeichen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08)
08:30
Wann merken Politiker endlich, dass Verbote noch niemals ein Problem gelöst bzw. beseitigt haben?
Benutzt endlich euren Kopf um die Probleme zu lösen und nicht die Auswirkungen zu verstecken.?
02:05
Saufen verbieten? Die Horrorvorstellung schlechthin für die brauen Forumsvollpfosten. Deutschland den Bierhahn abdrehen!
21:03
Die Freiheit der persönlichen Entfaltung sollte in einer
Demokratie oberstes Gebot sein.
Käfigkämpfer wurden zugelassen,warum dann nicht
Komasäufer?
Beides schadet der Gesundheit.
Oder gibts da Unterschiede?
19:42
Vor allem müsste man mal per Gesetz die rechten Verbalmaulhelden zum Schweigen bringen, das ist ja unerträglich wie hier wieder manch einer über Mitmenschen mit Migrationshintergrund herzieht.
Liebe Ausländer, wir sind nicht alle so, vergesst das nie.
16:52
Der Zustand durch einige Migranten in der Altstadt ist wahrlich nicht gerade schön. Wie immer wird nichts dagegen getan. Eigentlich unfassbar, wenn ich mir nochmal durch den Kopf gehen lasse, was ich da bereits an Gewalttaten beobachten durfte. Stattdessen schön den Alkohol vom Kiosk verbieten, damit Leute, die weniger Kohle für die Feierei ausgeben wollen, keinen Spaß haben.
16:36
Alkoholverbot? Ohoh, damit hätten Sie beispielsweise vor allem in Gelsenkirchen allergrößte Probleme!
16:23
Man verzeihe mir die Ausdrucksweise aber habt Ihr Pfeifen eigentlich gar nix anderes im Kopf? Muss man egal zu welchem Thema immer den gleichen Rotz zum Thema Islam absondern?
15:56
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
15:53
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
15:17
ein alkoholverbot an der längsten theke der welt, ist für mich ein
ähnlicher treppenwitz, wie etwa ein betverbot im vatikan ... ;-))