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Kartellamt gibt grünes Licht für Vermarktung der Bundesligarechte

13.01.2012 | 16:45 Uhr
Kartellamt gibt grünes Licht für Vermarktung der Bundesligarechte
Kartellamt gibt grünes Licht für Vermarktung der Bundesligarechte

"Sportschau"-Fans müssen um ihre Lieblingssendung bangen. Das Bundeskartellamt gab am Freitag grünes Licht für die zentrale Vermarktung der Bundesligarechte durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) und billigte dabei auch die Pläne der Liga, die erste freie Ausstrahlung der Höhepunkte des Spieltages ab 2013 möglicherweise an einem Internetanbieter zu vergeben.

Bonn (dapd). "Sportschau"-Fans müssen um ihre Lieblingssendung bangen. Das Bundeskartellamt gab am Freitag grünes Licht für die zentrale Vermarktung der Bundesligarechte durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) und billigte dabei auch die Pläne der Liga, die erste freie Ausstrahlung der Höhepunkte des Spieltages ab 2013 möglicherweise an einem Internetanbieter zu vergeben. Im Fernsehen wären diese Ausschnitte dann erst um 21.45 Uhr zu sehen.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte, die zentrale Vermarktung durch die DFL schränke zwar den Wettbewerb zwischen den Vereinen ein, biete den Medien und den Fans aber den Vorteil, dass stets über die Liga als Ganzes berichtet werden könne.

Keine Bedenken hatten die Kartellwächter auch gegen die Pläne der DFL, die Rechte für die erste freie Ausstrahlung der Höhepunkte eines Spieltages nicht mehr nur den deutschen Fernsehsendern anzubieten, sondern sie alternativ auch für eine Berichterstattung im Internet auszuschreiben.

Bei einem Erfolg der Online-Anbieter kämen Fernsehzuschauer ohne Pay-TV-Anschluss erst ab 21.45 Uhr in den Genuss der Fußball-Highlights. Durch das geplante neue Ausschreibungsmodell ist vor allem die ARD-"Sportschau" am frühen Samstagabend gefährdet, die derzeit die Erstverwertungsrechte im frei empfangbaren Fernsehen hält.

Die Kartellwächter verpflichteten die DFL allerdings zur Durchführung eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens. Die Liga dürfe nicht willkürlich darüber entscheiden, welchen Käufern sie den Zuschlag erteile, erklärte das Kartellamt. Die Behörde kündigte an, sie werde darauf achten, dass diese Vorgaben auch eingehalten würden.

dapd

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