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Kachelmann klagt erfolgreich gegen Medien

14.02.2012 | 23:19 Uhr
Kachelmann klagt erfolgreich gegen Medien  (dapd)
Kachelmann klagt erfolgreich gegen Medien (dapd)

Der frühere ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die detaillierte Berichterstattung über seinen eigenen Prozess geklagt. Das Oberlandesgericht Köln entschied am Dienstag, dass die Medien Umstände aus dem privaten Lebensbereich des damals Angeklagten nicht ohne weiteres hätten verbreiten dürfen, auch wenn sie in der öffentlichen Verhandlung angesprochen wurden.

Köln (dapd). Der frühere ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann hat erfolgreich gegen die detaillierte Berichterstattung über seinen eigenen Prozess geklagt. Das Oberlandesgericht Köln entschied am Dienstag, dass die Medien Umstände aus dem privaten Lebensbereich des damals Angeklagten nicht ohne weiteres hätten verbreiten dürfen, auch wenn sie in der öffentlichen Verhandlung angesprochen wurden.

Kachelmann, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Ex-Freundin angeklagt und freigesprochen worden war, hatte gegen die Berichterstattung mehrerer Medien geklagt. Vom Landgericht hatte er bereits Recht bekommen. Die Berufungen der Medien wurden nun ebenfalls zurückgewiesen.

Kachelmann hatte in der Vernehmung den üblichen und einvernehmlichen Sexualverkehr zwischen ihm und seiner Ex-Freundin detailliert geschildert. Die drei verklagten Medien hatten Einzelheiten darüber verbreitet. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts wurde damit in Kachelmanns Persönlichkeitsrecht eingegriffen. Das Interesse der Medien habe hinter dem Recht des Klägers auf Schutz seiner Intimsphäre zurückzustehen, hieß es.

Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien, erst recht bei einer Veröffentlichung im Internet ausgehe. Die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden. Bis zu einer Verurteilung gelte zugunsten des Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Das Oberlandesgericht hat Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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